Donnerstag, 25. September 2014

Neuer ALG-II-Leistungsbescheid

Merke keinen Unterschied


Also wenn ich unseren neuen Leistungsbescheid ab Oktober anschaue, sehe ich nicht wirklich, was nun bei diesen Berechnungsbögen anders sein soll.

Vorn steht drauf, was wir monatlich kriegen .. war das vorher anders? Glaube nicht.

Beim Berechnungsbogen über den Bedarf sehe ich ebenfalls keinen Unterschied .. da steht immer noch drauf, was wir brauchen ohne abzuziehen, was wir davon selbst verdienen .. also wie immer.

Dann kommt das zu berücksichtigende Einkommen, wo sie Einnahmen, Betriebsausgaben und Gewinn nach wie vor nicht aufgeschlüsselt, sondern als Komplettsumme von der Anlage EKS übernommen eingetragen haben .. Ergibt den Gewinn ... dann ziehen sie den Grundfreibetrag von 100 Euro pro Person bei jedem von uns ab.

Verbleibt zunächst das dann zu berücksichtigende Einkommen.

Dann kommt genauso unverständlich wie immer die Rubrik mit der Bezeichnung Absetzungen unabhängig von der Einkommensart .. aber mit Sternchen und Klammer dahinter ... und irgendwo unter steht dann unter Sternchen und Klammer tatsächlich, dass man bei nur bis 400 Euro Einkommen pro Person besagte 30 Euro Pauschale nicht absetzen kann, sondern nur, wenn man mehr verdient .. vielleicht .. weil ist ne Kann-Absetzung, die man auch sonst wohl nicht grundsätzlich kriegt.

Warum sie das dann mit 30 Euro pro Person eintragen, entzieht sich meiner Kenntnis, tat es schon immer .. es irritiert einen doch nur, weil man denkt, sie haben vergessen, es abzuziehen, weil es einem zusteht.

Früher standen da auch noch immer 15,nochwas Euro, die man bei einem Einkommen von pro Person unter 400 Euro auch nicht wirklich absetzen konnte .. die stehen da jetzt nicht mehr.

Ob sie diese Absetzungspauschale ganz gestrichen haben, weiß ich nicht.

Wir konnten die sowieso noch nie absetzen. Bzw. nur, als Jürgen noch bei Randstad war .. er dann ja.

Dann ziehen sie die 20 % Freibetrag auf das Erwerbseinkommen ab .. das sind bei uns bei 25 Euro anrechenbarem Erwerbseinkommen pro Person dann für jeden nochmal 5 Euro Freibetrag.

Verbleiben also dann für uns pro Person zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen von 20 Euro.

Das ziehen sie vom Bedarf ab ... also eigentlich auch wie immer.

Auf der letzten Berechnungsseite steht dann noch, dass sie uns wie immer 10 % vom Regelsatz für frühere Überzahlungen abziehen .. also gemeinsam .. dass das an die Zentralkasse geht.

Das war ja auch immer so .. entsteht bei uns halt dadurch, dass ich meine vorläufige Anlage EKS immer vorsichtig ansetze und wir dann doch ab und zu etwas mehr einnehmen als da angegeben und die Überzahlung wird uns dann halt mit 10 % vom Regelsatz in Raten wieder abgezogen.

Dann ist da eingetragen, dass sie die Mietkosten direkt an den Vermieter überweisen und den Rest auf unser Konto überweisen. Das war bisher auch genauso.

Ich sehe also keinen Unterschied.

Ich blicke da inzwischen durch, aber nur deshalb, weil ich schon lange Hartz IV kriege und diese Bescheide kenne.

Früher fand ich die sehr unverständlich.

Die Berechnung über unsere Einnahmen und Ausgaben deckt sich mit meiner Berechnung, möchte ich nochmal betonen, auch auf den Cent genau.

Da ich zu Anfang oft mit der Leistungsabteilung telefoniert habe, also der Ecke für Selbständige, verstehe ich inzwischen, wie sie rechnen, rechne genauso wenn ich meine vorläufige oder abschließende EKS fertig mache und so passt es dann auch ... wer damit neu anfängt, versteht aber nur Bahnhof, jedenfalls ging es mir früher so.

LG
Renate

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