Freitag, 26. April 2013

Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein in Kraft

Ein Schritt in die richtige Richtung


Ich hörte es gerade in den Frühnachrichten bei RSH, dass zumindest bei öffentlich zu vergebenden Aufträgen in Schleswig-Holstein ein Mindestlohn von 9,18 Euro an die Arbeiter bezahlt werden muss und noch einige Auflagen eingehalten werden müssen. Hab mal was dazu gesucht.

LG Renate


Schleswig-Holstein: Bundesweit höchster Mindestlohn

Protestwelle gegen neues Gesetz


Schleswig-Holstein bekommt den bundesweit höchsten Mindestlohn. Nach dem Tariftreue-Gesetz, das die Regierungskoalition am Donnerstag im Landtag durchpaukte, müssen Unternehmen ab Sommer bei der Erledigung öffentlicher Aufträge mindestens 9,18 Euro die Stunde zahlen. Wirtschaft, Handwerk und Kommunen liefen Sturm.
 
Mehr kriegt man bei der KN nicht zu lesen, ohne ein Abo zu kaufen :)
 
.....
 http://www.nordostseemagazine.de/kieler-landtag-beschliesst-mindestlohn-und-tariftreue-vergabe-fuer-oeffentliche-auftraege/2009/
 
 

Kieler Landtag beschließt Mindestlohn und tariftreue Vergabe für öffentliche Aufträge

25. April 2013 | Von | Kategorie: Nachrichten, Schleswig, Schleswig-Holstein (CIS-intern) – Der Kieler Landtag hat in seiner letzten Sitzung das neue Tariftreuegesetz beschlossen. Damit muss bei Aufträgen der öffentlichen Hand sichergestellt werden, das ein gesetzlicher Mindestlohn von z.Z. 9.18 Euro garantiert wird. Auch müssen die Auftragnehmer nachweisen, ob u.a. Umweltschutz, auch bei ihren Zulieferern, eingehalten wird. CDU und FDP kritisieren das neue Gesetz, auch die Wirtschaftsverbände sehen viele Nachteile auf die Unternehmen zukommen. Die FDP meint sogar, das sich viele Betriebe nicht mehr um öffentliche Aufträge bemühen werden. Baugewerbe und Handwerk befürchten vor allem einen zu großen Bürokratieaufwand, der von kleinen Betrieben zeitlich gar nicht mehr erfüllt werden kann.
Foto: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
U.a. der DGB sieht das neue Gesetz aber als positiv für alle Seiten an, in einer Pressemeldung heißt es:
„Das Tariftreuegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein – und es ist sogar bundesweit vorbildlich. Erstmals werden den Unternehmern klare und starke Schranken gegen Ausbeutung und Lohndumping gesetzt. Die Regierungsparteien haben das versprochen, und sie haben Wort gehalten. Für die Arbeitnehmer und ihre Familien ist das eine gute Nachricht. Nun erwarten wir, dass auch die private Wirtschaft für anständige Verhältnisse sorgt und den gesetzlichen Mindestlohn akzeptiert. Schleswig-Holstein muss raus aus dem Lohnkeller.“ Mit diesen Worten hat Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord), die Annahme des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch die Mehrheit des Landtags begrüßt.
Der Landtag hat heute in zweiter und damit abschließender Lesung das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG)“ mit den Stimmen der SPD, der Grünen und des SSW beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. August 2013 in Kraft.
Das neue Gesetz zeichnet sich durch folgende Punkte aus:
Das Gesetz gilt für das Land, die Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände und die übrigen öffentlichen Auftraggeber. Die Regelungen des Gesetzes gelten mit Ausnahme weniger Paragraphen dafür nur für Aufträge und Vergaben ab 15.000 Euro.
Die vergebende Stelle kann den Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen stellen, die soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen. Dazu gehören insbesondere Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie gleichstellungspolitische, integrationspolitische und ausbildungsfördernde Aspekte, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.
Das Gesetz enthält eine weitgehende und vorbildliche Tariftreueregelung für den ÖPNV auf Straße und Schiene. Bei Betreiberwechseln kann der Auftraggeber verlangen, dass der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen übernimmt, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden.
Das Gesetz legt einen Mindestlohn von 9,18 Euro brutto in der Stunde fest. Dies ist der höchste in einem Landesvergabegesetz festgelegte Mindestlohn im gesamten Bundesgebiet. Von dieser Höhe geht dementsprechend eine Signalwirkung aus. Der Mindestlohn kann auch nicht durch einen niedrigeren Tarifvertrag aufgehoben werden. Dieser Mindestlohn soll regelmäßig per Rechtsverordnung angepasst werden und sich an dem Grundentgelt der untersten im Landesdienst besetzten Entgeltgruppe des TV-L in der jeweils gültigen Fassung orientieren. Eine Mindestlohnkommission ist nicht mehr vorgesehen. Durch die Koppelung an den Tarifvertrag TV-L für die öffentlichen Beschäftigten der Länder sind aber das Land und die Gewerkschaften direkt an der Ausgestaltung der Höhe beteiligt. Auch diese Regelung ist bisher im Bundesvergleich einzigartig.
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter müssen bei der Durchführung eines öffentlichen Auftrages genauso entlohnt werden wie regulär Beschäftigte.
Die Kritik an dem Gesetz von Unternehmerseite sei maßlos und überzogen, so Polkaehn: „Das Vergabegesetz belohnt die Arbeitgeber, die faire Preise und Löhne kalkulieren. Die Auflagen sind maßvoll und umsetzbar. Die Regierungskoalition ist mit Änderungen bereits mehrfach auf die Vorstellungen der Unternehmer eingegangen und hat den Vorwurf ausufernder Bürokratie nachvollziehbar entkräftet. Nun sollten die Arbeitgeber mit der Nörgelei aufhören und sich den neuen Standards stellen. Das macht ihre Unternehmen zukunftsfähig und wird auch gegen den Fachkräftemangel helfen.“
PM: DGB Nord
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.