Freitag, 8. März 2019

Das Allerbeste bei der Gerichtsverhandlung mit Michaela Schau

Was Ela protokolliert über Alexandra Harms gesagt hat


Auch wenn ich nicht sicher bin, ob ich über den Lebenswandel unserer früheren "Freundin" so reden darf wie ich es erlebt habe und dabei ihren Namen nennen .. Urteil kommt noch .. weil sich sowas immer schlecht beweisen lässt.

Man darf in Deutschland mit Namensnennung sagen, was man beweisen kann .. und diese Schote dieser Frau, die wir mal für eine Freundin gehalten haben gegenüber der Frau, die vermutlich ja wohl auch bisher gedacht hat, sie wäre eine Freundin, die darf ich genauso weitergeben ...ich fand das klasse .. es ist einfach nur herrlich.

Siehe Geschichten-Blog:






LG
Renate

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