Unsere aktuelle Sozialgesetzgebung verstößt eklatant gegen Art. 6 GG
Mit diesem Artikel möchte ich einmal erläutern, warum ich denke,dass unsere gesamte Sozialgesetzgebung, und zwar sowohl in Bezug auf Hartz IV als auch die Sozialhilfe nach SBG XII und ebenso die momentane Pflegegesetzgebung eklatant gegen unser Grundgesetz verstößt, und das genau genommen auch nicht nur gegen Artikel 6 GG, aber auf den möchte ich in diesem Text jetzt einfach einmal eingehen.
Ein Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
Daraus übernehme ich dann einmal den genauen Wortlaut dieses Gesetzes:
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den
Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines
Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen
zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5)
Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Und wie sieht es mit diesem Paragraphen bei der häuslichen Pflege aus?
Familien, die sich dafür entscheiden, pflegedürftige Familienmitglieder egal ob alt oder von Geburt an, durch Unfall oder Krankheit behindert, zu Hause zu pflegen, werden gleich zweimal bestraft, wenn der Pflegefall über kein oder so wenig Einkommen verfügt, dass er ergänzende Sozialleistungen nach dem SGB XII beanspruchen kann. Er bekommt nämlich nur 80 % des Regelsatzes und die Familie muss seine Generalkosten auffangen. Es wird dann damit argumentiert, man würde ja was einsparen, weil bestimmte Dinge gemeinsam genutzt werden könnten wie Waschmaschine oder Kühlschrank. Einmal werden alle Pflegenden bestraft, denn der finanzielle Ausgleich dafür, dass sie pflegen, ist viel geringer als es in einer stationären Einrichtung der Fall wäre, obwohl der Aufwand, den die häusliche Pflege macht, von den meisten Pflegenden sicher besser gemacht wird als im Pflegeheim, wo nachweislich inzwischen viele alte Menschen früher sterben müssen, weil einfach keine Zeit da ist, sie wirklich anständig zu pflegen. Der Staat zwingt Familien geradezu durch finanzielle Schikanen, ihre Alten ins Heim zu bringen und ich stelle hier die provokante Frage:
Möchte unser Staat damit erreichen, dass die Alten früher sterben? Weil sie dann weniger Geld kosten?
Und wie sieht es bei der Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV aus?
Auch in diesem Fall wird die Familie nicht geschützt, sondern eklatant benachteiligt. In Deutschland hat nicht jeder Mensch das Recht auf eine Regelsatzleistung in gleicher Höhe. Lebt man mit einer Familie zusammen, werden die Regelsatzleistungen sofort gekürzt. Die Menschen, die offen zugeben, zusammen zu gehören, werden in diesem Land dafür bestraft und andere, die in getrennten Wohnungen leben, obwohl sie auch zusammen gehören, bekommen mehr Geld.
Bereits fest zusammen gehörende Partner bekommen nur wie Behinderte, die in Familien leben, 80 % der Regelleistung.
Kinder bekommen sogar noch viel weniger und je kleiner sie sind, desto weniger Geld bekommen sie an Regelsatzleistung.
Familien sollen laut Gesetz geschützt werden, damit die Kinder nicht verwahrlosen, aber gerade Familien sind oft auf ergänzende Hartz IV- oder Sozialhilfeleistungen angewiesen und die sind für Menschen, die noch offiziell zusammenhalten, so niedrig, dass man davon gar nicht leben kann und die Verwahrlosung so vorprogrammiert ist.
Auch die Mietobergrenzen sind für Einzelpersonen viel höher als für Paare oder gar Familien, denn mit jeder Person, die im Haushalt dazu kommt, sinkt der Pro-Kopf-Betrag, den man für Miete ausgeben darf.
Ebenso bleibt angeblich, wenn man bedenkt, dass immer nur dem Haushaltsvorstand ein kleiner Betrag für die Generalkosten angerechnet wird, ja dieser Betrag egal wie groß die Familie wird, dann wohl gleich .. was in Wirklichkeit ja nicht der Fall ist.
Natürlich braucht eine große Familie mehr Strom als eine Einzelperson und auch andere sogenannte Generalkosten erhöhen sich doch mit der Personenzahl.
Das ist unserem Staat aber egal, bei Familien wird gekürzt.
