Mittwoch, 27. August 2014

Rückwirkende GEZ-Befreiung möglich

Gut zu wissen


Ich habe hier gerade einen Link bekommen, dass es auch möglich ist, sich rückwirkend von den GEZ-Beträgen befreien zu lassen, wenn man Sozialhilfe oder ALG II oder ergänzende Leistungen dieser Art bezieht beziehungsweise sonst nicht mehr als das Existenzminimum zur Verfügung hat.

Das verschweigt die GEZ aber immer.

Wir hatten es auch mal, dass angeblich einer unserer Anträge nicht angekommen ist .. wohl in der Post verschütt gegangen. Sie mahnen deshalb heute noch immer, weil wir es nicht bezahlt, sondern gesagt haben, wir haben doch alles ordnungsgemäß abgeschickt.

Gut zu wissen, was ich hier gerade lese.

Falls jemand von Euch auch für alte Beiträge gemahnt wird oder sie sogar bezahlt hat .. hier ein Link, denn unter bestimmten Umständen muss die GEZ sogar was zurück zahlen .. aber hier sind Fristen einzuhalten.

Mehr darüber findet Ihr im Link unten.


LG
Renate 

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