Donnerstag, 12. März 2020

Anspruch auf Sozialleistungen hat man immer ...

... auch dann, wenn sich Träger wie SGB II und SGB XII noch streiten, wer zahlen muss


Der Träger, wo man gerade ist, muss solange weiterzahlen, bis alles geklärt ist .. erst dann darf der die Leistungen streichen und sich gegebenenfalls was vom anderen Träger zurückholen.

Mehr siehe Armuts-Blog:


LG
Renate

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