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Daten (DSGVO)
Freitag, 20. Oktober 2017
Wann man Nebenkosten-Rückzahlungen behalten darf
Hab den Paragraphen dazu auf der Website der Bundesregierung gefunden
Siehe Armuts-Blog:
aragraph, wo steht, dass man vorher selbst bezahlte Rückzahlungen von Betriebskosten behalten darf - Steht in § 22 SGB II unter (3) -
LG
Renate
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