Montag, 19. Oktober 2020

Wolfgang Kubicki und andere: Das Grundgesetz muss auch in Pandemie-Zeiten geachtet werden

 Und da stimmt der Bundestag ab, und es gibt keine Konferenzen zwischen Kanzlerin und Länderchefs im Grundgesetz

 Seit einem Dreivierteljahr wird in Deutschland nicht mehr vom Bundestag durch die dort hinein gewählten Mitglieder beschlossen, was in Deutschland passiert, sondern in im Grundgesetz so überhaupt nicht vorgesehenen Konferenzen zwischen unserer Bundeskanzlerin und den Chefs der Bundesländer abgesprochen .. einfach über die gewählten Mitglieder der Parlamente hinweg.

Ich hörte das heute früh in den Nachrichten, dass Wolfgang Kubicki sagt, das dürfte so nicht weitergehen, denn dieses Verhalten gefährdet die Demokratie in Deutschland.

Er sagt, die momentan herrschende Pandemie berechtigt niemand, einfach das Grundgesetz zu mißachten.

Entscheidungen müssen im Bundestag und nicht von oben herab getroffen werden, so will es unser Grundgesetz.

Und da sind alle !!!! ins Parlement gewählten Bundestagsmitglieder stimmberechtigt.

 Er ist auch nicht der einzige Politiker, der das bemängelt, das tun auch andere, sogar welche aus der momentanen Regierungskoalition, die auch sagen, so kann das nicht weitergehen.

Unten bei T-Online findet man, dass außer Wolfgang Kubicki von der FDP auch Florian Post von der SPD oder Carsten Linnemann von der CDU genau das gleiche sagen.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88775234/fdp-corona-politik-kubicki-warnt-vor-beschaedigung-der-demokratie.html

Im nächsten Link ist noch zu finden, dass die momentan gültigen Verordnungen alle auf etwas basieren, dass nicht von einem Parlament so beschlossen worden ist.

https://www.nordbayern.de/vorbereitung-auf-corona-impfstoff-unicef-lagert-520-millionen-spritzen-ein-1.10481903 

Der Bericht in n-tv ist ähnlich .. auch hier wird gesagt, die Parlamente müssen selbstbewusster werden und ihre Rechte einfordern, sonst nimmt die Demokratie einen Schaden. Unser Grundgesetz kennt nämlich keine Konferenzen zwischen nur der Kanzlerin und den einzelnen Chefs der Bundesländer, woraufhin dann Verordnung mit entsprechenden Maßnahmen beschlossen werden.

Es geht auch nicht darum, ob diese Maßnahmen nun Sinn machen oder nicht, sondern darum, dass auch in der Pandemie unser Grundgesetz Bestand hat und die Parlamente abstimmen können müssen, wenn es um solche Entscheidungen geht.

 https://www.n-tv.de/politik/Kubicki-sorgt-sich-um-Demokratie-article22109771.html

Auch in rp-online kann man das nochmal nachlesen.

Wichtig dabei eben. Diese Pandemie läuft jetzt seit einem Dreivierteljahr. Grundrechte und Freiheiten der Menschen werden in noch nie dagewesener Art und Weise im Nachkriegsdeutschland eingeschränkt.

Dabei wurde noch nie !!!!!! das Parlament gefragt, darüber abzustimmen, was aber laut Grundgesetz sein müsste und eben schon oft kritisiert worden ist.

Das Grundgesetz kennt aber keine Konferenzen zwischen Bundeskanzlerin und den Chefs der einzelnen Bundesländer.

Das Grundgesetz kennt nur, dass die Parlamente gefragt werden müssen und die Mitglieder dieser Parlamente das Recht haben, über solche Dinge ordnungsgemäß abzustimmen.

https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-massnahmen-wolfgang-kubicki-warnt-vor-dauerhaftem-schaden-fuer-demokratie_aid-54112695

Das alles findet man, falls Ihr noch mehr darüber suchen möchtet, noch in vielen weiteren Online-Ausgaben der unterschiedlichsten Zeitungen, der Inhalt ist immer ungefähr gleich.

LG

Renate

 

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