Montag, 19. Oktober 2020

Weitere Stimmen von Politikern zur Einbeziehung der Parlamente bei den Pandemie-Verordnungen, auch von Schäuble

 Ich habe hier noch mehr Politiker gefunden, die sich dafür aussprechen, dass die Parlemente laut Grundgesetz zu entscheiden haben

Die beiden Texte bezüglich Wolfgang Schäuble von der Seite der Bundesregierung übernehme ich mal wörtlich, damit das erhalten bleibt.
 
 
 19. Oktober 2020

Schäuble: „Bundestag muss seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum in der Pandemiebekämpfung deutlich machen“

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich heute an die Fraktionen gewandt und angesichts der aktuellen öffentlichen Debatte angemahnt, „dass der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum deutlich machen muss, um den Eindruck zu vermeiden, Pandemiebekämpfung sei ausschließlich Sache von Exekutive und Judikative“. Darüber hinaus hat er eine Expertise erarbeiten lassen, „wie durch den Bundestag Bundeseinheitlichkeit und Rechtssicherheit aller Maßnahmen verbessert werden können“.


Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, das der Bundestagspräsident allen Fraktionen übermittelt hat, finden Sie im Wortlaut auf unserer Website.

 
 
 19. Oktober 2020Seite 1/ 2Empfehlenswerte Maßnahmen zur Stärkung des Bundestages gegenüber der Exekutive bei der Bewältigung der Corona-Pandemie1.Generalklausel gem. §28 Abs.1 S.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Es bestehen Bedenken, ob die äußerst intensiven und breit wirkendenGrundrechtseingriffe imRahmender Corona-Pandemie auf eine bloße Generalklausel wie §28 Abs.1 S.1 IfSG gestützt werden können. Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip verpflichten den parlamen-tarischenGesetzgeber, wesentliche Entscheidungenselbst zu treffen und nicht der Verwaltung zu überlassen. Je intensiverund breiter wirkendder Grundrechtseingriff ist, desto höher muss dieparlamentsgesetzliche Regelungsdichtesein. a)KonkretisierungDiesen Bedenken solltedurch die Schaffung von konkreten Ermächtigungsgrundlagenfür be-sonders eingriffsintensive und streuweite Maßnahmen begegnet werden, welche qualifizierte Tatbestandsvoraussetzungenund differenzierte Rechtsfolgenvorsehen. Die Regelungsdichte dieser Ermächtigung zu Standardmaßnahmenginge über die bloße Klarstellung der unter der Generalklausel zulässigen Maßnahmen in §28 Abs.1 S.1, 2.Hs.IfSG hinaus. Es würde eine echte Beschränkung der Eingriffsbefugnisse erfolgen. Der Ausnahmecharakter der Maßnahmen würde gesetzlich festgeschrieben.Besonders Maßnahmen, die gegenüber der Allgemeinheit und damit auch gegenüber sog. Nicht-störern ergehen und in besonders sensible Grundrechte intensiv eingreifen, sollten eine Stan-dardisierung erfahren. Dies würde beispielsweise die Ausgangssperre und das allgemeine Kontaktverbot beinhalten.Zugleich wird durch die Konkretisierung der Eingriffsvoraussetzungen in den §§28ff. IfSG dieVerordnungsermächtigungan die Landesregierungennach §32 Abs.1 S.1 IfSGinhaltlichbeschränkt. Denn durch Rechtsverordnung nach §32 Abs.1 S.1 IfSG können nur unter denVoraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§28 bis 31 maßgebend sind, entsprechende Ge-und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen werden. Die Standard-maßnahmen würden den Ländern einen engeren Rahmen für den Verordnungserlass vorgeben. b)Befristungder Maßnahmen Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erscheint es sinnvoll, Befristungen einzuführen. Dies betrifft zum einen die in §28 IfSG aufge-führten Einzelmaßnahmen: Hier könnte gesetzlich festgelegt werden, dass die Maßnahmen nur für einen bestimmten Zeitraum (etwa für die Dauer von zwei Wochen) angeordnet werden. Da-nachmüsste