Ich habe da zwei widersprüchliche Infos zu gefunden
Die untere bezieht sich auf einen Bericht aus der Bild-Zeitung, wo es heißt, dass sogar unter Sanktionsandrohung nun Mütter aus Bedarfsgemeinschaften, in denen auch der Mann ohne Job ist, Vollzeit arbeiten müssen oder weiterhin Teilzeit machen dürfen, um die Betreuung der Kinder sicherzustellen.
Die obere ist eine Richtigstellung von RTL.
Bei RTL findet man, das stimmt nicht. Wenn die Mütter gern selbst die Kinder betreuen wollen, dürfen sie auch in einer Bedarfsgemeinschaft weiter nur Teilzeit arbeiten.
Es ist nur als Option gedacht, dass auf Wunsch auch Vollzeit möglich ist und darüber auch gesprochen wird .. die Frauen also nicht in eine Teilzeitfalle rutschen.
Das gilt auch dann, wenn der Partner auch arbeitslos ist.
Für ihn kann dann auf Wunsch eben Vollzeit gesucht werden, wenn die Frau gern weiterhin bei Teilzeit bleiben möchte.
Die Quelle, worum es geht, findet Ihr unten.
Ob es auch Alleinerziehende betrifft, ist daraus nicht zu entnehmen, ich vermute in dem Fall aber nicht.
Es geht um Paare, wenn beide mit den Kindern zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören.
Hier plant die Bundesagentur für Arbeit, etwas zu ändern, nämlich unter Sanktionsandrohungen auch Mütter zu verpflichten, sich dann einen Vollzeitjob suchen zu müssen, wenn auch der Partner arbeitslos ist. Der könnte sich ja statt der Frau dann um die Kinder kümmern.
Sie sagen auch, es gäbe ja mehr Vollzeitstellen als Teilzeitstellen und es wäre so leichter, Arbeit zu finden.
Ob und wann das wirklich umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
Alles könnt Ihr bei Bedarf unten im Link nachlesen.
LG
Renate
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