Die Gesetzgebung geht hier auch rein nach dem Spardenken vor, was man daran erkennen kann, das gesunde erwachsene Kinder über 25 nach der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören und den vollen Regelsatz erhalten .. ebenso Hartz-IV-Empfänger, die sonst in Wohngemeinschaften zusammen leben und ja auch ihre Generalkosten teilen ...behinderte Kinder oder Alte aber wiederum nur 80 %.
Der Grund lässt sich leicht denken. Junge arbeitsfähige Erwachsene werden unter diesen Umständen sonst von zu Hause ausziehen, so tun sie das eventuell noch nicht, wohnen weiterhin zu Hause und fallen, falls sie auch wenig verdienen, noch nicht unter den Hartz-IV-Bezug. Wären sie ausgezogen, wäre das sicher oft der Fall.
Und junge Leute über 25 haben eben häufig heutzutage Arbeit, aber oft auch welche, die sehr schlecht bezahlt wird und sie, würden sie alleine wohnen, nicht über die Regelsatzgrenze von Hartz IV brächte, denn die Löhne sind ja inzwischen so schlecht.
Kinder unter 25 .. die ja seit sie 18 geworden sind bereits volljährig sind .. gehen aber sicher oft noch zur Schule, studieren oder machen eine Ausbildung. Deshalb kosten sie den Staat weniger, wenn er sie in der Bedarfsgemeinschaft lässt.
Schlau gerechnet, nicht wahr?
Und das nennt dieser Staat nun ein Vorgehen nach Art. 6 unseres Grundgesetzes?
Durch einen viel zu niedrigen Mindestlohn fördert dieser Staat aber, dass Familien zunehmend Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Es ist bereits für Paare schwerer, ohne Hartz IV auszukommen, wenn nur einer der Partner Arbeit hat, für Familien wird es mit zunehmender Kinderzahl, selbst wenn beide Partner Arbeit finden, immer schwerer, weil die Bezahlung, egal was man für Arbeit hat, überall immer niedriger wird .. und dieser Staat fördert massiv diese zu niedrige Bezahlung.
Sinnlose Ausgaben für Scheinwohnungen
Viele Menschen reagieren auf diese staatliche Ungerechtigkeit Paaren und Familien gegenüber damit, dass sie nicht mehr offiziell zusammen wohnen, damit man ihnen eben nicht den Anspruch auf Wohnkosten, Generalkosten und den Regelsatz kürzt. Sie leben so besser als ehrliche Familien oder Paare und kosten den Staat erheblich mehr Geld.
Meine abschließende Frage ist: Ist sowas noch gerecht?
LG
Renate
Eine Bg mit zwei Personen hat durchschnittlich 1100,-€ für den Lebensunterhalt, Miete, Strom, Telefon zur Verfügung. Was also müßte ein Alleinverdiener dieser BG por Monat an Lohn bekommen, damit sich die Arbeit auch rentiert?
AntwortenLöschenDas sind 1900,-€ .
1100,-€
+200,-€ (Arge-Freibetrag)
+300,-€ (Auto bzw Bahnkarte mit Pausengeld für
Kaffee usw.)
+150,-€ (Private kanken- und
Rentenversicherung des Partners)
+150,-€ (Rücklagen für Reparaturen/
Neuanschaffungen)
Nicht mit gerechnet wurde der Sparbetrag für Urlaub, und private Vergnügungen.
Und noch ein interessanter Aspekt der Statistik. Eine dreiköpfige Familie mit weniger als ca. 3500,-€ Brutto gilt als ARM ! Aber das wissen ja undere Politiker als Experten auch .... den ein EXPERTE ist jemand, der immer MEHR über immer WENIGER weiß, bie er ALLES über GARNICHTS weiß. Viel Spass beim nachrechnen und schmunzeln.
Recht hast Du .... und dann zeige mir mal die Statistik, die belegt, wie viele Leute heute noch als Paar mit nur einem Verdiener 1.900 Euro netto zur Verfügung haben oder die Familie, wo selbst falls beide Elternteile arbeiten sollten, mit auch nur einem Kind über 3.500 Euro brutto kommt .. das ist doch selten der Fall !!!!!
AntwortenLöschenUnd ein Kind ist zu wenig, wenn die Zustände in diesem Staat bezüglich des Nachwuchses nicht immer schlimmer werden können.
Auch darüber sollten unsere Politiker mal scharf nachdenken.