Absetzen von Freibeträgen beim Jobcenter
Unabhängig davon, wann das Einkommen zufließt, das man erzielt, man hat als Empfänger von ergänzenden Hartz IV-Leistungen das Recht, auf erzieltes eigenes Einkommen monatlich Freibeträge abzusetzen. Das Jobcenter Plön hat nämlich versucht, das zu umgehen, indem in Monaten, wo Einkommen doppelt zufloss und anderen, wo keines zufloss, dann versucht wurde, die Freibeträge nur in den Monaten zu gewähren, wo auch Einkommen da war. Es gab kein Urteil .. sie haben schließlich eingelenkt. Mehr dazu in diesem Link hier:
LG
Renate
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