Geht um die Mieterhöhung - haben sofort Klage eingereicht
Heute kommt die Antwort von der Leistungsabteilung des Jobcenters darauf, dass wir beim Amtsgericht ja dazu verurteilt wurden, ab dem 1.11.14 mehr Miete zu bezahlen.
Die schreiben eiskalt, dass sie den schriftlichen Gerichtsbeschluss brauchen, sonst können sie die Miete nicht anpassen und außerdem noch, wenn wir den nicht bis zum 24.10.14 einreichen, dann können sie uns wegen mangelnder Mitwirkung die Geldleistungen komplett streichen, bis wir die Unterlagen nachreichen.
Was können denn wir dafür, dass sowas bei einem deutschen Gericht normalerweise viele Wochen dauert, bis man schriftlich kriegt, was in einer Verhandlung besprochen wurde. Das können wir doch gar nicht selbst beeinflussen.
Haben sofort Klage beim Sozialgericht eingereicht und um einstweiligen Rechtsschutz gebeten. Noch ist ja etwas Zeit. Sollte es zu schwierig werden, bitten wir wieder die Anwältin zu Hilfe, aber mal schauen, vielleicht geht es ja auch so. Habe eigentlich bisher bei solchem Unsinn von der Leistungsabteilung immer gute Erfahrungen damit gemacht, sofort ans Sozialgericht zu schreiben.
Ich werde berichten .. lest mal unten die beiden Texte ans Sozialgericht und darunter den an die Leistungsabteilung.
LG
Renate
Abs.:
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
11.10.14
Sozialgericht
Kiel
Kronshagener
Weg 107a
24116
Kiel
Bitte
um einstweiligen Rechtsschutz bezüglich dieser Klage
Klage
gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön
Bitte
um Übernahme der vom Amtsgericht Plön neu festgesetzten Miethöhe
für unsere Wohnung ab 01.11.2014, bevor die Unterlagen von uns
eingereicht werden können
Außerdem
droht man uns mit Einstellung der Geldleistungen wegen mangelnder
Mitwirkung, obwohl wir noch gar keine Unterlagen vorliegen haben und
deshalb auch nicht einreichen können, Bitte darum, dies zu
untersagen, denn das ist nicht unsere Schuld
Nr.
BG 13106BG0000064
Bitte
um Hinzuziehung des Az. 71 C 483/14 vom Amtsgericht Plön
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir
bewohnen seit 2008 eine 3-Zimmer-Wohnung, in die wir damals noch
unter einem anderen Vermieter und den Bedingungen der
Mietpreisbindung mit Wohnberechtigungsschein noch zu dritt mit
unserer Mutter als schwerstbehindertem Pflegefall eingezogen sind,
die inzwischen verstorben ist. Bisher war die Miete dieser Wohnung
nicht höher als die zur Zeit zulässige Bruttokaltmiete.
Es ist
anzumerken, dass hier auch neue Mieter eingezogen sind, die dazu die
Erlaubnis des Jobcenters bekommen haben, obwohl sie eine höhere
Kaltmiete bezahlen und wo die Bruttokaltmiete nur deshalb stimmt,
weil die kalten Nebenkosten extrem runter gerechnet wurden und nicht
den Tatsachen entsprechen. Bei uns wurden die kalten Nebenkosten im
Laufe der Jahre an die Realität angepasst. Nach der Jahresabrechnung
wird es bei uns pro Quadratmeter weniger sein als dort, weil auch
nach der Mieterhöhung unsere Kaltmiete niedriger ist als in den
frisch renovierten neu vermieteten Wohnungen der neu eingezogenen
Mieter.
Die
Wohnblocks hier wurden im Frühling 2013 verkauft. Im Oktober 2013
haben wir eine Mieterhöhung bekommen, die 20 % hoch war und einer
Zustimmung durch die Mieter bedurfte. Wir haben das Jobcenter
gefragt, ob wir dem zustimmen dürfen und die Auskunft erhalten, das
dürfen wir nicht. Der Vermieter müsse diese Zustimmung einklagen.
Wir
hatten deshalb hier extreme Probleme und monatelang Angst,
zwangsgeräumt zu werden, weil unser Vermieter unsere Weigerung zu
unterschreiben gar nicht gut aufgefasst hat.
Am
26.09.14 war deshalb die Verhandlung beim Amtsgericht Plön. Wir
hatten das Glück, dass die Richterin uns in den meisten Punkten
recht gab. Wir wurden nicht zwangsgeräumt.
Sie
gab in einem Punkt aber auch dem neuen Vermieter recht und erlaubte,
die aktuelle Kaltmiete ab 01.11.14 um 20 % raufzusetzen. Rückwirkend
durfte der Vermieter sie nicht rauf setzen, was er versucht hatte.
Der
Termin 01.11.14 wurde extra deshalb so festgesetzt, damit wir die
Zeit hätten, dem Jobcenter mitzuteilen, dass wir ab da die neue
Miete zu bezahlen hätten. Es wäre rein rechtlich nämlich auch
möglich gewesen, sie schon ab dem 01.10.14 festzusetzen, was die
Richterin, damit wir Zeit genug hätten, das dem Jobcenter
mitzuteilen, extra nicht getan hat.
