Kann das dem Grundgesetz widersprechen?
Ich komme darauf, weil ich seit dem Versuch, in Preetz die Pferdesteuer einzuführen, genau weiß, dass in unserer Stadt die Hundesteuer als Lenkungssteuer kassiert wird.
Nun frage ich mich gerade, da ich auch weiß, dass das in Deutschland oft so ist, ob das eigentlich rechtswidrig sein könnte.
Dazu zuerst einmal die Frage, was ist eigentlich in Deutschland eine Lenkungssteuer?
Was ich daraus rot markiere, finde ich persönlich wichtig ... deshalb wurde nämlich die Pferdesteuer auch hier in Preetz nicht eingeführt .. das wäre gar nicht möglich gewesen, da keine Einnahmen mehr damit erzielt worden wären .. und deshalb ist es auch unwahrscheinlich, dass eine Katzensteuer überhaupt erlaubt wäre, weil auch da die Verwaltungskosten vermutlich höher als die Einnahmen wären.
Siehe Textkopie aus Wikipedia ... das Wichtigste in Rot.
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Beispiel einer Lenkungssteuer ist die Kraftfahrzeugsteuer. Sie ist in Deutschland so ausgestaltet, dass ein Anreiz geboten wird, bei der Neuanschaffung eines Autos ein möglichst schadstoffarmes Modell auszuwählen. Autos mit hohem Schadstoffausstoß hingegen werden auch hoch besteuert.
Rechtlich ist inzwischen auch durch das Bundesverfassungsgericht geklärt, dass der Zweck der Einnahmeerzielung hinter dem Zweck der Verhaltslenkung zurücktreten darf. Die Einnahmeerzielung kann so lange Nebenzweck sein, wie überhaupt noch eine objektive Ertragsrelevanz der Norm besteht. Das bedeutet, so lange auf jeden Fall mit einem Steueraufkommen gerechnet werden kann, bleibt die Steuereigenschaft erhalten und der Lenkungszweck gerechtfertigt. Der Erfolg beim Lenkungszweck ist bei einer Lenkungssteuer mit einem Misserfolg beim Einnahmeerzielungszweck verbunden. Das Steueraufkommen sinkt, wenn die Steuerpflichtigen sich wie gewünscht verhalten. So ging beispielsweise der Zigarettenkonsum in Deutschland nach der Erhöhung der Tabaksteuer im März 2004 vorübergehend deutlich zurück.
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Über den Link oben hat z. B. das Oberlandesgericht München dem Halter eines Kampfhundes recht gegeben, der 2.000 Euro Hundesteuern zahlen sollte und bestimmt, dass die Hundesteuer für seinen Hund nicht mehr als 75 Euro betragen darf .. die Gemeinde hat also verloren.
Eine kleine Textpassage aus dem Urteil:
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Ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich
zielt angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel
erforderlichen Aufwendungen nicht mehr auf die Einnahmeerzielung,
sondern auf ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung; er entfaltet
damit eine erdrosselnde Wirkung
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Mal Wikipedia zum Thema Hundesteuer und wann man sie als Aufwandssteuer (nicht zur Beseitigung von Hundekaufen gedacht, sondern allgemein für Aufgaben der Gemeinden, die bezahlt werden müssen) oder aber als Lenkungssteuer betrachtet werden kann.
Das o. a. Urteil aus Bayern ist noch nicht unanfechtbar rechtsgültig .. die Gemeinde kann da noch gegenan gehen.
Da habe ich eine Tabelle über die durchschnittliche Höhe von Hundesteuern gefunden.
Damit liegt Preetz mit der Höhe der Hundesteuer als eigentlich noch Kleinstadt mit weit unter 50.000 Einwohnern ganz weit oben ... ist also schweineteuer mit bereits 120 Euro Hundesteuer für den ersten Hund und mehr für jeden weiteren und richtig viel für Kampfhunde.
Das ist die Satzung noch mit 100 Euro für den ersten Hund und 170 für jeden weiteren sowie 600 und 900 Euro für erste und weitere Hunde bestimmter in dieser Satzung genannter Kampfhundrassen.
Inzwischen sind das wie gesagt in Preetz schon 120 Euro für den ersten Hund.
Da ist die aktuelle Steuererhöhung für erste Hunde in Preetz auf 120 Euro im Jahr drin .. der Rest ist so geblieben.
Hab noch gefunden, dass das Urteil aus Bayern durch das Bundesverwaltungsgericht auch übernommen wurde ... so krass darf also die Höhe der Hundesteuer auch für einen Kampfhund nicht ausfallen.
Was sehr Kompliziertes über einen Sozialhilfeempfänger und seinen Hund.
Der Rentner und Aufstocker mit Sozialhilfe hat nur teilweise gewonnen, ist aber nicht vollständig von der Pflicht zur Bezahlung der Hundesteuer befreit worden.
Wer mal, kann ja mal reinlesen. Ich finde das alles ziemlich verwirrend.
Hier wird das Urteil aus Bayern in Schleswig-Holstein im Landtag ein Langes und ein Breites diskutiert. Ist interessant.
Ihr müsst da zu die pdf öffnen und ein Stück runterkurbeln.
Ausgabe 03/15 - Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag
www.shgt.de/docs/die_gemeinde_03_2015.pdf
Ich muss mal erstmal Essen kochen ... lese mir das später mal genau durch, was unser Landtag da genau bekakelt hat darüber, wann eine Hundesteuer eine erdrosselnde Wirkung haben kann.
LG
Renate
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