Montag, 25. Mai 2015

Schildbürgerstreich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Und darum geht es:


Eine neue Bekannte bei Jappy erzählte mir etwas über ihren Job und die Probleme mit dem Jobcenter, das ihr noch nicht einmal ein Darlehen für die diversen Reparaturen gegeben hat, die an ihrem Auto nötig waren, mit dem sie täglich 70 km zur Arbeit fahren muss. Eine Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dieser Arbeitsstelle zu kommen, hat diese Frau nicht.

Sie verdient dabei nichtmal extrem wenig, wenn man den neuen Mindestlohn zugrunde legt, sondern mit 9.43 Euro ist sie nah am von vielen Leuten geforderten Mindestlohn von 10 Euro die Stunde.

Dennoch reicht es hinten und vorn nicht, obwohl die Frau alleinstehend ist und weder Partner noch Familie ernähren muss und durch einen Kredit, für den sie nun wegen der Reparaturen des Autos auch noch 150 Euro im Monat abzahlen muss, ist es noch schlimmer geworden.

Ich hatte nun Lust, einmal eine Musterrechnung ins Netz zu stellen .. mit diesem Stundenlohn, den erlaubten Mietkosten für den Kreis Plön und was man absetzen und an Freibeträgen behalten darf.

Jürgen meinte, man kriegt jetzt schon 23 Cent pro km einfache Wegstrecke, mir war das neu .. es stimmt auch nicht, man kriegt immer noch nur 20 Cent pro km einfache Wegstrecke .. na ja, ich wollte das suchen und stieß dabei auf die beiden Broschüren vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für 2015 und 2014.

Als ich anfing, darin zu blättern, ging mir der Hut hoch .. denn die strotzen nur so von Fehlern, vor allen Dingen die Broschüre für 2015.

Bei meiner Rechnung, die ich unter anderem auch fertig gemacht habe, müsst Ihr also die 100 Euro, von denen ich dort sage, es kann sein, dass die Frau sie weniger hat, noch abziehen .. sie hat sie tatsächlich weniger.

Ich gehe davon aus, da werden außer den Fehlern, die ich fand, als ich nur nach den Punkten gesucht habe, die in Bezug auf diese Frau und andere Dinge, die Jürgen und mich in unserem eigenen Fall interessieren, wichtig wären, noch viele andere Fehler drin sein.

Ich gehe auch davon aus, dass viele Menschen, die ihren Leistungsbescheid mit ihrer aktuellen Broschüre vergleichen und nicht mit dem Gesetztestext des SGB II, was klüger wäre .. und auch der ist nicht vollständig und wirft reichlich Fragen auf .. wegen dieser falschen Angaben in den Broschüren sicher bald die Sozialgerichte noch mehr als vorher beschäftigen werden.

Da das bmas am Ende der Broschüre 2014 darum bittet, doch per mail ein Feedback zu geben, was sie besser machen könnten, habe ich das mit Wonne gemacht .. auch die mail habe ich natürlich om Armuts-Blog als Beitrag rein gestellt. Bin echt gespannt, was sie mir darauf antworten werden.

Ja ... den Rest kann dann bitte jeder, der Zeit und Lust hat, mal ein wenig mehr zu lesen oder zu überprüfen, was ich recherchiert habe, unter den folgenden Links alles finden:






LG Renate

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