Wir
haben sofort, nämlich mit Schreiben vom 27.09.14 ,dem Jobcenter
mitgeteilt, dass wir alles getan hätten, um die Mieterhöhung zu
verhindern, aber leider verloren. Ab 01.11.14 müsse also nun die
Miete mit einer 20prozentigen Erhöhung der Kaltmiete vom Jobcenter
bezahlt werden.
Wir
haben mit diesem Schreiben dem Jobcenter auch mitgeteilt, dass wir
davon ausgehen, die Unterlagen vom Amtsgericht Plön erst in einigen
Wochen zu bekommen. Dass so etwas so lange dauert, ist einfach ein
Erfahrungswert.
Uns
liegen bis heute auch diese Gerichtsunterlagen noch nicht vor.
Nun
haben wir aber heute von der Leistungsabteilung des Jobcentes Plön
mit Schreiben vom 07.10.14 die Nachricht erhalten, dass sie die
Mietkosten nicht anpassen wollen, weil sie den Gerichtsbeschluss noch
nicht hätten.
Sie
schreiben uns, wir sollen den Gerichtsbeschluss bis zum 24.10.14
einreichen, sonst würde man uns sogar sämtliche Geldleistungen so
lange streichen, bis wir den nachreichen.
Dagegen
legen wir Einspruch ein. Die Verzögerung liegt beim Amtsgericht
Plön, nicht bei uns.
Der
schriftliche Gerichtsbeschluss liegt uns noch nicht vor und wird es
sicherlich auch noch längere Zeit nicht tun. Wenn wir ihn bekommen,
reichen wir ihn doch sofort nach. Aus den Rippen können wir uns
diesen Gerichtsbeschluss aber auch nicht schneiden.
Uns
damit zu drohen, die Mieterhöhung nicht zu bezahlen, obwohl bekannt
ist, dass der Vermieter alles nutzen wird, was machbar ist, uns
zwangsräumen zu lassen, bringt uns schon einmal in eine
lebensgefährliche Lage.
Wir
bitten das Sozialgericht, das zu verhindern.
Uns
damit zu drohen, uns wegen angeblich mangelnder Mitwirkung auch noch
alle anderen Geldleistungen zu streichen, bringt uns in Lebensgefahr.
Wir
verdienen in unserem freiberuflichen Job als Online-Werbetexter nur
ein Taschengeld und das auch nur, solange wir hier noch Strom und
Internet haben und ohne Geld hätten wir auch das bald nicht mehr.
Wir
haben uns nichts zu schulden kommen lassen, das so etwas
rechtfertigen würde.
Wir
haben doch mit unserem Schreiben vom 27.09.14 sogar mitgeteilt,
sobald uns dieser Gerichtsbescheid zugeht, reichen wir den nach.
Wir
bitten das Sozialgericht Kiel deshalb, doch selbst Akteneinsicht in
die entsprechende Gerichtsakte zu nehmen, denn daraus geht ja hervor,
dass wir dem Jobcenter Plön wahrheitsgemäß mitgeteilt haben, was
in der Verhandlung besprochen worden ist.
Vielen
Dank im voraus für Ihr Verständnis.
Mit
freundlichen Grüßen
...
Abs.:
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer
Str. 1 – 3, 24211 Preetz
11.10.14
Jobcenter
Kreis Plön
Behler
Weg 23
24306
Plön
Nr.
BG 13106BG0000064
Ihr
Schreiben vom 07.10.14
Sachbearbeiterin
Frau Hxxxx
Mitteilung,
dass wir deshalb Klage beim Sozialgericht Kiel eingereicht haben
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Ihre
Weigerung, die durch das Amtsgericht Plön beschlossene Mieterhöhung
nach wie vor nicht anzupassen, bringt uns hier in große Gefahr.
Ihre
Drohung, uns wegen angeblich mangelnder Mitwirkung sämtliche
Geldleistungen zu sperren, empfinden wir als unzumutbare Schikane,
denn es liegt nicht in unserer Hand, die Geschwindigkeit zu
beeinflussen, in der ein Gericht uns einen Gerichtsbeschluss
zuschickt.
Wir
haben Ihnen mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, das wird länger
dauern als bis zum 01.11.14, aber dann ist die neue Miete bereits
fällig und unser Vermieter ist erfahrungsgemäß nicht sehr
geduldig.
Wir
haben Ihnen auch mitgeteilt, dass wir diese Unterlagen sofort
nachreichen, wenn sie uns vorliegen.
Da Sie
das nicht verstehen wollen, haben wir heute Klage beim Sozialgericht
Kiel eingereicht und dabei um einstweiligen Rechtsschutz gebeten.
Eine
Kopie der Klage erhalten Sie mit diesem Schreiben für Ihre
Unterlagen.
Mit
freundlichen Grüßen
Anlage:
Kopie unserer Klage beim Sozialgericht Kiel
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.