Sonntag, 22. September 2013

Die Agenda 2010 mal konkret zusammengefasst

 Von Inge Hannemann


http://altonabloggt.wordpress.com/2013/09/22/drehbuch-agenda-2010/#comment-8699

LG
Renate

Zur Entspannung ein Rezept

Möhren-Porree-Fleischwurst-Pfanne


Wir wollen gleich wählen, Pferdis versorgen und noch bei einer Reitveranstaltung vorbei schauen, aber nur kurz .. das Jobcenter versaut einem ja mal wieder mit viel zu viel Arbeit den wohl verdienten Sonntagsausflug.

Also später noch der letzte Widerspruch, jetzt mal ein Rezept:

2 kleine Tassen Wasser, Salz, etwas Olivenöl, Pfeffern und Muskat in eine Pfanne tun. 2 Stangen Porree in Streifen, einige Möhren in Scheiben und einige gewürfelte Kartoffeln dazu tun, eine Geflügelfleischwurst auch würfeln und dazu und gut durchkochen. Gab es gestern und weil wir  so viel Porree und Möhren kaufen mussten, gibt es das heute identisch nochmal.

Guten Appetit
Renate

Zoff mit dem Jobcenter - die Fünfte

Nun der Widerspruch gegen den Änderungsbescheid


Ich mache heute nichts anderes, dabei hätte ich jede Menge gute Aufträge zu bearbeiten, es ist zum K ......, aber Jobcenter life. Sobald man was verdient, geht es los, dass die Bescheide, die man kriegt, fehlerhaft sind. Das war früher ja auch schon immer so.

LG Renate

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Die Textritter GbR
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

22.09.13

Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 17.09.2013 für den Bewilligungszeitrum vom 1.10.12 – 31.3.13

Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung für Erstattungen daraus, das Sozialgericht Kiel wurde darüber von uns bereits unterrichtet

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesem Änderungsbescheid widersprechen wir. Es sind dort Fehler bei der Berechnung unserer Betriebskosten, beim Abzug unserer Kfz-Haftpflicht-Versicherung und bei der Festsetzung der uns zustehenden Freibeträge sowie auch einer Pauschale gemacht worden. Das ist zu ändern Nähere Erläuterungen, was das ist, in Folge.

Fehler bei den Betriebskosten:

Wie wir Ihren beiden Erstattungsbescheide entnehmen konnten, behaupten Sie, wir hätten uns bei unserem Gespräch mit Herrn Nxxxxx damit einverstanden erklärt, dass unsere Betriebskosten um die von uns angegebenen Raumkosten gekürzt werden dürften.

Wir erklären hiermit beide einvernehmlich, dass wenn da etwas gegengezeichnet wurde, wir nicht von Herrn Nxxxxxx darüber aufgeklärt worden sind, dass dies einer Einverständniserklärung entsprechen würde, sondern lediglich bedeutet, dass wir ihm gegengezeichnet haben, dass er auf unserem Beleg etwas geändert hat.

Was er da geändert hat, entsprach aber nicht unserer Meinung, auch nicht unserem freien Willen und erst recht nicht der Absprache mit Frau Kxxxxx von der Leistungsabteilung sowie auch einer Vertretung in Lütjenburg, bei der wir wegen der Einkommensvoreinschätzung Ende März 2013 gewesen sind, weil Herr Nxxxxx krank war.

Ob man uns Handykosten streichen darf, wissen wir nicht. Die waren aber nicht sehr hoch. Wir haben das Handy nur, weil wir einen Kunden haben, der zuweilen darauf anruft und wenn es sehr wichtig ist, wir auch mal zurückrufen können, was nur sehr selten der Fall ist, was man sicher auch an der Höhe der angegeben Kosten sehen kann. Privat brauchen wir kein Handy.

Wir wollten gerne wissen, damit wir besser rechnen können, wie viel die Leistungsabteilung denn von den Telefon- und DSL-Kosten für privat abzieht. Herr Nxxxxxx sagte, das sind 50 %, das ist in Ordnung, das macht das Finanzamt auch so.

Bei den Stromkosten sind wir mit den 25 % davon auch einverstanden und wollten nur von ihm wissen, ob denn das so anerkannt werden würde, weil uns das Frau Kxxxxx vorher noch nicht hatte sagen können.

Nicht einverstanden sind wir mit den Mietkosten für den Büroraum.

