Sonntag, 8. Oktober 2017

Wie es privatrechtlich mit unserer Stalking-Sache ausschaut

Alles rund um § Artikel 103 im Grundgesetz - Recht auf rechtliches Gehör


Wir haben jetzt die Protokollabschrift der letzten Verhandlung bekommen und sind ziemlich empört darüber. Das geht natürlich erstens so zur Staatsanwaltschaft .. aber wir haben uns auch überlegt, deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.

Dazu müssen wir allerdings zuerst die Richterin, die sich ja strikt geweigert hat, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, was wir an Beweisen vorgelegt haben, weil sie die Sache einfach als vermeintlichen Ping-Pong-Effekt von beiden Seiten vom Tisch haben wollte ohne zu begreifen, dass diese Stalkerin nicht aufhören will, nie aufgehört hat und sicher, wenn sie nicht endlich mal bestraft wird, auch nicht aufhören wird, und wir darauf ja nur grundsätzlich, und das anders als sie ohne bisher ihren Namen zu nennen, ja nur reagiert haben.

Es gab von uns kein Ping .. allenfalls immer wieder ein Pong, wenn wir die nächste Aktion dieser Frau haben ausbaden müssen.

Das werden wir so nicht auf uns sitzen lassen, sondern dann zunächst sagen, die Frau wird befangen sein, weil sie den Vater der Stalkerin ja als ehemaligen Arbeitskollegen gut kennt, das geht so aber nicht .. zumal sie auch noch gesagt hat in der Verhandlung, sie wird auch jedem ihrer Kollegen raten, da nicht mehr aktiv zu werden, egal was kommt.

Zwar von beiden Seiten .. aber das wiederum stimmt ja nicht ... bei mir hat sie jede Klage dieser Stalkerin angenommen bis hin zu dieser wirklich unglaublichen Aktion, mich aufgrund eines Posts in unserem Blog damit zu konfrontieren, dass man mich ja unter Betreuung stellen könnte .. aber alles von uns, was gegenan ging, grundsätzlich von vornherein abgeblockt.

Wenn das nicht befangen ist, dann weiß ich nicht, was man noch unter befangen sehen kann .. gehe aber nicht davon aus, dass sich das Gericht nicht vor sie stellen wird ... ist normalerweise ja immer so, wenn man sich über die Handlungsweise eines Richters beschwert.

Muss aber sein, um überhaupt Verfassungsbeschwerde einreichen zu können, denn man muss den möglichen Rechtsweg vorher vollständig ausschöpfen.

Na ja .. muss mich da erst reinlesen, wird wieder schwierig .. aber man gönnt sich ja sonst nichts.

Ich habe dazu schonmal einiges an Infos im Armuts-Blog zusammengestellt.

Sind zwei Links:



LG
Renate

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