Samstag, 4. April 2020

Seltsamer Zettel unseres Vermieters wegen der Hunde ihrer Mieter

Habe es gelesen, nicht für gut befunden und entsprechend bestimmt drauf geantwortet ...


... denn wir sind hier nur mal eingezogen, weil damals Hundehaltung und Katzenhaltung ausdrücklich erlaubt war .. und es gibt halt ein Gesetz, dass Kauf nicht Miete bricht, also ein Käufer sich an die bestehenden Mietverträge zu halten hat.

Es sind zwei Beiträge . .ich verlinke die hier im Hauptblog mal beide.










LG
Renate

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