Sonntag, 26. April 2015

Über gemogelte Eigenbedarfsklage die Mieteinnahmen erhöhen

Das fand ich gestern zufällig bei der Wohnungssuche


Wir kriegen jetzt ja immer nur noch die Weiterbewilligung für 2 Monate an Hartz IV, weil wir laufend nachweisen müssen, dass wir nach einer billigeren Wohnung suchen, die es eigentlich gar nicht gibt. Aber so wird das nunmal seitens des Jobcenters verlangt genauso wie das sinnlose Zeitverplempern für die Suche nach besser bezahlter Arbeit, die es für alte Leute auch gar nicht gibt, die lange aus dem erlernten Job raus sind, der so gar nicht mehr existiert, wie mal gelernt und ausgeübt.

Dabei findet man dann zuweilen auch Dinge, die recht interessant sind, nämlich die Preise für neu zu vermietende Wohnungen im gleichen Wohnblock .. die mit Genehmigung durch das Jobcenter hier fast immer an andere Hartz-IV- oder Sozilahilfe-Empfänger vermietet werden und viel teurer sind als die Wohnung, in der wir wohnen .. kalt um mehr als 25 % mehr bei der gleichen Wohnungsgröße z. B.

Das ist generell gut, sollten sie uns mal was kürzen wollen, denn damit kann man sicher erfolgreich vor's Sozialgericht klagen gehen.

Aber gestern entdeckte ich was von dem Haus, wo wir früher mal gewohnt haben und vom Vermieter ja rausgeekelt wurden, weil er das Haus hat verkaufen wollen, da unsere Wohnung die im Erdgeschoss war.

Die restlichen Mieter dort hat dann der neue Käufer des Hauses über Eigenbedarf raus geekelt .. genaueres über meinen interessanten Fund bezüglich der Wohnung über uns in Nettelsee .. angeblich für Familienmitglieder des neuen Käufers gebraucht .. nun aber recht teuer als zu vermieten ausgeschrieben ... habe ich im Armuts-Blog aufgeschrieben.

Bei Interesse enfach mal reinlesen, denn so wird es gemacht, über eine Eigenbedarfsklage die Miete erhöhen zu können.


LG Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Dein Kommentar wird nach Prüfung durch einen Moderator frei gegeben.