Mittwoch, 27. Juni 2012

Das Haustier als Mieter - Teil 4


Sachkundenachweis des Pensionsstallbetreibers nach § 11 Tierschutzgesetz ist Pflicht


Wenn man sein Pferd in Pension stellt, hat man zuweilen das Gefühl, dass die Leute, die Pferde in Pension nehmen, weniger Ahnung von Pferdehaltung haben als man selbst und muss sich doch darauf verlassen können, dass es dem Pferd, für dessen Unterkunft man meistens doch recht viel Geld bezahlt, auch gut geht.

Viele Einsteller wandern mit ihren Tieren von Stall zu Stall, wenn man sich mit anderen Leuten austauscht, und oft ist es leider so, dass es bei näherer Betrachtung nirgends wirklich in Ordnung ist.

Generell ist es allerdings so, dass jemand der gewerblich Tiere hält, auch einen Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes dafür haben muss. Das gilt für alle Tiere und für Pferde eben auch. Ob das hierzulande viele Pensionsstallbetreiber ernst nehmen, weiß ich nicht, möchte aber einmal darauf hinweisen, dass man im Ernstfall, wenn dem eigenen Tier etwas passiert, ein Recht darauf hat, dass Menschen, die gewerblich Pferde unterbringen, diesen Sachkundenachweis auch haben.

Was heißt gewerblich?

Egal wie die Anzeige aussah, auf die man sich beworben hat, wenn es sich nicht um eine Stallgemeinschaft handelt, die gemeinsam und mit gleichen Rechten zusammen wirtschaftet, sondern ein Stallbetreiber an den anderen verdient, ist das gewerblich, egal wie viel er verdient und auch egal, wie viele Pferde dort untergestellt sind und wie edel oder auch nicht so ein Stall sein mag.

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Bezahlung als Überweisung und mit einem schriftlichen Vertrag läuft oder aber bar und nur unter einer mündlichen Zusage geschieht. Der Einsteller ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob derjenige, der das Pensionsgeld bekommt, nun ordnungsgemäß mit dem Finanzamt abrechnet oder nicht.

Unten noch einige Links zum Sachkundenachweis, den eigentlich jeder Betrieb, der gegen ein festes Entgeld Pferde in Pension nimmt, haben sollte.

LG
Renate



Aus der Broschüre der Berufsgenossenschaft für Betriebe, die mit Pferdehaltung selbständig sind.

Hinweis:

Gemäß Tierschutzgesetz muss, wer Tiere
(Pferde) halten will, über die hierfür erforderliche
Sachkunde verfügen. Die entsprechenden
Kenntnisse (und Fähigkeiten)
werden in Pferdehalter-Kursen vermittelt.
Der sog. Sachkundenachweis ist
in der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung
(APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
e. V. verankert.

Link zu der Broschüre, der Passus oben findet sich auf Seite 7 von 76 in der Einleitung.




2 Kommentare:

  1. Hallo,
    das Halten von Pensionspferden fällt meist nicht unter die Gewerblichkeit, sondern ist Landwirtschaft.
    Gewerblich ist nur der Reit- und Fahrbetrieb (d.h. Reitschule, Therapeutisches Reiten, ...) sowie die Pensionspferdehaltung von jemandem, der kein Landwirt ist.
    Viele Grüße

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  2. Die Links gibt es leider alle nicht mehr, die ich damals dazu gefunden hatte. Schade. Wie auch immer es nun bezeichnet wird .. auch Landwirtschaft ist nichts Privates.

    Ich betreibe z. B. keine Gewerbe .. bin Texterin in einem Crowdworker-Portal .. dazu muss ich zwar kein Gewerbe anmelden, bin aber dennoch ein Unternehmen, eben ein freiberufliches. Das was ich einnehme, ist Einkommen, und nichts was ich mir eben mal so privat in die Tasche stecken kann.

    Das ist bei jedem Betrieb, der selbständig ist, genauso.

    Hier geht es darum, dass Menschen, die Geld damit verdienen, Pensionspferde zu halten, erstens ordnungsgemäß versichert sein müssen, die sind ab einer bestimmten Summe von einnahmen auch umsatzsteuerpflichtig und müssen vor allen Dingen, da sie die Tiere anderer Leute halten, diesen Sachkundenachweis´haben.

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