Mittwoch, 15. August 2018

Über die gemischte Bedarfsgemeinschaft mit einem Rentner

Alles eher mysteriös, weil man nichts über normale Ehepaare findet, wo nicht einer in Grundsicherung fällt


Wichtig ist dabei hauptsächlich, dass man über die Bedarfsgemeinschaft nicht schlechter gestellt werden darf als ein Paar, wo beide arbeitsfähig oder beide nicht arbeitsfähig sind.

Das bezieht sich auf zwei Grundrechte, nämlich dass keiner wegen irgendwas schlechter gestellt werden darf in diesem Staat und außerdem noch, dass gerade Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen und ein Bruch hier nicht statthaft wäre.

Mehr dazu im Armuts-Blog:


LG
Renate
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.