Wann ist ein Vertrag sittenwidrig?
Das ist grundsätzlich dann so, wenn man in einer Notlage ist und ein Vertragspartner diese Notlage ausnutzt, um den anderen was unterschreiben zu lassen, das der unter normalen Umständen niemals unterschrieben hätte.
Das ist auch dann so, wenn der eine Vertragspartner den anderen täuscht oder dessen Vertrauensseeligkeit ausnutzt, um dem was unterzujubeln, was der andere nie unterschrieben hätte, wenn ihm klar gewesen wäre, was der andere da eigentlich tut.
Genauer steht das im BGB. Verlinke ich gleich hier weiter unten.
Generell gibt es sowas ganz sicher oft ... in Bezug auf Tiere und Tierhaltung, Tierhaltungsverträge wie Einstellverträge, Mietverträge, Kaufverträge über alles mögliche, Kreditgeschäfte und noch viel mehr.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2)
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich
oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder
gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung
stehen.
LG Renate
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