Freitag, 5. Oktober 2018

Rodungsstopp des Hambacher Forsts ganz ohne Randale

Geht doch: Der BUND hat es beim Oberverwaltungsgericht Münster durchgesetzt


Hier die Eilmeldung:


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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt.


Die Richter des OVG Münster entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.
Mehr Informationen in Kürze!
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Das ist doch eine schöne Nachricht am Morgen.
LG
Renate

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