Dass wir nur die Hälfte dieses Raums abgesetzt haben, hat einen Grund, der in einem Gespräch mit Ihrer Frau Kxxxx zu Beginn unserer Tätigkeit als Freiberufler liegt. Unsere beiden Arbeitsplätze befinden sich in einem Regalsystem, das hier fest eingebaut ist und auch nicht in einen anderen Raum übertragen werden könnte. Es gibt hier in dieser Wohnung drei Zimmer. Eins ist unser Privatraum, eins ist das ehemalige Zimmer unserer am 29.9.11 verstorbenen Mutter, in dem sich noch heute das Esszimmer befindet, was wir einmal so eingerichtet haben, weil sie zuletzt so schwer krank war.

Dieses Zimmer ist 10 qm groß und würde als Büro auch reichen. Wir hatten deshalb Frau Kxxxx gefragt, ob das Jobcenter, um dadurch Raumkosten sparen zu können, uns dann bezahlen würde, unser Büro dort einzurichten. Das würde heißen, das Jobcenter bezahlt 2 neue Schreibtische, diverse Regale für die Aktenordner, eine kleinere Sitzecke für eventuelle Kundenkontakte, denn die jetzige würde da nicht rein passen, und die gesamte Neuverkabelung unserer technischen Anlagen.

Frau Kxxxxx hat gemeint, das muss nicht sein und wir haben gemeint, es würde uns genügen, trotzdem nur diese Raumfläche abzusetzen.

Herr Nxxx hat uns nun erklärt, dass nur ganze Räume abgesetzt werden dürfen.

Das ist kein Problem. Dieser Raum, wo unser Büro sich befindet, ist unser Arbeitsraum. Er misst 4 – 4,80 m, das sind dann 19,.2 m² von unserer Gesamtwohnfläche, die wir beruflich nutzen.

Wir sind nicht damit einverstanden, dass uns hier im Nachhinein trotz gegenteiliger Absprache mit Frau Kxxxx von der Leistungsabteilung, die uns als Ansprechpartnerin genannt wurde, etwas gestrichen wurde, wo wir auch hätten das Doppelte absetzen können, nur weil wir so nett waren, nur den halben Raum anzugeben wie abgemacht.

Ob Sie nun doppelt so viele Raumkosten eintragen, ist uns egal … mit gar keinen Raumkosten und nur den Stromkosten sind wir nicht einverstanden und würden deshalb auch vom Sozialgericht klagen, wenn die Leistungsabteilung das nicht einsehen möchte.

Ob man Kontoführungsgebühren absetzen kann oder nicht, konnten wir nicht feststellen. Dieses Konto wird nicht nur für die Firma, sondern alles genutzt und wegen der 10 Euro im Monat möchten wir uns nicht streiten es sei denn, die Angelegenheit ginge vor Gericht, dann könnte das Sozialgericht das gleich mit klären.

Man konnte die Kontoführungsgebühren dort eintragen, also haben wir sie eingetragen, denn es entstehen uns ja welche und ohne Konto wäre eine Firma wie unsere, wo das Geld nur online kommt, gar nicht machbar.

Fehler bei unseren Freibeträgen:

Sie haben uns auch in diesem Änderungsbescheid nur einen Freibetrag von 100 Euro pro Person eingetragen. Das ist falsch. Bei einem von Ihnen zugrunde gelegten Einkommen von vermeintlich 327,38 Euro, das aufgrund der Fehler bei der Berechnung der Betriebsausgaben bereits falsch berechnet wurde, würden uns vom Rest noch einmal 20 % zustehen, das wären 25,48 Euro, also für jeden von uns noch einmal 12,74 Euro.

Möglicherweise hat Ihre Mitarbeiterin die falsch eingetragen, weil dieser Betrag für jeden von uns in dem Feld auftaucht, in den eigentlich die Pauschale von 15,33 Euro für notwendige Ausgaben gehört, die an anderer Stelle auch nirgends sonst auftaucht, uns aber jedem zusteht.

Fehler bei der Kfz-Haftpflichtversicherung:

Des weiteren haben Sie uns nicht die uns zustehenden Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung eingetragen.

