Samstag, 27. September 2014

Post ans Jobcenter wegen Mieterhöhung ab 1.11.14

Sind nun sehr gespannt, was sie darauf antworten werden


Ich werde bei der Kopie ans Jobcenter von heute einen recht großen Teil von Details durch Ixe ersetzen, weil wir gestern bei der Verhandlung abgesprochen haben, dass ich diese Details hier nicht mehr bloggen werde.

Ich war aber der Ansicht, dass sowohl die Leistungsabteilung als auch unser Fallmanager sie im Einzelnen wissen sollten um zu begreifen, in was für Schwierigkeiten einen viele Vorschriften bringen können, die die Mitarbeiter der Jobcenter leider zu beachten haben und auch nichts dafür können.

Nun gilt es abzuwarten, ob sie uns sofort auffordern, uns eine günstigere Wohnung zu suchen und ob sie auch wirklich die höhere Miete jetzt übernehmen, für deren Höhe wir ja nun wirklich selbst garantiert nichts mehr können, da wir uns ganz nach Vorgabe des Jobcenters dagegen mit Händen und Füßen gewehrt haben.

Siehe unten bis auf die intimeren Details, die ich ausgeixt habe.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

27.09.14

Jobcenter Kreis Plön

Leistungsabteilung Behler Weg 23

sowie Kopie für Herrn Nxxxx Lütjenburger Str. 9 – 10

24306 Plön

Mieterhöhung laut Beschluss auf der Gerichtsverhandlung vom 26.09.14 beim Amtsgericht Plön

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchte Ihnen mitteilen, dass das Amtsgericht Plön gestern bei der Gerichtsverhandlung bezüglich der gegen uns gerichteten fristlosen Kündigung sowie Räumungsklage folgendes bestimmt hat:

Wir haben ab 1. November 2014 die erhöhte Miete von insgesamt 541,53 Euro zu bezahlen, da die Richterin der Ansicht war, Wohnraum sei heute nun einmal so teuer und günstigere Sozialwohnungen als diese hier gäbe es im Kreis Plön nicht.

Die neue Miete setzt sich wie folgt zusammen:

Kaltmiete 309,53 Euro
Nebenkostenvorauszahlung 152,00 Euro
Heizkostenvorauszahlung 80,00 Euro

Zusammen 541,53 Euro

Ansonsten gab uns das Gericht in allen weiteren Punkten recht.

Wir werden nicht zwangsgeräumt, weil wir keine Mietschulden hatten, da die bisherige Miete vom Jobcenter immer pünktlich bezahlt wurde.
Wir müssen auch keine erhöhte Miete ab 1.1.2014 nachzahlen, da der Vermieter damals die Frist zur Klage über die erhöhte Miete versäumt hat.
Wir wurden auch nicht zwangsgeräumt, weil wir xxxx ..... (sagen wir mal statt dessen uns wegen mancher Dinge hier tierisch aufgeregt haben und die Richterin die Gründe dafür auch gut verstanden und gebilligt hat) ... xxxx.

Da der Vermieter aber mit der Klage einen Antrag gestellt hatte, hilfsweise, wenn er uns nicht zwangsräumen lassen könnte, dann die Miete um 20 % zu erhöhen, wurde dem wie gesagt ab 1.11.14 entsprochen, aber nicht ab 1,10.14 (was bei Zustellung der Klage am 26.07.14 machbar gewesen wäre).

Das ist jetzt also nicht unsere Schuld und mehr konnten wir nicht tun.

Diese zusätzlichen Mietkosten sind deshalb auf unseren Bedarf ab November 2014 hinzuzurechnen und nicht von uns selbst zu tragen.

Wir möchten anmerken, dass wir hier nach wie vor einen Raum von ca. 19 Quadratmetern als Büro nutzen. Vielleicht lässt sich ja diesbezüglich etwas arrangieren, um uns einen Umzug, den unsere alten Möbel sicherlich zum größten Teil nicht mehr überleben würden, zu ersparen.

Wenn die Unterlagen vom Gericht kommen, reichen wir sie nach. Das kann einige Wochen dauern.

Mit freundlichen Grüßen

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