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Daten (DSGVO)
Donnerstag, 14. Dezember 2017
Auch bei Hengsthaltung nur in der Box gab es Strafe
- Selbst ein Hengst hat ein Recht auf artgerechte Haltung -
Wer das nicht beachtet, darf ihn eben nicht behalten - siehe Urteil im Pferde-Blog:
Urteil bei reiner Boxenhaltung eines Hengstes Hier wurde der Hengst seinem Besitzer weggenommen
LG
Renate
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