Samstag, 24. August 2013

Typische Patzer beim Jobcenter

Bericht über Erlebnisse von Freunden, ohne Namen zu nennen


Aus gegebenen Anlass möchte ich Euch mal nichts über unsere, sondern typische Probleme erzählen, die Freunde von uns gerade mit dem Jobcenter haben oder unlängst hatten.


 Fall 1:


Ganz aktuell ist der Fall einer Freundin, die aus gesundheitlichen Gründen in die Nähe ihrer Tochter ziehen möchte, weil sie so krank ist, dass sie Hilfe braucht. Sie wird aufgrund eines nun doch immer ernster werdenden Lungenemphysems auch demnächst Frührente bekommen, aber noch ist sie ein paar Monate auf die Zusammenarbeit mit dem aktuell noch für sie zuständigen Jobcenter Kiel angewiesen.

Unsere Freundin hat uns gefragt, ob wir auch beim Umzug helfen können, weil sie selbst ja kaum noch Luft bekommt und ein Umzug und die damit ja schwere körperliche Arbeit ihr schwer fällt (warum bezahlt ein Jobcenter in so einem Fall nicht selbstverständlich Umzugshelfer, aber sie machen es nicht, egal wie krank oder schwerbehindert jemand ist). Nun sollte es zum 1. Oktober auch los gehen. Fast alle Freunde außer uns haben natürlich dann doch abgesagt, als es ums Helfen ging, aber es gibt noch Familienmitglieder und irgendwie werden wir alle zusammen wohl auch solche Dinge wie Kühlschrank, Waschmaschine und die Sitzgruppe transportiert kriegen. Das ist jetzt auch nicht das Problem.

Das Problem ist ein anderes. Unsere Freundin hat gefragt, ob das Jobcenter die Kosten für die Wohnung, den Möbelwagen und die Mietsicherheit übernehmen würde und hat auch eine Zusage bekommen, dass es einzusehen ist und sie umziehen darf. Daraufhin hat unsere Freundin ihre alte Wohnung gekündigt. Die ist jetzt also weg, weil schon weiter vermietet.

Jetzt aber kommt das Jobcenter Kiel und sagt, oh sie hätten sich geirrt. Sie hätten nämlich übersehen, dass ja auch noch Nebenkosten anfallen und hätten bei der Zusage nur die reine Kaltmiete als Warmmiete eingetragen.

Sie übernehmen die Kosten für die neue Wohnung also nicht, obwohl sie es schriftlich zugesagt haben.

Die alte Wohnung ist aber weg und unsere Freundin weiß aktuell nicht wohin, sucht nun trotz ihrer Krankheit händeringend eine neue und diesesmal wirklich Hartz-IV-fähige Bleibe.

Müsste nicht eigentlich das Jobcenter dann so lange diese neue Wohnung bezahlen, wenn sie es denn doch schriftlich zugesagt haben, denn es war doch ihr Fehler, hier was Falsches zuzusagen, nicht der unserer Freundin, die doch nichtsahnend fragen war, ob es mit der neuen Wohnung ginge.

Das war Fall 1.
.......

Fall 2:


Eine andere Freundin aus Eutin hat letzten Monat Arbeit gefunden. Es ist eine Tätigkeit als Putzfrau in einem Privathaushalt. Sie bekommt dafür fest 450 Euro im Monat als Lohn ausgezahlt, wovon sie 170 Euro als Freibetrag behalten darf und davon noch ihre Fahrkosten finanzieren muss. Das Jobcenter kann sich davon 280 Euro im Monat dann einsparen.

Das Geld kommt natürlich im Nachhinein, und zwar kam es im Juli unmittelbar zusammen mit dem Hartz IV für August am 31.7.13 auf dem Konto meiner Freundin an. Die war vorher eine Weile Putzfrau in einer Schule, hatte dann was mit den Bandscheiben, musste zur Kur usw. und verlor diesen Job, davor war sie Verkäuferin bei Mein Platz und hat sonst ihr Geld nie vorm Ersten, sondern immer erst Anfang des Folgemonats bekommen.

Ich kenne dieses Problem über Jürgen, der bei Randstad sein Geld für den Monat davor auch immer erst am 15. bekommen hat und nur einen Teilabschlag am meistens auch wirklich eher Ersten oder Zweiten, also im Folgemonat. Dann wurde er aber dort entlassen und hatte Anspruch auf ALG 1, was ja auch im Nachhinein für den zurück liegenden Monat überwiesen wird und wo man uns auch sofort das Hartz IV gekürzt hatte, obwohl dieses Geld ja genau genommen am gleichen Tag wie ALG II, das aber im voraus gezahlt wird.

