Mittwoch, 27. Mai 2015

Wegen dem Jobcenter gab es mal wieder um Mitternacht Mittagessen

Ich bin ja sowas von genervt


Wie versteht Ihr folgende Äußerungen .. Kommis erwünscht ???

"Gegen die Erstattungsbescheide vom 06.05.2014 sowie gegen die weiteren Bescheide von diesem Tag wurde gleichzeitig mit diesem Antrag Widerspruch erhoben. Die aufschiebende Wirkung wurde hergestellt."

Mit dem Antrag meine er sicherlich unsere Klage vorm Sozialgericht.

Also ich würde das so verstehen, dass erstmal alles an Widersprüchen aufschiebende Wirkung hat, habe allerdings zwei Zwischenbescheide hier rumliegen, wo nur bei den beiden Erstattungsbescheiden, nicht aber beim neuen Leistungsbescheid und auch nicht bei unserem Antrag, uns 5 Monate wegen der Falschüberweisung der Miete 50 Euro weniger Erstattung abzuziehen. Ergo bin ich unsicher, ob das auchso gemeint ist wie es sich liest.

Ich denke allerdings, sollte da was an Geld fehlen, sollte man das Jobcenter vorm Sozialgericht auf dieser Aussage festnageln können.

...

Ich vermute, es ist wohl so gemeint, weil auf dem Schreiben vom Sozialgericht, das erst heute nachmittag (am 27.05.15) einging, drauf steht, eine eventuelle Stellungnahme sollen wir bis zum 28.05.15 schicken.

Das geht ja gar nicht, denn mails erkennt das Sozialgericht ja nicht an, sondern nur echte Post.

Habe denen allerdings dann deswegen doch eine mail geschickt und wir werden es per Post halt hinterher schicken.

Na ja .. deshalb gab es um Mitternacht Mittag .. das Rezept und mein Gemecker deswegen verlinke ich Euch zusammen mit dem Text der mail/bzw. des Schreibens, das dann hinterher raus geht.



Nachti Leute

Muss morgen um halb 7 hoch bzw. Jürgen auch, wir alle beide .. Aufträge bearbeiten, gut gelaunt und gut gelungen .. müssen ja überleben trotz dieses ständigen Ärgers mit dieser Horror-Behörde.

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