Mittwoch, 18. September 2013

Fischstäbchen indische Art

Hatte noch so viel Currysoße, so kam ich darauf


Gestern habe ich uns Fischstäbchen mal ganz anders als sonst zubereitet. Zuerst habe ich eine Tasse Wasser in eine Pfanne gegeben, dazu kam etwas Zitronensaft, Olivenöl und Rapsöl und 1/2 Teelöffel Salz. Dann habe ich eine noch fast volle Flasche Currysoße dazu getan und auch noch 1 Becher Schmand und alles mit einem Schneebesen gut gemischt. Anschließend kam als Gemüsebett für die Fischstäbchen ein Mix aus einem Bund Frühlingszwiebeln in Streifen, einigen in Scheiben geschnittenen kernlosen grünen Weintrauben und drei gewürfelten Paprikaschoten in Gelb, Grün und Rot dazu. Alles nochmal gut durchrühren und dann habe ich eine Packung Fischstäbchen oben drauf gelegt und leicht in die Soße rein gedrückt. Deckel drauf und garen.

Dazu habe ich uns Baguette-Brötchen im Backofen aufgebacken.

Guten Appetit
Renate

Dienstag, 17. September 2013

Info für Kieler Eltern wegen Eigenbeteiligung bei Schülerbeförderung

Der Eigenanteil an der Fahrkarte darf auch in Kiel in Zukunft nur 5 Euro betragen


Obwohl bundesweit empfohlen wird, den Eigenanteil an Fahrkarten zur Schülerbeförderung auf 5 Euro im Monat zu begrenzen und nur in begründeten Einzelfällen von den Schülern wegen der privaten Nutzbarkeit mehr zu verlangen, nahm Kiel früher von Kinder bis 17 10Euro und über 18 sogar 15 Euro Eigenanteil.

Das ist nun vorbei, auch in Kiel müssen Schüler nur noch 5 Euro im Monat dazuzahlen.

Siehe Link.


LG Renate

Info für alle Leiharbeiter

Das kam eben auch von der IG Metall per Rundmail.


Es gibt Verbesserungen für Leiharbeiter, trifft aber, wenn ich das richtig verstehe, nicht für alle Leiharbeitsverträge zu, sondern nur für manche.

Ob Ihr da drunter fallt, müsst Ihr mal selbst schauen. Ich kopiere aber alles, was ich dazu bekommen habe.

LG
Renate

.......

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

seit April 2013 hat die DGB Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit über eine Fortführung der Tarifverträge verhandelt. Nun gab es nach langen Verhandlungen ein Ergebnis, das die Entgelte deutlich erhöht. Darüber hinaus konnten Verbesserungen bei Arbeitszeitkonten, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung und bei den Ausschlussfristen durchgesetzt werden. In den nächsten Wochen wird das Ergebnis in den Gremien der Gewerkschaften und der Arbeitgeber diskutiert. Bis zum 15.10.2013 können die Tarifkommissionen dann über die Annahme des Verhandlungsergebnis entscheiden.

Für wen gilt dieses Ergebnis

Dieses Tarifergebnis gilt im Grundsatz für alle Leiharbeitnehmer die unter die Tarifverträge des DGB mit dem IGZ oder dem BAP (ehemals BZA) fallen. Auf welchen Tarifvertrag sich euer Arbeitgeber bezieht findet ihr in eurem Arbeitsvertrag. Nicht betroffen sind Leiharbeitnehmer die unter einen Haustarifvertrag fallen. Das ist zum Beispiel bei Beschäftigten der VW-Tochter Autovision der Fall.
Die Tariferhöhung greift nicht, wenn ihr in einem Betrieb eingesetzt seid der über eine Betriebsvereinbarung verfügt, die eine bessere Bezahlung der Leiharbeitnehmer festlegt.

Tarifergebnis Entgelt

Die Entgelte West werden wie folgt erhöht:
Zum 01.01.2014 um 3,8 % (in der EG 1: 8,50 €)
Zum 01.04.2015 um 3,5 % (in der EG 1: 8,80 €)
Zum 01.06.2016 um 2,3 % (in der EG 1: 9,00 €)
Die Entgelte Ost werden wie folgt erhöht:
Zum 01.01.2014 um 4,8 % (in der EG 1: 7,86 €)
Zum 01.04.2015 um 4,3 % (in der EG 1: 8,20 €)
Zum 01.06.2016 um 3,7 % (in der EG 1: 8,50 €)
Das bedeutet auch, dass wir eine weitere Angleichung der Ostgehälter an die Westgehälter durchsetzen konnten.