Es fehlt einem also.

Bei uns war das Problem dann nicht da, weil es die Zahlstelle für ALG I anders als die für ALG II, nicht schaffte, Jürgens ALG 1 auf unser Konto, das auf meinen Namen läuft, zu überweisen und es dann, weil der Empfänger ja nicht mit der Kontonummer identisch war, immer wieder von meiner Bank storniert wurde und wir uns dann meistens erst nach Rückbuchungseingang in Kiel einen Scheck abholen mussten .. auch typisch zwar nicht Jobcenter, aber Arbeitsamt, wo man sich zuweilen echt an den Kopf fasst bei manchen Zuständen.

Bei meiner Freundin ist das nun anders und ich bin unsicher, ob sie nun durchkriegen wird, dass sie dieses Geld nicht zurückzahlen muss. Sie hat sich einen Anwalt genommen, weil sie sagt, das würde sie nicht einsehen.

Ich vermute von meinem Rechtsverständnis, dass sie es wird in Raten zurückzahlen können, aber es wird für den Juli angerechnet werden, auch wenn es paradoxerweise ja zusammen mit dem Geld für den Folgemonat ALG II eingeht.

Warum das Jobcenter in solchen Fällen nicht gleich eine Überbrückungshilfe anbietet .. ich habe keine Ahnung.

Ich finde sowieso, es wäre alles viel einfach, weil man ja überall sein Geld im Nachhinein kriegt, wenn auch AGL II immer im Nachhinein gezahlt würde und man bei einem Neuantrag einfach eine Art Überbrückungsgeld bekäme ... St. Bürokratius würde viel weniger zu tun haben, wenn das so wäre ... aber St. Bürokratius beim Jobcenter will es wohl nicht besser machen, warum auch immer. Von Logik scheint da keiner auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben.

Das war Fall 2.
...

Fall 3:


Fall 3 liegt ein paar Monate zurück. Da schrieb mir eine Freundin, sie hätte plötzlich vom Jobcenter Bescheid bekommen, dass ihre Familie mehrere Tausend Euro zurückzahlen soll, sie hätten nämlich monatelang zu viel bekommen.

Nach dem Schock und genauem Überlegen, was da passiert war, stellte sich raus, dass die Familie beim Erstantrag auf dem Formular auch ihre Tochter mit eingetragen hatte, die inzwischen aber nun schon seit einigen Jahren älter als 25 Jahre geworden war.

Als über 25jährige gehört sie aber laut den Bestimmungen von Hartz IV nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, hätte also ab da einen eigenen Antrag stellen müssen und wäre bei ihren Eltern rausgefallen.

Das wusste aber niemand und die Anträge der Familie sind auch immer mit der Tochter bewilligt worden.

Genau genommen hat die Familie so jahrelang zu wenig Geld bekommen, denn über 25 hätte das Mädchen den vollen Regelsatz eines Haushaltsvorstands beanspruchen können, also 100 % Hartz IV. So hat man sie als unter 25 behandelt und ihr nur 80 % vom vollen Regelsatz gewährt.

Das ist dann nach Jahren, wo es immer so gelaufen ist und die Familie auch ahnungslos war, einem in der Leistungsabteilung aufgefallen und der hat nun diesen Anteil des Mädchens von den Eltern einfach für mehrere Jahre zurück gefordert.

Klasse nicht?

Sie kann aber einen Antrag auf Hartz IV im Nachhinein nicht stellen.

Ich war echt ratlos. Es hat sich dann über eine Anwältin regeln lassen und musste, da das Jobcenter da ja viele Fehler gemacht hat und die Familie nicht ordnungsgemäß über den Fehler bei der Antragstellung aufgeklärt, verrechnet werden.

Aber könnt Ihr Euch den Schock vorstellen, den diese Frau bekommen hat, als die diesen Rückzahlungsbescheid aufgemacht hat und die Angst, die alle hatten, bis das erstmal nachvollzogen war und geklärt werden konnte.

.....

Das ist das Jobcenter life ... und es gibt viele solche Fälle, weil da so viele Fehler gemacht werden oder wie im Fall 2 zu sehen, auch einfach nicht praktisch nachgedacht wird .. wodurch Familien in echte Existenznöte geraten.

LG
Renate

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