Donnerstag, 21. März 2013

Bewusst rechtswidrige Mietobergrenzen beim Jobcenter Plön

 

Typisch für ein Amt der Kreisverwaltung Plön


Egal, ob Recht oder Unrecht, wenn die Kreisverwaltung Plön an den Ärmsten der Armen sparen kann, dann tut sie es. Das gilt nicht nur für das Jobcenter, das gilt für die entsprechenden Sozialämter gleichermaßen und kommt nach meiner persönlichen Erfahrung von ganz oben. Den Sachbearbeitern, die das falsche Recht anwenden müssen oder sonst sicherlich Ärger bekommen, ist das gar nicht anzulasten.

Hier etwas sehr interessantes zur wissentlich falschen Anwendung von Mietobergrenzen im Kreis Plön durch das Jobcenter Plön.


LG Renate

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