Klarere Regelung bei Entgeltgruppen

In der Vergangenheit gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Eingruppierung. Hier konnten wir klarere Formulierungen in den Entgeltgruppen 1, 2 und 4 durchsetzen.
EG 1: Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.
EG 2: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass Tätigkeiten, deren Anforderung über die reine Helfertätigkeit hinausgehen, oberhalb der EG 1 eingruppiert werden.
Die EG 4 (Facharbeitergruppe) wird dahingehend ergänzt, dass Beschäftigte, die in die EG 3 eingruppiert sind, mit einer Betriebsangehörigkeit (beim Verleiher) von mehr als einem Jahr automatisch in die EG 4 eingruppiert werden. Die Berechnung der Betriebszugehörigkeit beginnt ab dem 01.01.2014 zu laufen (Übergangsregelung).

Ausschlussfristen

Hierbei handelt es sich um die Frist, in der der Leiharbeiter Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Zum Beispiel, wenn zu wenig Entgelt ausbezahlt wird. Die bisherigen kurzen Fristen (1 bzw. 2 Monate) werden durch eine zweistufige Frist ersetzt: Ansprüche müssen jetzt innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Lehnt der Arbeitgeber die Ansprüche ebenfalls schriftlich ab, (nur dann) muss der Anspruch innerhalb weiterer drei Monate gerichtlich geltend gemacht werden.

Arbeitszeitkonten

Die Regelungen zu Arbeitszeitkonten sind an vielen Stellen im Sinne der Beschäftigten verbessert worden. So wird z.B. der Missbrauch von Teilzeitarbeitsverhältnissen in der Leiharbeit dadurch eingeschränkt, dass die Obergrenzen des AZ-Kontos entsprechend der Teilzeit angepasst werden.
Außerdem muss sich ein Beschäftigter bei Freizeitentnahme künftig nicht mehr für kurzfristige Arbeitseinsätze bereithalten.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten vertragsgemäß weiterbeschäftigen und kann ihn nicht einfach unter Anrechnung der AZ-Konten von der Arbeit freistellen. Außerdem gibt es einen Anspruch darauf, dass Konten ausbezahlt werden, sobald der Beschäftigte einen "Puffer" von 105 Plusstunden aufgebaut hat.

Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit

Bei der Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall wird zukünftig ein Referenzzeitraum von 13 Wochen der Berechnung von Ansprüchen zugrunde gelegt. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitgeber z.B. bei Krankheit willkürlich einen Einsatz beenden, mit der Folge, dass Branchenzuschläge oder andere einsatzbezogenen Zulagen für die Entgeltfortzahlung keine Rolle mehr spielen.

Gesetzgeber weiterhin in der Pflicht

Ungeachtet der ausgehandelten Tarifregelung für die Leiharbeitsbranche drängt die IG Metall weiterhin darauf, Leiharbeit grundsätzlich auf den eigentlichen Zweck - das Abfedern von Auftragsspitzen - zurückzustutzen. Die Tarifparteien allein können die Probleme nicht lösen, die von einer neoliberalen Politik verursacht wurden.
Die Politik darf hier nicht weiter rum eiern, sondern muss durch klare gesetzliche Regelungen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen: durch eine Begrenzung der Verleihdauer und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots. Und durch eine klare Regelung zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft.
Mehr Informationen http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/initiative/aktuelle-meldungen/neuer-tarifvertag-fuer-leiharbeitnehmer/                                               

Die IG Metall zur Bundestagswahl

Geh wählen nun nochmal anders

 Ich habe das gerade von der IG Metall per e-mail bekommen, ist nett gemacht, anschauen lohnt sich.

LG Renate


Geh wählen !

Und zwar gerade, wenn es Dir schlecht geht!


Am Sonntag ist Bundestagswahl!


Als ist hörte, dass die CSU in Bayern die absolute Mehrheit bekommen hat, dachte ich nur .. ach Du Sch.....

Wenn dieser Trend sich bundesweit auswirkt, dann wehe allen Leuten, denen es heute schon schlecht geht, denn dann wird es allen armen Leuten noch schlechter gehen und in vier Jahren haben wir unter Garantie noch mehr arme Menschen als jetzt!

Die Himmelhoch-Jauchz-Sülzerei unserer Regierungspartei hat offensichtlich gewirkt, das Geschwafel in der Glotze, wo Parteien wie die Piraten gar nicht dabei waren und man gute Leute wie Katja Kippling einfach abgewürgt hat .. ich war entsetzt, dass sie keiner hat ausreden lassen .... denn die Frau hat so gute Ideen ... die Leute haben es offensichtlich geglaubt, ohne zu ahnen, dass sie die nächsten sein können, die den Bach runter gehen.

Hartz IV kann jeden treffen und die Rentnerarmut wird jeden treffen !!!!!

