Donnerstag, 10. Mai 2012

Über unseren Job als freiberufliche Texter

Ich möchte heute einmal für jeden, den das auch interessieren könnte, etwas über die Arbeit erzählen, die mein Lebensgefährte Jürgen und ich im Alter ausüben.

Noch im November 2011 hätte ich nichts darüber gewusst, dass es so eine Tätigkeit überhaupt gibt, aber auch wenn man alt ist, lernt man ja nie aus.

Vor dieser Tätigkeit haben wir uns und unsere beiden Gnadenbrotpferde, Hund und Katze mit dem Pflegegeld für meine ja nun verstorbene Mama, 400-Euro-Jobs oder unterbezahlter Leiharbeit über Wasser gehalten. Im letzten Jahr dann war die Pflege so aufwendig, dass sie uns beide voll in Anspruch nahm und dann waren wir plötzlich arbeitslos und hatten große Angst um unsere beiden Gnadenbrotpferde, denn die ohne Freibeträge zu unterhalten, erschien uns unmöglich.

Und dann lernten wir in unserem Reiterforum ein neues Mitglied kennen, die auch Texterin ist und uns den Tipp gab, uns doch einmal bei textbroker.de zu bewerben. Das haben wir gemacht, wurden auch genommen und können nun über den dortigen Textpool, wo die Kunden ihre Aufträge einstellen, gemeinsam mit anderen Textern dort Aufträge bearbeiten. Später fand ich per Zufall noch ein zweites Portal dieser Art, das sich content.de nennt. Dort schreiben wir auch beide. Beide Portale sind nett, auch wenn man von der Texterei ganz leben wirklich nicht kann, auch nicht wenn es beide tun. Oder sagen wir mal, noch jedenfalls nicht. Auch Jürgen und ich sind inzwischen routinierter geworden und verdienen heute auch mehr als anfangs.

Ich bin auch Mitglied bei helpster, aber dort bin ich nicht aktiv, denn die Themen waren mir immer, wenn ich mal nachgesehen habe .. was ich lange nicht mehr gemacht habe ... dann doch immer zu schwierig.

Es gibt auch noch mehr dieser Portale, aber einige zahlen über paypal und nicht per Bank, womit ich mich bisher nicht befasst habe.

Jürgen und ich finden momentan genug Arbeit bei textbroker und content und schreiben für beide Portale ungefähr gleich viel. Finde das gut so, weil wir so nicht nur eins, sondern zwei Standbeine haben.

Auch so ein Blog wie dieser hier soll Geld bringen können, aber noch tut er das nicht, auch wenn anfangs hier die Werbeeinnahmen nett waren, aber das war nur in den ersten Tagen so .. jetzt ist es sehr wenig und weniger als mit dem Texten ... noch jedenfalls viel weniger.

Aber vielleicht ändert sich das ja, wenn unser Blog mal bekannt werden sollte.

Zunächst einmal habe ich die ARGE kontaktiert, weil ich ein Problem damit hatte, wie ich Kosten absetze, wenn ich uns getrennt behandle, denn DSL und Telefon laufen über Jürgen, der Strom, wovon ich die Bürokosten absetzen kann, über mich usw. Ich habe also nach Absprache mit der ARGE aus Jürgen und mir die Firma "Die Textritter GbR" gemacht. Den Namen hat sich Jürgen ausgedacht. So habe ich die Möglichkeit, unsere gemeinsamen Einnahmen einfach für die gesamte Bedarfsgemeinschaft anzugeben und die Ausgaben gegenzurechnen und dann den Verdienst einfach durch 2 zu teilen. Das ist einfacher und besser.

Als nächstes habe ich mich informiert, ob ich unsere Firma irgendwo anmelden muss.

Nein, noch muss ich das nicht außer bei der ARGE.

Das Finanzamt hat mir gesagt, wenn wir 16.000 Euro zu versteuerndes Einkommen - also nach Abzug der Firmenkosten - erwirtschaften, müssen wir das einzeln versteuern, jeder dann die Hälfte, weil wir beide ja nicht verheiratet sind, sondern nur eine gemeinsame Firma haben. Wir laufen als Freiberufler, und Freiberufller brauchen keinen Gewerbeschein. Das steht so in § 14 GewO. Ab ca. 8000 Euro Jahreseinkommen ist man dann einkommenssteuerpflichtig, also pro Person. Deshalb für beide die 16.000-Euro-Grenze.

Noch ist das nicht soweit. Jedenfalls sicher nicht in diesem Jahr.

Aber auch wenn wir einkommenssteuerpflichtig wären, brauchen wir als Freiberufler keinen Gewerbeschein.

Aber wenn unsere Firma einkommenssteuerpflichtig würde, dann brauchen wir eine Steuernummer für unsere Firma, und die bekommt man dann beim Finanzamt. Man kann sich dazu formlos anmelden.

Ab einer bestimmten Einkommenshöhe ist man dann allerdings unter Umständen umsatzsteuerpflichtig. 

In der Phase, wo man als kleines Freiberuflier-Unternehmen zwar einkommenssteuerpflichtig, aber noch nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird man beim Finanzamt als Kleinunternehmen geführt.

Und zwar im ersten Jahr, wenn die Firma weniger als 17.500 Euro Umsatz macht und im zweiten Jahr erst, wenn die Firma weniger als 50.000 Euro Jahresumsatz macht.

Das kann noch dauern bei unserem Verdienst, aber man muss so etwas ja wissen, um nichts falsch zu machen in unserem Staat.
...

Abschließend nach diesem Buchhaltungskram kann ich Euch sagen, dass wir diese Tätigkeit gern machen, auch wenn sie nicht sehr gut bezahlt wird. Man kann arbeiten, wann und wie man mag und muss nicht jeden Auftrag annehmen, der einem nicht liegt. Man braucht gute Laune und nach Möglichkeit keinen Stress, um kreativ arbeiten zu können und es geht nicht jeden Tag gleich gut. Bei Sorgen kann ich überhaupt nicht gut arbeiten.

Was ich sehr schön finde ist, dass ich mit Jürgen gemeinsam arbeiten kann, wir also keine Zeit sinnlos vertun. Wenn wir möchten, fahren wir zu unseren Pferden oder schnappen uns den Hund und gehen mal spazieren oder zu Fuß einkaufen .. und arbeiten dann aber auch oft nachts oder am Wochenende.

Ich würde sagen, dass wir so schon mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten und trotzdem noch ergänzende Hartz-IV-Leistungen bekommen .. aber die Arbeit macht viel Spaß und erlaubt es uns, unsere gemeinsame Freizeit wirklich sinnvoll zu nutzen.

Um so einen Job machen zu können, muss man gute Deutsch-Kenntnisse haben, sollte tippen können, eine gute Allgemeinbildung besitzen und kreativ und phantasievoll sein und man benötigt die Mentalität, alleine in die Hufe zu kommen ohne geschoben zu werden, sonst verdient man sicher nichts in diesem Job.

Man muss also über eine gute Portion Eigenmotivation verfügen.

Falls jemand dazu mehr Fragen hat, ich erkläre das gern auch noch genauer.

LG
Renate


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.