Unser Wagen läuft zwar nicht als Firmenwagen, weil wir überwiegend zu Hause arbeiten. Wir nutzen ihn übrigens durchaus für die Arbeit, aber das lässt sich schlecht berechnen, weil Fotos von unterwegs von uns oft, aber nicht grundsätzlich für die Arbeit genutzt werden, für die wir durchaus oft mit dem Auto fahren. Außerdem hilft uns ein Auto, viele Touren kürzer zu halten und so mehr Zeit für die Arbeit hier zu Hause zu haben. Das Auto ist deshalb sehr nützlich für diese Tätigkeit und bei eigenem Einkommen hat jeder von uns einen Anspruch darauf, die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung abzusetzen. Da wir nur ein Auto haben, wäre das einmal der Fall. Bei wem sie das abziehen oder ob sie es teilen, ist uns egal, aber es gar nicht abzuziehen, ist ein Fehler, den wir zu korrigieren bitten.

Die Unterlagen, wie viel wir für die Kfz-Haftpflicht bezahlen, liegen Ihnen vor, bitte ändern.

Wir haben am 30.5.13 diese Unterlagen persönlich bei Herrn Nxxxx vorgelegt und er hatte 4 Stunden Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, hat allerdings nur 1,5 Stunden davon genutzt, um es wirklich zu tun. Unser damaliger Termin ging von 8 – 12 Uhr, wir wurden aber bereits um 9.30 Uhr nach Hause geschickt.

Wenn Sie das alles berücksichtigen, dürfte es für uns keine Nachzahlungsverpflichtung geben, sondern im Gegenteil, für den Folgezeitraum, den wir erst nach Ende September 13 bearbeiten können, weil das Halbjahr ja noch läuft, vermutlich für diesen Zeitraum, wo wir gekürzte Zahlungen erhalten habe, einen Nachzahlungsanspruch zu unseren Gunsten.

Das hat den Grund, dass wir aufgrund der durch Herrn Nxxxxx festgelegten Verpflichtung, statt zu arbeiten ständig nach anderer Arbeit zu suchen, weniger Zeit zum Arbeiten hatten und so auch weniger verdienen konnten.

Hier geht es aber um den oben genannten Zeitraum und die falschen Berechnungen und falschen Angaben dort.

Mit freundlichen Grüßen

Heute geht die Welt unter.....

... wenn Du nicht zur Wahl gehst.

Du willst Deine Interessen und Bedürfnisse sichern?
Du willst die Welt bewegen?
Du willst nen Job, der Dir etwas Luxus einbringt?

Dann hoch mit dem Hintern und zur Wahlurne!

Nicht wählen heißt Deine Gegner werden unterstützt.

Du bist ja immer noch hier, los auf zur Wahl.

Zoff mit dem Jobcenter - die Vierte

Widerspruch gegen den aktuellen vorläufigen Bewilligungsbescheid


Auch dabei hat die Frau alles mögliche vergessen abzuziehen, was uns zusteht .. und geht klar noch von falschen Zahlen aus dem Zeitraum davor aus sowie zieht was ab, was so nicht abzuziehen wäre, weil sie sich da ja auch verrechnet hat. Die anderen Widersprüche folgen noch.

LG Renate

Die Textritter GbR
Eheleute und Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

22.09.13

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Widerspruch gegen Ihren vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 17.09.13 mit der Forderung, gar nichts zu kürzen, weil unsere Freibeträge unter der Grenze liegen, wo etwas gekürzt werden kann
Nr. BG 13106BG0000064
Mitteilung, dass dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und wir deshalb auch Klage und Eilantrag bei mSozialgericht Kiel eingereicht haben


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 17.09.13 legen wir hiermit Widerspruch ein. Der Grund ist, dass bereits bei der Berechnung unserer Angaben in der Anlage EKS für den Zeitraum vom 1.10.12 – 31.3.13 diverse Fehler gemacht worden sind und außerdem davon ausgegangen wurde, dass wir am 30.5.13 mit dem Fallmanager Herrn Nxxxxx angeblich ein einvernehmliches Gespräch über diverse Kürzungen unserer Betriebskosten geführt hätten und damit einverstanden gewesen seien. Das ist nicht der Fall, wir haben lediglich wahrgenommen, was er gesagt hat und dem auch vehement widersprochen, weil es zum Teil auch nicht mit den Absprachen übereingestimmt hat, die wir vorher wegen der Abrechnung unserer Betriebsausgaben sowohl mit Frau Kxxxxx von der Leistungsabteilung, die uns als Ansprechpartnerin genannt worden ist als auch einer anderen Mitarbeiterin aus Lütjenburg, wo wir vorher einen Termin hatten, um unsere Einkommensvoreinschätzung zu machen ,verbindlich getroffen haben.