eine Überprüfung der Sachlage und gegebenenfalls eine neue Anordnung erfolgen. Des Weiteren erscheint es auch bedenkenswert, die an die Landesregierungen gerichtete Ver-ordnungsermächtigung in §32 Abs.1 S.1 IfSG zu befristen, soweit sie Verordnungen zur Be-kämpfung der Corona-Pandemie betrifft. Es könnte etwa festgelegt werden, dass die Landesre-gierungen Verordnungen, die aufgrund des Bestehens der epidemischen Notlage nach §5 Abs.1IfSG ergehen, nur bis zum Ende des Jahres 2020 erlassen dürfen. Auf diese Weise hätte derBundestag die weitere Entscheidung in der Hand, ob Verordnungen der Landesregierungen
 über den Zeitraum der Befristung hinaus zur Eindämmung der Pandemie weiterhin notwendig sind.2.Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen In §5 Abs.2 IfSG hat der Bundestag den Verordnungsgeber (BMG) in weitem Umfang ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Ausnahmen von Gesetzesvorschriften zuzulassen. Dies ist sehrproblematisch: Es dürfte wohl nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Zuläs-sigkeitvon Rechtsverordnungen vereinbar sein. Das Demokratie-und das Rechtsstaatsprinzip sind berührt. Das demokratische Legitimationsniveau solcher Verordnungen könnte und sollte dadurch erhöht werden, dass die Verordnungen unter einenZustimmungsvorbehaltdes Bun-destagesgestellt werden. Als Alternative kommt in Betracht, die Rechtsverordnungen (wie im Außenwirtschaftsrecht üblich) als durch den Bundestag aufhebbarzu gestalten.3.Unterrichtung durch die BundesregierungEs empfiehlt sich, eine Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Maßnah-men zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuführen. Die Unterrichtung sollte auf der Basis von wissenschaftlichen Evaluierungen die Wirksamkeit der durch Gesetz bzw. Rechtsverordnung getroffenen Maßnahmen sowie diesonstigen (wirtschaftlichen, sozialen etc.) Auswirkungen derMaßnahmen darlegen. Auf diese Weise erhielte der Bundestag eine gesicherte Erkenntnis für weitere Entscheidungen. Die Formulierung könnte sich an §3 Abs.1 EUZBBG anlehnen: „Die Bundesregierung unter-richtet den Bundestag [in Bezug auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie]umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend. Diese Unterrichtung erfolgt grund-sätzlichschriftlich durch die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen Be-richten der Bundesregierung, darüber hinaus mündlich. Der mündlichen Unterrichtung kommt lediglich eine ergänzendeund erläuternde Funktion zu. Die Bundesregierung stellt sicher, dass diese Unterrichtung die Befassung des Bundestages ermöglicht.“4.Abschließende BemerkungWenn die Maßnahmen ganz oder zum Teil verwirklicht werden, wird der verfassungsrechtlichenKritik am geltenden Corona-Regelwerk (ganz oder zum Teil) Rechnung getragen. Das Regelwerkwird dadurch gerichtsfester.Wenn die Generalklausel wie vorgeschlagen durch Standardmaßnahmen ergänztwird, schränktdies zwangsläufig den Spielraum der Landesregierungenein. Dies hat alsoeine vereinheitlichendeWirkung.
 
 
Textausschnitte aus dem Link oben:
 
 
Doch inzwischen wächst der Unmut in den Parlamenten über diese Form der Politik. Unter anderem die Grünen, aber auch die FDP dringen massiv darauf, die Abgeordneten wieder stärker an Entscheidungen zu beteiligen. Es brauche jetzt „mehr öffentliche Debatte in den Parlamenten im Bund und in den Ländern“, fordert die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt im Gespräch mit unserer Redaktion. Zu lange schon werde über die richtigen Maßnahmen „vor allem hinter verschlossenen Türen verhandelt“. „Beratung, Abwägung, Entscheidung und Kontrolle gehören gerade in Krisenzeiten ins Parlament“, betont die Grünen-Politikerin.
 
