Sonntag, 9. November 2014

Bedarfsgemeinschaft Rentner und arbeitsfähige Person - Teil 4

Forenbeitrag mit Rechner gefunden.


Na dann schaun wir doch mal nach.

Vorsicht, der Rechner rechnet falsch ... rechnet das mal selbst nach, ob es auch angehen kann, wenn Ihr den benutzt.

LG Renate





Frage von Detrath,

Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist Rentner - wieviel darf er zuverdienen?

Meine Frau ist Bezieher von ALG 2, wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Rente beträgt 560,00€. Wieviel darf ich zuverdienen, ohne dass der ALG 2-Bezug gekürzt wird?
Antwort von Tina34,
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
das kann dir pauschal niemand sagen, aber oben ist ein Rechner da kannst du deine Daten eingeben und enstprechend sehen wie es sich verändert. Grundsätzlich ist es aber so das ja dein Geld angerechnet wird.
Antwort von Rentenfrau,
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Meines Wissens, dürftest Du als Rentner nicht in der Berechnung vom Arbeitslosengeld II auftauchen, aber Deine Rente würde, wenn sie Deinen Bedarf übersteigt, angerechnet. Da Du aber nur 560 Euro Rente hast, deckst Du -je nach Miethöhe- kaum Deinen eigenen Bedarf, kannst evtl. noch Grundsicherung vom Sozialamt haben. Bei Hinzuzverdienst von Dir würde Deine Grundsicherung gekürzt bis eingestellt, je nach Höhe des Einkommens. Und wenn Du keine Grundsicherung mehr kriegst (also über Bedarf verdienst) dann würde das übersteigende Einkommen bei Deiner Frau angerechnet.

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