Wenn Ihr nicht jemand anderem die Chance gebt, es anders zu machen !!!!

Die Regierungsparteien werden nichts anders machen .. die tun weiter so, als hätten sie alles toll gemacht !!!

Aber stimmt denn das?

Nein, tut es nicht.

Als geht wählen ... ich glaube zwar nicht wirklich, dass die Piraten die 5 % schaffen, aber ich hoffe es und werde sie trotzdem wählen ... weil sie in meinen Augen noch bessere Ideen haben als sie Linken.

Die Linken haben Macken, aber viel dazwischen, was den Armen helfen würde.

Auch die Grünen haben soziale Aspekte dabei und sind leider abgefallen .. schade ist das.

Bei der SPD glaube ich, dass sie begriffen haben, was sie damals falsch gemacht haben.

Ich persönlich denke, die Linken und die Piraten würden mehr verändern .. auch die Grünen, wenn man sie wirklich ließe ... aber auch die SPD hat was wieder gutzumachen, da bin ich sicher.

Nur tut mir einen Gefallen und falls nicht auf das Geschwafel von FDP oder CDU und CSU rein .. die lügen doch wie gedruckt.

Also wenn es Euch schlecht geht oder gerade weil es Euch schlecht geht ... verdammt nochmal, geht wählen!

Und lest Euch einfach vorher nochmal durch, was die einzelnen Parteien vor haben .. lesen könnt Ihr doch, oder?

Danke im Namen von einem gerechteren Deutschland!
Renate

Urlaub auf dem Bauernhof in Schleswig-Holstein

Der Hof von Bauer Martin wurde zum schönsten Ferienhof Schleswig-Holsteins gewählt

Heute morgen weckte mich R.SH damit, dass ein Bauer Martin den 1. Platz beim Wettbewerb zum schönsten Ferienhof in Schleswig-Holstein gewonnen hätte.

Da war ich mal suchen, was das für ein Hof ist.

Also hier leben offensichtlich glückliche Tiere wie zum Beispiel Schweine, Ziegen, Schafe, Hühner, Kaninchen und ganz viele Pferde natürlich, die nur dazu da sind, den Feriengästen Freude zu bereiten und nicht zum Geschlachtetwerden.

Der Hof liege an der Ostsee, so dass es da auch noch mehr zu erleben gibt als nur Tiere füttern, streicheln und reiten.

Eigene Hunde mitbringen ist möglich, Wellness gibt es da auch und noch viel mehr.

Es zeigt, was man aus so einem Bauernhof alles machen kann.

Wen das interessiert, hier ist der Link zur Homepage dieser Familie, die offensichtlich davon leben kann, Urlaub auf dem Bauernhof anzubieten und das mit sehr viel Liebe macht .. aber vielleicht kann man eben nur davon leben, wenn man sowas mit sehr viel Liebe macht.

http://www.bauer-martin.de/

LG
Renate


Montag, 16. September 2013

Der Fall Detlef Uthoff

 Verwirrend, aber schon interessant


Es kommt ja laufend was darüber in den Nachrichten, deshalb habe ich mal einiges über diesen Fall zusammengesucht.

LG Renate

 Die eigentliche Story, Teil 1 und 2 zum Nachlesen

http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/steuer169.html
http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/steuer169_page-2.html

Wichtige Info .. die ich deshalb auch noch als Kopie rausgeschrieben habe.

http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/steuer171.html

Das Steuermodell Uthoff

Professor Detlef Uthoff ist eine feste Größe im Kieler Establishment. Er operiert in seiner Privatklinik berühmte Sportler und ist als Sänger eine regionale Berühmtheit. Doch es gibt auch die andere Seite von Uthoff - die des Immobilien-Unternehmers. Und in dieser Rolle wurde der Mediziner zum Problemfall für die Stadt Kiel und für die Oberbürgermeisterin.

Die Ausgangslage

Detlef Uthoff muss in den 90er-Jahren Immobilien verkaufen, um Bankkredite bedienen zu können. Für die Verkäufe soll er Einkommen- und Gewerbesteuer zahlen. Neben den verbliebenen Bankschulden laufen dadurch auch noch jahrelang Steuer-Schulden beim Finanzamt und der Stadt Kiel auf. Die Stadt fordert rund 4,1 Millionen Euro Gewerbesteuer plus circa 3,7 Millionen Euro Zinsen plus Nebenkosten.

Forderungsaufkauf

In der Folge werden Uthoff-Kredite von den Banken weiter verkauft, obwohl sie offenbar kaum noch einen Wert hatten. Die Forderungen wandern gegen Geld an mehrere sogenannte Forderungsverwertungsgesellschaften. Diese Gesellschaften gehörten vor allem Uthoffs Ehefrau und anderen Personen aus Familie und Umfeld des Arztes. Die wichtigste ist in der Folge sogar an Detlef Uthoff übergegangen. Der Mediziner hat damit vor allem Schulden bei einer Gesellschaft, die ihm selbst gehört.

