Sonntag, 23. Juli 2017

Was Polizei und Justiz bei Stalking zu tun empfehlen

Mal schauen, was man da alles findet



In dem Link wird genau beschrieben, wie man das mit der einstweiligen Anordnung übers Familiengericht am besten machen sollte.

...

Das unten empiehlt die Polizei zu tun:


 Was die Polizei neben konsequentem immer wieder Anzeigen und Beantragung des Gewaltschutzverfahrens auch empfiehlt, ist konsequent alles festhalten und jeden Menschen zu informieren, der einem nahe steht wie Familie, Freunde, Nachbarn, Bekannte und mehr.


Hier ähnliche Tipps von der Kripo Bayern.

Hier noch was zum Thema Staling-Forschung


LG
Renate


Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

    Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
    • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
    • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
    • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
    • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
    • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
    • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
    • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
    • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
    • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
    • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
    • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

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