Freitag, 10. Oktober 2014

Das Jobcenter spinnt mal wieder total

Geht um die Mieterhöhung - haben sofort Klage eingereicht


Heute kommt die Antwort von der Leistungsabteilung des Jobcenters darauf, dass wir beim Amtsgericht ja dazu verurteilt wurden, ab dem 1.11.14 mehr Miete zu bezahlen.

Die schreiben eiskalt, dass sie den schriftlichen Gerichtsbeschluss brauchen, sonst können sie die Miete nicht anpassen und außerdem noch, wenn wir den nicht bis zum 24.10.14 einreichen, dann können sie uns wegen mangelnder Mitwirkung die Geldleistungen komplett streichen, bis wir die Unterlagen nachreichen.

Was können denn wir dafür, dass sowas bei einem deutschen Gericht normalerweise viele Wochen dauert, bis man schriftlich kriegt, was in einer Verhandlung besprochen wurde. Das können wir doch gar nicht selbst beeinflussen.

Haben sofort Klage beim Sozialgericht eingereicht und um einstweiligen Rechtsschutz gebeten. Noch ist ja etwas Zeit. Sollte es zu schwierig werden, bitten wir wieder die Anwältin zu Hilfe, aber mal schauen, vielleicht geht es ja auch so. Habe eigentlich bisher bei solchem Unsinn von der Leistungsabteilung immer gute Erfahrungen damit gemacht, sofort ans Sozialgericht zu schreiben.

Ich werde berichten .. lest mal unten die beiden Texte ans Sozialgericht und darunter den an die Leistungsabteilung.

LG
Renate

Abs.: Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

11.10.14

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Bitte um einstweiligen Rechtsschutz bezüglich dieser Klage

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön
Bitte um Übernahme der vom Amtsgericht Plön neu festgesetzten Miethöhe für unsere Wohnung ab 01.11.2014, bevor die Unterlagen von uns eingereicht werden können
Außerdem droht man uns mit Einstellung der Geldleistungen wegen mangelnder Mitwirkung, obwohl wir noch gar keine Unterlagen vorliegen haben und deshalb auch nicht einreichen können, Bitte darum, dies zu untersagen, denn das ist nicht unsere Schuld
Nr. BG 13106BG0000064
Bitte um Hinzuziehung des Az. 71 C 483/14 vom Amtsgericht Plön

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bewohnen seit 2008 eine 3-Zimmer-Wohnung, in die wir damals noch unter einem anderen Vermieter und den Bedingungen der Mietpreisbindung mit Wohnberechtigungsschein noch zu dritt mit unserer Mutter als schwerstbehindertem Pflegefall eingezogen sind, die inzwischen verstorben ist. Bisher war die Miete dieser Wohnung nicht höher als die zur Zeit zulässige Bruttokaltmiete.

Es ist anzumerken, dass hier auch neue Mieter eingezogen sind, die dazu die Erlaubnis des Jobcenters bekommen haben, obwohl sie eine höhere Kaltmiete bezahlen und wo die Bruttokaltmiete nur deshalb stimmt, weil die kalten Nebenkosten extrem runter gerechnet wurden und nicht den Tatsachen entsprechen. Bei uns wurden die kalten Nebenkosten im Laufe der Jahre an die Realität angepasst. Nach der Jahresabrechnung wird es bei uns pro Quadratmeter weniger sein als dort, weil auch nach der Mieterhöhung unsere Kaltmiete niedriger ist als in den frisch renovierten neu vermieteten Wohnungen der neu eingezogenen Mieter.

Die Wohnblocks hier wurden im Frühling 2013 verkauft. Im Oktober 2013 haben wir eine Mieterhöhung bekommen, die 20 % hoch war und einer Zustimmung durch die Mieter bedurfte. Wir haben das Jobcenter gefragt, ob wir dem zustimmen dürfen und die Auskunft erhalten, das dürfen wir nicht. Der Vermieter müsse diese Zustimmung einklagen.

Wir hatten deshalb hier extreme Probleme und monatelang Angst, zwangsgeräumt zu werden, weil unser Vermieter unsere Weigerung zu unterschreiben gar nicht gut aufgefasst hat.

Am 26.09.14 war deshalb die Verhandlung beim Amtsgericht Plön. Wir hatten das Glück, dass die Richterin uns in den meisten Punkten recht gab. Wir wurden nicht zwangsgeräumt.

Sie gab in einem Punkt aber auch dem neuen Vermieter recht und erlaubte, die aktuelle Kaltmiete ab 01.11.14 um 20 % raufzusetzen. Rückwirkend durfte der Vermieter sie nicht rauf setzen, was er versucht hatte.