Drohszenarien

Dem Finanzexperten Peter Nippel zufolge hat der Mediziner nun die Möglichkeit, mit einer Insolvenz zu drohen. Denn ein Großteil der Konkursmasse würde direkt an Uthoffs Frau und sein persönliches Umfeld gehen. Das Geld bliebe in der Familie, die Stadt müsste einen Großteil ihrer Forderungen abschreiben.

Das "Nein" vom Finanzamt

Das Finanzamt lehnt den Antrag Uthoffs auf einen Steuererlass ab. Es sei unwahrscheinlich, dass Frau Uthoff die Schulden gegenüber ihrem Mann eintreiben werde. Eine Insolvenz sei deshalb nicht zu erwarten.

Die Eil-Entscheidung

Kiels Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke erlässt Detlef Uthoff Mitte Juni per Eilentscheid die Zinsen in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Sie begründet ihre Entscheidung in erster Linie mit der drohenden Insolvenz und der Befürchtung die Stadt würde in diesem Fall leer ausgehen.

Noch mehr Infos:

http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/gaschke123.html

http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/die-armut-des-reichen-augenarztes-id3630381.html

Daraus:


Aufgelaufen waren die Steuerschulden, weil Uthoff seit Anfang der 90er Jahre nicht nur Geld mit seinen Augen-Operationen verdienen wollte, sondern auch kräftig auf dem Immobilienmarkt mitmischte. Damals kaufte er rund 300 Wohnungen in Rendsburg, später dann um die 100 Einheiten in Flensburg. Noch heute erinnern sich Bewohner, dass Investor Uthoff kurzfristig Gewinne einstrich und die Wohnungen in kürzester Zeit verkommen ließ.
Nachhaltig Glück hatte Uthoff mit dem Geschäft nicht. Er geriet in Schieflage, musste verkaufen und blieb auf Schulden sitzen. Die wurden später von den Banken weiterverkauft. Allerdings nicht an knallhart agierende Hedgefonds, sondern an eine Verwertungsgesellschaft, die Uthoffs Ehefrau Anke gründete. Sie kaufte offenbar die Schuldscheine zu einem Bruchteil des Nominalwertes auf, setzte die Schulden aber in voller Höhe in ihre Bücher: Ehemann Detlef konnte also behaupten, dass es ihm wegen hoher Verbindlichkeiten unmöglich sei, die Forderungen des Fiskus' und der Stadt zu begleichen. Das Finanzamt hat ihm nach Informationen des NDR und von „Spiegel Online“ die Behauptung, es drohe eine Insolvenz, nicht abgenommen und die Steuerschuld – es ging um Einkommensteuer in Millionenhöhe – eingetrieben. Gaschke sah das bei der Gewerbesteuer, einer Kommunalsteuer, anders. Ihre Eilentscheidung wird nun von der Kommunalaufsicht geprüft.

Die Zweifel des Finanzamtes an der offiziellen Armut von Uthoff waren offenbar nicht unberechtigt. Der Professor, der immer noch gern als Elvis-Imitator mit seiner Band auf der Bühne steht, besitzt dem Vernehmen nach auf Sylt ein Sommerhaus, wohnt im Nobelviertel Kiel-Düsternbrook und pflegt teure Hobbys. Angeblich macht er gerade den Flugschein, um mit einem neuen Privatjet abzuheben. Insider sprechen von einem umfangreichen Firmen- und Beteiligungsgeflecht samt Stiftung, das der Familienclan in Kiel und Hamburg aufgebaut hat. Nur die Banken machten wegen der unerledigten Steuerschulden Stress.
Für Rainer Kersten vom Steuerzahlerbund bleiben viele Fragen. „Der Erlass von Steuerschulden ist eine Super-Sonder-Spezialausnahme, die nur in einem ganz seltenen Einzelfall möglich ist“, erklärt Kersten und führt als Beispiel einen selbstständigen Einzelunternehmer an, der gegen einen Baum fährt und gelähmt in der Klinik liegt. „Dem kann der Fiskus Steuern erlassen, sonst niemandem.“ Das erfordere das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

http://www.kn-online.de/Lokales/Kiel/Kieler-Steuer-Deal/Kieler-Steuer-Deal-Familie-Uthoff-besitzt-mehrere-Unternehmen-in-Kiel-und-Osdorf-Augenarzt-verweist-auf-das-Steuergeheimnis

http://www.augenklinik-bellevue.de/unsere-klinik/unser-team/aerztliche-leitung.html