Dienstag, 10. Mai 2016

Wildkamera oder Fotofalle zur Stall- und Weideüberwachung

Fotofallen sind wichtige Helfer für die Polizeiarbeit bei Tierschutzdelikten


Jeder Pferdehalter weiß aus leidvoller Erfahrung, dass es nicht möglich ist, 24 Stunden am Tag sicher zu sein, wer sich auf den Weiden und bei den Stallungen, wo Pferde und andere Großtiere gehalten werden, möglicherweise zu schaffen macht.

Nicht immer sind es spielende Kinder, auf die Pferde nunmal eine magische Anziehungskraft haben oder die Spaziergänger, die unwissenderweise viel zu viel und auch das Falsche füttern können, oft ja gut gemeint, weil sie keine Ahnung davon haben, was ein Pferd braucht, die sich bei Pferden zu schaffen machen.

Es gibt auch andere Leute, die den Tieren und ihren Haltern gezielt in voller Absicht einen Schaden zufügen wollen.

Da besonders diese Menschen meistens die Lebensgewohnheiten der Pferdehalter genau kennen und ihre Aktionen dann auch so einrichten, dass sie zu anderen Zeiten als die Halter selbst auf die Weiden oder in die Stallungen gehen, um da ihr Unwesen zu treiben, ist es alles andere als leicht, sie zu erwischen und polizeilich oder durch das örtliche Veterenäramt dingfest zu machen.

Sehr hilfreich kann eine Fotofalle sein, die über Infrarot auf Bewegungen reagiert und dann automatisch und ohne dass es zu sehen ist, gute Bilder von solchen Tätern macht.

Eigentlich handelt es sich dabei um sogenannte Wildkameras, die meistens zur Beobachtung von Wildtieren und Forschungszwecken benutzt werden.

Weil diese Geräte auch zum Dingfestmachen von Einbrechern auf Grundstücken und in Gebäuden gut geeignet sind, nennt man sie inzwischen auch oft Fotofallen. Das liegt daran, weil auch die Polizei inzwischen oft auf diese Weise viele Täter dieser Art ermitteln konnte.

Wer sein Gelände, auf dem er Pferde oder andere Großtiere wie Kühe, Schafe, Ziegen und dergleichen hält, gern privat sichern möchte, findet gut funktionierende Fotofallen schon zu relativ günstigen Preisen. Die Aufnahmen darauf werden von jeder Polizeidienststelle als Beweis auch anerkannt.

LG
Renate

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