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Doch auch aus der Union hatte es Kritik gegeben: Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann sprach von einer „beunruhigenden Entwicklung“. Sein Amtskollege Thorsten Frei kündigt für nächste Woche eine Parlamentsdebatte über die aktuellen Corona-Maßnahmen an. Der CDU-Politiker schließt nicht aus, dass bereits erlassene Rechtsverordnungen vom Parlament geändert oder aufgehoben werden. Und doch betont Frei auch, wie wichtig es sei, dass zügig gehandelt werden könne. „Deshalb ist es gut und richtig, dass es das Instrument von Verordnungen gibt, um Detailfragen zu klären“, sagt er. „Aber klar ist auch: Der Ort, an dem die rechtlichen Grundlagen getroffen werden, ist und bleibt das Parlament.“
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Überraschend schaltete sich am Montagabend auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in die Debatte ein. Falls seine Vermittlung gewünscht werde, stehe er bereit.
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Die Gutachter äußern Bedenken

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes geht unter anderem auf die heikle Frage ein, ob die erheblichen Machtbefugnisse für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zulässig sind. Dem CDU-Politiker steht über das Infektionsschutzgesetz das Recht zu, per Rechtsverordnungen massiv in bestehende Gesetz eingreifen zu dürfen. Davon betroffen ist beispielsweise das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Gutachter äußern Bedenken, ob „die äußerst intensiven und breit wirksamen Grundrechtseingriffe im Rahmen der Corona-Pandemie“ auf eine bloße Generalklausel gestürzt werden dürfen, wie es derzeit der Fall ist. Sie verweisen darauf, dass das Rechtsstaats- sowie das Demokratieprinzip den parlamentarischen Gesetzgeber (also den Bundestag) dazu verpflichten, „wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Verwaltung zu überlassen“.

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https://www.gmx.net/magazine/politik/streit-sonderrechte-spahn-dauerhafter-schaden-demokratie-35185186

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Der letzte Text (siehe Link oben) ist nun schon wieder fast überholt, nachdem Schäuble aktiv geworden ist. Der begegnete mir vorhin bei gmx, als ich meine E-Mails geholt habe. 

Daraus dann auch mal nur ein paar Ausschnitte. Das Thema scheint sich dann so vermutlicherledigt zu haben. Es wird wohl jetzt mehr über das gesamte Parlament entschieden werden, wenn ich das so richtig verstehe, was gerade passiert.

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Besondere Umstände fordern besondere Maßnahmen - denkt sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und will die Kompetenzen für sich und sein Ministerium in der Corona-Pandemie noch einmal verlängern und erweitern. Dagegen regt sich deutlicher Widerstand von vielen Seiten.

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Das Bundesgesundheitsministerium will im Eilverfahren die Sonderrechte für Minister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus verlängern und ausbauen.

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes würde es Spahn ermöglichen, eigenmächtig Verordnungen zu erlassen, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist": So heißt es in einem Gesetzentwurf, der AFP vorliegt.

Der Koalitionspartner SPD kündigte allerdings Widerstand gegen die Pläne an.

SPD wehrt sich gegen Ausweitung der Sonderrechte

Die Sonderrechte für den Gesundheitsminister für Verordnungen im Pandemiefall sind bislang befristet. Der Entwurf aus seinem Haus sieht nun vor, dass sie "verstetigt" werden sollen. Das Parlament soll ein Mitspracherecht bekommen.

"Dem Deutschen Bundestag wird insoweit das Recht eingeräumt, entsprechende Verordnungen abzuändern oder aufzuheben", heißt es in dem Entwurf, über den zuerst die "Rheinische Post" berichtet hatte.

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Die SPD will allerdings bei der Ausweitung der Kompetenzen für den Minister nicht mitmachen. "Das wird so nicht kommen", hieß es gegenüber AFP aus der SPD-Bundestagsfraktion. Einer Entfristung der Verordnungsermächtigung für den Minister werde die SPD nicht zustimmen: Hier gehe es um "weit reichende Grundrechtseingriffe". Die SPD bemängelte zudem, dass das Ministerium die Vorlage "sehr kurzfristig" in die Abstimmung gegeben habe.