Die Betriebseinnahmen gegen davon aus, dass die Berechnung im Änderungsbescheid für dem Zeitraum vom 1.10.12 – 31.3.13 richtig sei enund davon wird ein Durchschnittseinkommen von 380 Euro zugrunde gelegt. Da bei diesem Bescheid aber weder die Raumkosten in voller Höhe noch die Kfz-Kosten und einiges mehr berücksichtigt wurden, war unser Gewinn in diesem Zeitraum niedriger. Wie hoch unser Gewinn wirklich war, sollte später festgestellt werden, wenn der falsch berechnete Änderungsbescheid erneut und endgültig abgerechnet wurde. Sollte hier eine gerichtliche Klärung erforderlich sein, hat die aufschiebende Wirkung so lange Gültigkeit.

Selbst bei der Voraussetzung, die Betriebseinnahmen von 380 Euro seien richtig, sind dennoch wieder Fehler gemacht worden.

Es wurde uns nur jedem ein Grundfreibetrag von 100 Euro anerkannt.

Uns stehen aber vom Einkommen über 100 Euro bei angenommenen 380 Euro von den verbleibenden 280 Euro 20 % zu, das wären dann 56 Euro geteilt durch 2 = 28 Euro pro Person an Freibetrag, die bei der Berechnung vergessen worden sind.

Außerdem haben wir ein Auto. Auch wenn wir das Auto nicht als Firmenwagen angegeben haben, weil wir überwiegend privat damit unterwegs sind, so haben wir das Recht, die Kfz-Haftpflichtversicherung abzusetzen und das auch angegeben. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung ist uns auch nicht als abzusetzen angerechnet worden, obwohl wrsie angegeben und den Beleg mitgeschickt haben.

Des weiteren ziehen sie uns monatlich 69 Euro für die angebliche Überzahlung ab, bei der noch nicht einmal die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Diese angebliche Überzahlung basiert aber auf genauso falschen Berechnungsgrundlagen. Wir haben dem Rückforderungsbescheid genauso wie dem Änderungsbescheid widersprochen. Das Ergebnis dieses Widerspruchs und einer möglicherweise folgenden klärenden Klage vor dem Sozialgericht Kiel ist abzuwarten.

Solange das läuft gilt, dass Widersprüche und Klagen aufschiebende Wirkung haben.

Sie dürfen uns deshalb hier gar nichts abziehen.

Solange das nicht alles geklärt ist, erwarten wir eine Änderung dieses vorläufigen Bescheids mit Anhebung auf die volle Regelsatzleistung, weil nach unseren Berechnungen unser Gewinn im Bereich der uns zustehenden Freibetragsgrenze liegt.

Mit freundlichen Grüßen



Zoff mit dem Jobcenter - die Dritte

Vorspann an unsere Fallmanagerin in unseren Info-Mails für sie


Ich leite nämlich alle Texte ans Gericht und die Widerspruchsabteilung zur Info an die Gute weiter.

LG
Renate

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 Gesendet: Sonntag, 22. September 2013 um 09:51 Uhr
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: "Nxxxxxxx-Sxxxxxxxxxxxxx ARGE" <Nxxxxxx.Sxxxxxxx@jobcenter-ge.de>, "Nxxxxxxxx-xxxxxxx Mitnmang-Zentrale" <mitnmang@jobcenter-kreis-ploen.de>
Betreff: Kopie für Sie zur Information

Info zur Nr. BG 131060000064

Hallo Frau Sxxxxxxx,

ein Zytologieassistent mag sich in der Abkürzung auch CTA nennen, aber Herr Gilberg ist chemisch-technischer Assistent und wenn jemand einen Fachmann für Zellbilogie mit einer fundierten Ausbildung und Berufserfahrung in der Zytologie sucht, ist jemand, der im Labor chemische Verbindungen entwickelt hat, dafür nicht der richtige Mann. Das nur nebenbei gesagt. Ansonsten haben wir gerade Klage beim Sozialgericht eingereicht und darum gebeten, es im Eilverfahren zu bearbeiten, weil seitens der Leistungsabrteilung mal wieder unzählige Fehler gemacht worden sind. Die gesamte Korrespondenz verschlingt ein ganzes Wochenende, an dem wir auch hätten arbeiten und Geld verdienen können und eigentlich müssen, um unseren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die einzelnen Schreiben an die Widerspruchsabteilung beziehungsweise, die wir gleich ans Sozialgericht Kiel geschickt haben, werden wir Ihnen zwecks Information in Kopie zukommen lassen. Es folgt die erste Kopie gleich hier im Anhang.

m.f.g.
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg

Für Euch gefunden!

