Sonntag, 23. Juli 2017

Noch zwei hilfreiche Links in Bezug auf Stalking

Einordnung der Tätertypen .. Empfehlungen der Vorgehensweise und mehr



Das oben sind Empfehlungen des Bundesregierung.


Der Link ist auch gut .. ist vom Justizministerium, wo es um die neuen Änderungen beim Stalking geht, das ja seit ein paar Monaten viel leichter bestraft werden kann, auch wenn man als Opfer nicht sofort in die Knie geht.

 „Stalking-Opfer werden besser geschützt. Denn in Zukunft gilt: Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen. Schon wenn die Tat geeignet ist, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen, können die Täter bestraft werden. Konkret: Stalking wird bereits dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Eins ist klar: Stalking kann Leben zerstören. Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung – das gilt umso mehr, je länger die Nachstellung anhält. Daher darf es nicht sein, dass man z.B. erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann. Denn: Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker.“
Bundesminister Heiko Maas



Nachstellungen

§ 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 354) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert.
 LG
Renate
 

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