Gilt aber nur für Grundsicherungsempfänger
Aber immerhin, sie denken wohl nach.
Inwiefern das nun Menschen mit Studium oder aber Bedarfsgemeinschaften, die noch in ALG II als gemischte Bedarfsgemeinschaft mit einem Rentner festecken, weiterhilft, weiß ich allerdings immer noch nicht.
Siehe Armuts-Blog:
LG
Renate
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