Ölwechsel

- Anleitung für Frauentop

1) In die Werkstatt fahren, spätestens
15.000
km nach dem letzten Ölwechsel

2) Kaffee trinken

3) Nach 15 Minuten Scheck ausstellen und mit
ordentlich gewartetem Fahrzeug Werkstatt
verlassen.

Ausgaben: Ölwechsel: € 50,--
Kaffee: € 1,--
Gesamt: € 51top

Ölwechsel - Anleitung für Männerflex

1) Ins Zubehörgeschäft fahren, € 70,-- für
Öl, Filter, Ölbinder, Reinigungscreme und
einen Duftbaum ausgeben.

2) Entdecken, dass Behälter für Altöl voll
ist. Anstatt ihn zur Tankstelle zu bringen,
Öl in Loch im Garten schütten.

3) Eine Dose Bier öffnen, trinken

4) Fahrzeug aufbocken. Vorher 30 Minuten
lang
Klötze dafür suchen.

5) Klötze unter Sohnemann's Tretauto
finden.

6) Vor lauter Frust eine Dose Bier öffnen,
trinken.

7) Ablasswanne unter Motor schieben

8) 16er Schraubenschlüssel suchen

9) Aufgeben und verstellbaren
Schraubenschlüssel verwenden

10) Ablassschraube lösen

11) Ablassschraube in Wanne mit heissem Öl
werfen. Sich dabei mit heissem Öl
beschmieren.

12) Sauerei aufputzen

13) Bei einem weiteren Bier beobachen, wie
das Öl abläuft

14) Ölfilterzange suchen

15) Aufgeben. Ölfilter mit Schraubenzieher
einstechen und abschrauben.

16) Bier

17) Kumpel taucht auf. Bierkiste mit ihm
zusammen leeren. Ölwechsel morgen beenden.

18) Nächster Tag: Ölwanne voll mit Altöl
unter dem Fahrzeug vorziehen

19) Bindemittel auf Öl streuen, das während
Schritt 18) verschüttet wurde.

20) Bier - nein, wurde ja gestern getrunken.

21) Zum Getränkemarkt gehen, Bier kaufen

22) Neuen Ölfilter einbauen, dabei dünnen
Ölfilm auf die Ölfilterdichtung aufbringen

23) Ersten Liter Öl in den Motor einfüllen

24) Sich an die Ablassschraube aus Schritt
11
erinnern

25) Schnell die Schraube in der Ablasswanne
suchen.

26) Sich erinnern, dass Altöl zusammen mit
der Schraube im Garten entsorgt wurde

27) Bier trinken

28) Loch wieder ausheben, nach der Schraube
suchen.

29) Den ersten Liter frischen Öls auf dem
Boden der Garage wiederfinden

30) Bier trinken

31) Beim Anziehen der Ablassschraube mit dem
Schraubenschlüssel abrutschen, die
Fingerknöchel an der Karosserie anschlagen.

32) Kopf auf Bodenfliesen schlagen, als
Reaktion auf Schritt 31)

33) Mit wüsten Flüchen beginnen

34) Schraubenschlüssel wegschleudern

35) Weitere 10 Minuten fluchen, weil der
Schraubenschlüssel die an der Wand
angepinnte
'Miss Dezember' in die linken
Brust
getroffen hat

36) Bier

37) Hände und Stirn reinigen und
vorschriftsmässig verbinden um Blutfluss zu
stoppen

38) Bier

39) Bier

40) Vier Liter frisches Öl einfüllen

41) Bier

42) Auto von Böcken ablassen.

43) Einen der Klötze dabei kaputtmachen

44) Fahrzeug zurücksetzen danach Bindemittel
auf das in Schritt 23) verschüttete Öl
streuen.

45) Bier

46) Probefahrt

47) Auf die Seite gewinkt und wegen Fahrens
unter Alkoholeinfluss verhaftet werden

48) Fahrzeug wird abgeschleppt

49) Kaution stellen, Fahrzeug vom Polizeihof
abholen

Ausgaben: Teile: € 70,-- Anzeige wegen
Trunkenheitsfahrt: € 2.200,--
Abschleppkosten: € 100,-- Kaution:
€ 200,--
Bier: € 30,-- Gesamt: € 2.600,--

Und dann sag nochmal einer, Frauen wären
komplizierter als MÄNNER!!!!!rofl rofl flop flop rofl rofl