Einordnung der Tätertypen .. Empfehlungen der Vorgehensweise und mehr
Das oben sind Empfehlungen des Bundesregierung.
Der Link ist auch gut .. ist vom Justizministerium, wo es um die neuen Änderungen beim Stalking geht, das ja seit ein paar Monaten viel leichter bestraft werden kann, auch wenn man als Opfer nicht sofort in die Knie geht.
„Stalking-Opfer werden besser geschützt. Denn in Zukunft gilt: Wer
stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen. Schon wenn die
Tat geeignet ist, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen,
können die Täter bestraft werden. Konkret: Stalking wird bereits dann
strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben
nicht ändert. Eins ist klar: Stalking kann Leben zerstören. Es bedeutet
eine schwere, oft jahrelange Belastung – das gilt umso mehr, je länger
die Nachstellung anhält. Daher darf es nicht sein, dass man z.B.
erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden
kann. Denn: Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu
ändern, sondern die Stalker.“
Bundesminister Heiko Maas
Bundesminister Heiko Maas
Nachstellungen
§ 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 354) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegendeBeeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert.
LG
Renate
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