Sind nun sehr gespannt, was sie darauf antworten werden
Ich werde bei der Kopie ans Jobcenter von heute einen recht großen Teil von Details durch Ixe ersetzen, weil wir gestern bei der Verhandlung abgesprochen haben, dass ich diese Details hier nicht mehr bloggen werde.
Ich war aber der Ansicht, dass sowohl die Leistungsabteilung als auch unser Fallmanager sie im Einzelnen wissen sollten um zu begreifen, in was für Schwierigkeiten einen viele Vorschriften bringen können, die die Mitarbeiter der Jobcenter leider zu beachten haben und auch nichts dafür können.
Nun gilt es abzuwarten, ob sie uns sofort auffordern, uns eine günstigere Wohnung zu suchen und ob sie auch wirklich die höhere Miete jetzt übernehmen, für deren Höhe wir ja nun wirklich selbst garantiert nichts mehr können, da wir uns ganz nach Vorgabe des Jobcenters dagegen mit Händen und Füßen gewehrt haben.
Siehe unten bis auf die intimeren Details, die ich ausgeixt habe.
LG Renate
Abs.:
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
27.09.14
Jobcenter
Kreis Plön
Leistungsabteilung
Behler Weg 23
sowie
Kopie für Herrn Nxxxx Lütjenburger Str. 9 – 10
24306
Plön
Mieterhöhung
laut Beschluss auf der Gerichtsverhandlung vom 26.09.14 beim
Amtsgericht Plön
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir
möchte Ihnen mitteilen, dass das Amtsgericht Plön gestern bei der
Gerichtsverhandlung bezüglich der gegen uns gerichteten fristlosen
Kündigung sowie Räumungsklage folgendes bestimmt hat:
Wir
haben ab 1. November 2014 die erhöhte Miete von insgesamt 541,53
Euro zu bezahlen, da die Richterin der Ansicht war, Wohnraum sei
heute nun einmal so teuer und günstigere Sozialwohnungen als diese
hier gäbe es im Kreis Plön nicht.
Die
neue Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Kaltmiete
309,53 Euro
Nebenkostenvorauszahlung
152,00 Euro
Heizkostenvorauszahlung
80,00 Euro
Zusammen
541,53 Euro
Ansonsten
gab uns das Gericht in allen weiteren Punkten recht.
Wir
werden nicht zwangsgeräumt, weil wir keine Mietschulden hatten, da
die bisherige Miete vom Jobcenter immer pünktlich bezahlt wurde.
Wir
müssen auch keine erhöhte Miete ab 1.1.2014 nachzahlen, da der
Vermieter damals die Frist zur Klage über die erhöhte Miete
versäumt hat.
Wir
wurden auch nicht zwangsgeräumt, weil wir xxxx ..... (sagen wir mal statt dessen uns wegen mancher Dinge hier tierisch aufgeregt haben und die Richterin die Gründe dafür auch gut verstanden und gebilligt hat) ... xxxx.
Da der
Vermieter aber mit der Klage einen Antrag gestellt hatte, hilfsweise,
wenn er uns nicht zwangsräumen lassen könnte, dann die Miete um 20
% zu erhöhen, wurde dem wie gesagt ab 1.11.14 entsprochen, aber
nicht ab 1,10.14 (was bei Zustellung der Klage am 26.07.14 machbar
gewesen wäre).
Das
ist jetzt also nicht unsere Schuld und mehr konnten wir nicht tun.
Diese
zusätzlichen Mietkosten sind deshalb auf unseren Bedarf ab November
2014 hinzuzurechnen und nicht von uns selbst zu tragen.
Wir
möchten anmerken, dass wir hier nach wie vor einen Raum von ca. 19
Quadratmetern als Büro nutzen. Vielleicht lässt sich ja
diesbezüglich etwas arrangieren, um uns einen Umzug, den unsere
alten Möbel sicherlich zum größten Teil nicht mehr überleben
würden, zu ersparen.
Wenn
die Unterlagen vom Gericht kommen, reichen wir sie nach. Das kann
einige Wochen dauern.
Mit
freundlichen Grüßen
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