Samstag, 27. September 2014

Wie errechnet sich eigentlich die Bruttokaltmiete?

Werden dort reale Zahlen mit Nachforderungen oder aber Abschlagsmieten genommen?


Da ich einerseits die Auskunft bekommen habe, ich dürfte unserer Mieterhöhung keinesfalls zustimmen, weil wir schon jetzt einige Euro über der zugelassenen Bruttokaltmiete lägen, andererseits aber auch mitbekomme, dass das gleiche Jobcenter Mietverträge bewilligt, die auf Zahlen basieren, bei denen für die kalten Betriebskosten noch nicht einmal ein Drittel der real anfallenden Kosten bei Mietbeginn zugrunde gelegt werden, habe ich mir fest vorgenommen, genau dieses Argument zu nennen, sollte man uns auffordern auszuziehen, nur weil wir für die kalten Betriebskosten halbwegs realistische Beträge als Abschlag bezahlen, die irgendwann im Laufe unseres Mietvertrages einmal angepasst worden sind, als die Kaltmiete noch so niedrig war, dass das auch kein Problem darstellte.

Damit möge sich, bevor ich mir so etwas klaglos gefallen lasse, dann erstmal das Sozialgericht beschäftigen.

Während ich darüber nachdachte, kam mir in den Sinn, wieso eigentlich unsere Bruttokaltmieten trotz Anhebung der Kaltmieten so niedrig ausgefallen sein könnten, als dieses Institut für den Kreis Plön die Statistik angefertigt hat.

Zahlen vielleicht viele Haushalte so wenig Abschlag und was hat dieser Verein denn eigentlich bei den Bruttokaltmieten veranschlagt ... den Abschlag plus der Nachzahlung oder nur den reinen Abschlag, der ja viel niedriger angesetzt werden kann als die wirklichen Kosten, wenn denn unter diesen Umständen die Jobcenter ohne zu meckern den Rest bezahlen.

Ich will deshalb mal googeln, was ich da so finde oder ob ich darüber was finde. Links folgen unten.

PS: Als ich vorhin versucht habe was zu kopieren, hat sich so ein Textbruchstück hier aufgehängt ... Auch hier ist es möglich - wie die Bezeichnung "er .. ich kriege das nicht wieder weg .. bitte ignorieren, wenn Ihr weiterlest.

LG
Renate


Dieser Link sagt nichts darüber aus, wie sie auf diese Werte gekommen sind.
Der Link lohnt sich zu lesen. Man erkennt dabei zwar nicht, wie im Kreis Plön nun ein Mietspiegel für die angemessenen Bruttokaltmieten für Sozialwohnungen zustande kommt, aber man erkennt daran genau, wie schwierig sowas überhaupt zu ermitteln nicht ... einmal was ist eine Sozialwohnung und zum anderen, welche Zahlen nimmt man denn nun überhaupt dafür konkret.

Ist auf jeden Fall interessant.
...


Dieser Link aus der Stadt Hamm sagt was darüber aus, wie es dort ist .. dort geht man von tatsächlichen Kosten, nicht von Abschlagszahlungen der kalten Betriebskosten aus .. kopieren geht nicht .. Ihr findet diese Textpassage auf Seite 4 unter der ersten Tabelle.

Interessant ist bei diesem Link auch, dass dort gesagt wird, dass Betriebskostennachzahlungen übernommen werden müssen, sofern die Mieter nichts davon gewusst haben, dass sie unangemessen hoch sind.

Wenn man also beim Abschluss eines Mietvertrages weiß, dass der Abschlag viel zu niedrig ist und es zu überhöhten Nachzahlungen kommt, dann muss man damit rechnen, dass das Jobcenter nicht zahlt und man auf den Kosten sitzen bleibt .. wenn nicht, dann müssen sie zahlen.
....

Hier eine pdf über die Mietwerterhebung im Kreis Plön .. dann schaun wir doch mal nach, ob da was Konkretes drin steht.

Nö .. eigentlich steht da nichts Konkretes drin, welche Zahlen sie eigentlich genommen haben ... sie haben Mieter und Vermieter befragt, um an die Zahlen zu kommen .. was sie gefragt haben, das geht daraus nicht hervor.

 Für uns persönlich also abwarten und falls sie uns schreiben, wir müssen die Kosten senken, werde ich als erstes fragen, warum sie neue Mietverträge bewilligen, die offensichtlich gefaked sind, weil feststeht, wie viele Nebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens tatsächlich anfallen werden und alte Mieter, wo das bereits mal angepasst wurde, dann so unter Druck setzen, die sogar viel weniger Kaltmiete bezahlen.

LG
Renate

Auch hier ist es möglich - wie die Bezeichnung „er

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