Der Termin 01.11.14 wurde extra deshalb so festgesetzt, damit wir die Zeit hätten, dem Jobcenter mitzuteilen, dass wir ab da die neue Miete zu bezahlen hätten. Es wäre rein rechtlich nämlich auch möglich gewesen, sie schon ab dem 01.10.14 festzusetzen, was die Richterin, damit wir Zeit genug hätten, das dem Jobcenter mitzuteilen, extra nicht getan hat.

Wir haben sofort, nämlich mit Schreiben vom 27.09.14 ,dem Jobcenter mitgeteilt, dass wir alles getan hätten, um die Mieterhöhung zu verhindern, aber leider verloren. Ab 01.11.14 müsse also nun die Miete mit einer 20prozentigen Erhöhung der Kaltmiete vom Jobcenter bezahlt werden.

Wir haben mit diesem Schreiben dem Jobcenter auch mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, die Unterlagen vom Amtsgericht Plön erst in einigen Wochen zu bekommen. Dass so etwas so lange dauert, ist einfach ein Erfahrungswert.

Uns liegen bis heute auch diese Gerichtsunterlagen noch nicht vor.

Nun haben wir aber heute von der Leistungsabteilung des Jobcentes Plön mit Schreiben vom 07.10.14 die Nachricht erhalten, dass sie die Mietkosten nicht anpassen wollen, weil sie den Gerichtsbeschluss noch nicht hätten.

Sie schreiben uns, wir sollen den Gerichtsbeschluss bis zum 24.10.14 einreichen, sonst würde man uns sogar sämtliche Geldleistungen so lange streichen, bis wir den nachreichen.

Dagegen legen wir Einspruch ein. Die Verzögerung liegt beim Amtsgericht Plön, nicht bei uns.

Der schriftliche Gerichtsbeschluss liegt uns noch nicht vor und wird es sicherlich auch noch längere Zeit nicht tun. Wenn wir ihn bekommen, reichen wir ihn doch sofort nach. Aus den Rippen können wir uns diesen Gerichtsbeschluss aber auch nicht schneiden.

Uns damit zu drohen, die Mieterhöhung nicht zu bezahlen, obwohl bekannt ist, dass der Vermieter alles nutzen wird, was machbar ist, uns zwangsräumen zu lassen, bringt uns schon einmal in eine lebensgefährliche Lage.

Wir bitten das Sozialgericht, das zu verhindern.

Uns damit zu drohen, uns wegen angeblich mangelnder Mitwirkung auch noch alle anderen Geldleistungen zu streichen, bringt uns in Lebensgefahr.

Wir verdienen in unserem freiberuflichen Job als Online-Werbetexter nur ein Taschengeld und das auch nur, solange wir hier noch Strom und Internet haben und ohne Geld hätten wir auch das bald nicht mehr.

Wir haben uns nichts zu schulden kommen lassen, das so etwas rechtfertigen würde.

Wir haben doch mit unserem Schreiben vom 27.09.14 sogar mitgeteilt, sobald uns dieser Gerichtsbescheid zugeht, reichen wir den nach.

Wir bitten das Sozialgericht Kiel deshalb, doch selbst Akteneinsicht in die entsprechende Gerichtsakte zu nehmen, denn daraus geht ja hervor, dass wir dem Jobcenter Plön wahrheitsgemäß mitgeteilt haben, was in der Verhandlung besprochen worden ist.

Vielen Dank im voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
...
 
Abs.: Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

11.10.14

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Nr. BG 13106BG0000064
Ihr Schreiben vom 07.10.14
Sachbearbeiterin Frau Hxxxx
Mitteilung, dass wir deshalb Klage beim Sozialgericht Kiel eingereicht haben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Weigerung, die durch das Amtsgericht Plön beschlossene Mieterhöhung nach wie vor nicht anzupassen, bringt uns hier in große Gefahr.
Ihre Drohung, uns wegen angeblich mangelnder Mitwirkung sämtliche Geldleistungen zu sperren, empfinden wir als unzumutbare Schikane, denn es liegt nicht in unserer Hand, die Geschwindigkeit zu beeinflussen, in der ein Gericht uns einen Gerichtsbeschluss zuschickt.

Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, das wird länger dauern als bis zum 01.11.14, aber dann ist die neue Miete bereits fällig und unser Vermieter ist erfahrungsgemäß nicht sehr geduldig.

Wir haben Ihnen auch mitgeteilt, dass wir diese Unterlagen sofort nachreichen, wenn sie uns vorliegen.

Da Sie das nicht verstehen wollen, haben wir heute Klage beim Sozialgericht Kiel eingereicht und dabei um einstweiligen Rechtsschutz gebeten.

Eine Kopie der Klage erhalten Sie mit diesem Schreiben für Ihre Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen





Anlage: Kopie unserer Klage beim Sozialgericht Kiel

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