Direkt von der Website der Bundesregierung
Präsenzunterricht noch vor den Sommerferien, Freizeitsport unter
freiem Himmel und Besuche in Kranken- und Pflegeeinrichtungen: Auf diese
Öffnungen haben sich Bund und Länder verständigt. Die
Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert.
Bund und Länder haben sich auf weitere Öffnungsschritte jeweils unter
Schutz- und Hygieneauflagen verständigt. So soll der Präsenzunterricht
für alle Schüler noch vor den Sommerferien wieder aufgenommen werden.
Die Notbetreuung für Kita-Kinder soll ab dem 11. Mai stufenweise
erweitert werden. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen sind wiederkehrende Besuche durch eine
ausgewählte Person möglich. Details dazu regeln die Länder.
Zudem können alle Geschäfte unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Auch der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt. Spiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga können ab der zweiten Maihälfte ohne Zuschauer stattfinden. Weitere schrittweise Öffnungen etwa von Kinos, Theatern, Restaurants, Hotels oder Kosmetikstudios regeln die Ländern.
Bund und Länder verständigten sich zudem darauf, dass die Behörden vor Ort sofort mit neuen Beschränkungen reagieren werden, sollte es regional zu einem erneuten schnellen Anstieg der Infektionsrate kommen.
Weiterhin untersagt bleiben bis zum 31. August Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie größere Konzerte.
Zudem können alle Geschäfte unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Auch der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt. Spiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga können ab der zweiten Maihälfte ohne Zuschauer stattfinden. Weitere schrittweise Öffnungen etwa von Kinos, Theatern, Restaurants, Hotels oder Kosmetikstudios regeln die Ländern.
Mindestabstand bleibt die wichtigste Regel
Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bis zum 5. Juni bestehen, werden aber an einer Stelle erweitert: Zukünftig können sich Angehörige aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Wichtigste Regel bleibt in allen Bereichen das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.Bund und Länder verständigten sich zudem darauf, dass die Behörden vor Ort sofort mit neuen Beschränkungen reagieren werden, sollte es regional zu einem erneuten schnellen Anstieg der Infektionsrate kommen.
Weiterhin untersagt bleiben bis zum 31. August Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie größere Konzerte.
Den Bund-Länder-Beschluss vom 6. Mai finden Sie
hier
PDF, 101 KB, nicht barrierefrei
.
...
Den Beschluss in lang findet Ihr oben in der PDF.
Mehr müsst Ihr dann in Euren jeweiligen Bundesländern nachschauen, die ja vieles wieder alleine entscheiden werden.
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.