Dienstag, 18. Dezember 2012

Hartz IV - Betriebsausgaben für Selbständige


Der mit Abstand bisher am meisten gelesene Beitrag von mir in diesem Blog ist mit bisher fast 1.000 Klicks der über die Absetzbarkeit von Werbungskosten für die Empfänger von ergänzenden Hartz IV-Leistungen, die beispielsweise einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis ausüben, Leiharbeit oder einen Rund-um-die-Uhr-Job im Altenheim oder Callcenter machen und dabei auch noch hohe Fahrkosten haben. Den hänge ich Euch einmal unten dran, denn da könnt Ihr Euch ausrechnen, wann Ihr bei ergänzenden Hartz IV-Leistungen mit Glück von Euren Freibeträgen etwas übrig habt und wann mit Pech, wenn Ihr nicht sehr genau aufpasst, was bei Leiharbeit regelmäßig fast immer so ist, weniger übrig behaltet als ohne diesen Job, weil die Freibeträge niedriger ausfallen als es Eure realen Werbungskosten sind.

Heute möchte ich über meine ersten Erfahrungen mit einer selbständigen Tätigkeit und den Betriebsausgaben, die das Jobcenter einen absetzen lässt, weiter machen, denn auch hier ist die Vorgehensweise mit der des Finanzamtes nicht vergleichbar und benachteiligt definitiv Selbständige gegenüber solchen, die steuerpflichtig sind.
Jürgen und ich brauchen für unsere Arbeit zwei schnelle und funktionsfähige Computer, selbst ein Auto und ein Fotoapparat ist nützlich. Auch wenn unser Blog momentan mehr Hobby als Verdienst ist, sollten die Einnahmen über google Adsense einmal höher werden, wird das Jobcenter sie abziehen, denn das Geld wird uns ja überwiesen. Aber wir können selbstverständlich Fahrkosten, um Fotos zu machen, die dazu gehörende Kamera oder das Auto, das auch dafür sorgt, dass wir mehr Zeit hier zu Hause zum Arbeiten haben statt zu Fuß einkaufen zu gehen und so weiter, natürlich nicht absetzen.
Selbst wenn wir hohe Fahrkosten hätten, man kann immer nur so viel in einem Monat absetzen, wie man auch eingenommen hat.
Das heißt, größere Anschaffungen, die man in dem Monat, an dem man sie getätigt hat .. das könnte auch einen neuen PC betreffen, der ja ersetzt werden muss, sollte er einmal kapputt gehen, nicht vollständig absetzen kann, weil die Kosten den Verdienst übersteigen, kann man danach gar nicht mehr absetzen.
Das ist mit bestimmten Zahlungen, die nicht monatlich anfallen, genauso. Wir brauchen zum Beispiel beide ein gutes e-mail-Postfach mit Platz, da wir ständig mit den Textportalen und unserem Kunden korrespondieren, die Gebühren fallen halbjährlich an, ob wir sie haben absetzen können, weiß ich nicht genau, denn viel ist an Betriebsausgaben bei uns nicht anerkannt worden.
Telefon und DSL sind Fixkosten, die monatlich anfallen und für unseren Beruf unerlässlich sind. Ich glaube nicht, dass das Jobcenter uns viel davon anerkannt hat.
Die Miete zahlt momentan die ARGE, so dass ich Raumkosten bisher nicht eingetragen habe, sondern gesagt, das hebt sich dann auf. Ob und wie das anerkannt würde, weiß ich deshalb aus Erfahrung noch nicht, werde es aber vermutlich bald feststellen, wenn wir unten den Zuzahlungssatz kommen, dass die Miete noch voll übernommen wird, die das Jobcenter immer als erstes drin hat. Ich vermute, das wird dann im März oder April 13 das erste Mal der Fall sein.
Wir können Stromkosten absetzen. Ich habe von unseren Stromkosten deshalb für das Büro, weil ich ja nur eine Stromleitung habe, 25 % gerechnet. Ich weiß auch in diesem Fall nicht, ob das voll anerkannt wurde.

Uns wurden im letzten Bescheid pauschal ohne irgendeine konkrete Berechnung seitens des Jobcenters 25 Euro, also pro Person 12,50 Euro an Betriebskosten im Monat anerkannt.

Ca. 10 Euro im Monat fallen rund gerechnet für uns für gmx an, ca. 30 Euro für Telefon/DSL und beim Strom habe ich von den 50 Euro Pauschale, die wir momentan bezahlen, für das Büro 12,50 Euro gerechnet. Ab und zu war noch Papier, Druckpatrone und dergleichen dabei, denn wir müssen ja alleine wegen der ARGE ständig bergeweise Kopien von unseren Kontoauszügen und dergleichen machen. Ich glaube also nicht, dass sie alles anerkannt haben. Noch ist es eine Pauschale.

Obwohl ich ja bereits einmal eine konkrete Abrechnung zum Jobcenter geschickt habe, nämlich für die Zeit von Dezember 11 bis einschließlich März 12, haben wir damals nie einen konkreten Änderungsbescheid und eine genauso Abrechnung vom Jobcenter bekommen.

Für die Zeit von April 12 - einschließlich September 12 habe ich die genaue Abrechnung nun inzwischen auch eingereicht, aber es wäre vielleicht zu früh, da schon eine Antwort drauf zu erwarte, denn das waren ja auch wieder Papierberge.

Aber von mir erwartet man das ja auch, dass ich mich damit rum plage. Insofern bin ich wirklich gespannt, was dabei heraus kommen wird.

Was sehr wichtig ist. Man kann keine Abschreibungen für Betriebsvermögen machen. Ich kann also nichts für die Neuanschaffung von beispielsweise einem neuen PC zurück legen. Ich kann, wenn ich einen kaufe, nur in dem Monat was absetzen, wo ich ihn kaufe ... es nicht aufteilen lassen.
Ich könnte Darlehen absetzen.
Nur zeige doch mal jemand einem Hartz IV-Empfänger einer die Bank, die einem ein Darlehen für die Anschaffung von neuen Geräten für einen solchen Betrieb geben würde.

Das ist doch wieder schlau gemacht, nicht?

Eigentlich genauso wie bei Jobs, die unterm Strich so schlecht bezahlt werden, dass man ergänzende Hartz IV-Leistungen braucht.

Andererseits ist es gerade das Jobcenter, das einen ja zwingt, für so wenig Geld zu arbeiten, egal ob nun angestellt oder selbständig, denn wenn man sich weigert, bekommt man gar kein Geld mehr, weil man sanktioniert wird.

Und wenn man es tut .. das haben wir ja nun auch noch erlebt .. muss man trotzdem zu sogenannten Fortbildungsmaßmen, die keinen Sinn machen und darf seinen Job irgendwie noch nebenbei machen .. wie, das interessiert diese Leute nicht.

Sie haben ja ihre Richtlinien und eine Abteilung hat mit der anderen im übrigens nichts zu tun, wenn man da anruft und sich darüber beschwert.

LG
Renate


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