Kritik: Treffen der Kanzlerin mit Länderchefs kein "gesetzgeberisches Organ"

"Corona-Schutzmaßnahmen sind nötig", erklärte der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. "Aber sie müssen rechtmäßig sein, und dazu brauchen wir im Infektionsschutzgesetz eine präzisere Rechtsgrundlage und gesetzlich geregelte Standardmaßnahmen."

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"Seit fast einem Dreivierteljahr erlässt die Regierung in Bund, Ländern und Kommunen Verordnungen, die in einer noch nie dagewesenen Art und Weise im Nachkriegsdeutschland die Freiheiten der Menschen beschränken, ohne dass auch nur einmal ein gewähltes Parlament darüber abgestimmt hat", sagte der SPD-Rechtsexperte Florian Post der Zeitung "Bild" (Montagsausgabe).

Post kritisierte "Bild" zufolge zudem die Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Das Grundgesetz kenne keine Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder. Diese sei "nicht als gesetzgeberisches Organ vorgesehen". Er sei dieses Vorgehen leid. Es gehe dabei nicht um die "unstrittige Notwendigkeit von Maßnahmen", es gehe darum, dass die gewählten Parlamente gefragt und eingebunden werden müssten.

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Die FDP übt scharfe Kritik am geplanten Ausbau der Corona-Sonderrechte für Spahn. "Der Gesundheitsminister scheint die Lektion aus den jüngsten Gerichtsentscheidungen nicht verstanden zu haben", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae am Samstag der Nachrichtenagentur AFP etwa mit Blick auf die Urteile aus mehreren Bundesländern gegen das Beherbergungsverbot. "Die hektische Rechtsetzung durch Bundes- und Länderregierungen hat sich nicht bewährt."

Derweil wurden die Rufe nach einer stärkeren Beteiligung des Bundestags an den Pandemie-Maßnahmen lauter. "Wir brauchen eine offene Generaldebatte im Bundestag", sagte Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann dem "Spiegel". "Hätte es die gegeben, wäre deutlich geworden, dass es im Parlament keine Mehrheit für ein unspezifisches Beherbergungsverbot gibt."

Nun räche sich, "dass der Bundestag bei der Vorbereitung auf die zweite Welle außen vor gelassen und nur hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt diskutiert wurde", kritisierte Oppermann.

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Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki warnt vor negativen Folgen für die Demokratie, sollten wesentliche Entscheidungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht vom Bundestag, sondern weiter von Regierungen in Bund und Ländern getroffen werden. "Wenn wir als Parlament unsere Aufgabe jetzt nicht wahrnehmen, dann hat die Demokratie einen dauerhaften Schaden. Es ist die Aufgabe des Parlaments, wesentliche Entscheidungen zu treffen, und nicht die Aufgabe von Regierungsmitgliedern", sagte Kubicki am Sonntagabend im "Bild"-Talk "Die richtigen Fragen".

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte bereits am Donnerstag vorgeschlagen, dass der Bundestag in seiner nächsten Sitzungswoche in einer Debatte über die Corona-Politik diskutieren solle. Für den frühen Freitagabend lud Brinkhaus die Fraktion zu einer Beratung über die Corona-Lage und die politischen Entwicklungen ein. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) wollte dabei einen kurzen Lagebericht abgeben, wie AFP in Berlin erfuhr.

Die Linksfraktion forderte ebenfalls eine bessere Einbindung des Bundestags in die Corona-Bewältigung. Die Bund-Länder-Spitzenrunden träfen "quasi als große Ersatzregierung alle Entscheidungen an den Parlamenten vorbei" und entzögen sich damit der Kontrolle, kritisierte Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte im "Spiegel". "Mit dieser schleichenden Entmachtung von Bundestag und Länderparlamenten muss Schluss gemacht werden." (hub/afp)

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 Tja ... dann bin ich ja mal gespannt, was das nun wird.

LG

Renate


 

 

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