Mittwoch, 29. Januar 2014

Betreiber des Blogs "kritischer Kommilitone" vom Jobcenter entlassen

Nach Inge Hannemann hat nun der zweite Insider, der das Jobcenter kritisiert hat, seine Kündigung bekommen.

Text siehe unten.

LG Renate 

Das hier ist der Blog des jungen Studenten, der nun ganz kurz vor dem Abschluss seines Studiums entlassen wurde und deshalb selbst ohne Ausbildung arbeitslos sein wird.


Und hier der Link, den ich über das Hartz-IV-Forum bei Facebook bekommen habe.


BA kündigt Hartz IV-kritischen Mitarbeiter

Kündigung für Kallwass: Bundesagentur für Arbeit spricht Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus
29.01.2014

Erneut entledigt sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) eines kritischen Mitarbeiters. Nachdem Marcel Kallwass mehrfach und öffentlich in seinem Blog Kritik an der Arbeitsvermittlungspraxis, Hartz IV und dem internen Umgang mit Studieren der BA geübt hat, erhielt er am Montag, 27. Januar 2014, die Kündigung von der Arbeitsagentur. Nach Inge Hannemann versucht die BA nun zum wiederholten Mal einen kritischen Mitarbeiter mundtot zu machen.

Kallwass erhielt Kündigung wegen öffentlicher Kritik an der ArbeitsagenturKallwass berichtet in seinem Blog unter anderem über Missstände bei der Vermittlung von Erwerbslosen und dem Hartz IV-System. Der engagierte „kritische Kommilitone“ - das ist der Name seines Blogs – absolviert ein berufsbegleitendes Studium an der Hochschule der BA in Mannheim. Eigentlich hätte er in wenigen Monaten seinen Abschluss in der Tasche gehabt. Doch die Arbeitsagentur hielt Kallwass nicht länger für tragbar und kündigte das Arbeitsverhältnis.

Zu den Hauptkritikpunkten des ehemaligen BA-Studenten gehört das Sanktionieren von Hartz IV-Beziehern, wenn diese beispielsweise einen Termin beim Jobcenter versäumt haben oder andere „Verstöße“ gegen die Eingliederungsvereinbarung begangen haben. „Die Sanktionen sind ein krasses Herrschaftsinstrument, das dazu dient, die Erwerbslosen gefügig zu machen“, schreibt Kallwass in seinem Blog. Zudem kritisiert er die Höhe der Regelsätze: „Als Erstes fällt auf, dass der Regelsatz von 391 Euro nur für Alleinstehende gezahlt wird. PartnerInnen und Kinder bekommen vergleichsweise weniger Geld (Kinder bis 5 Jahre nur 229 Euro). Sind Grundbedürfnisse von Kindern niedriger, als die von Erwachsenen?“

Ein weiterer Kritikpunkt von Kallwass betrifft den internen Umgang mit Studierenden der BA. Er zitiert den Personalchef der BA, Michael Kühn, wie folgt: „Es ist mein Job sie auszunutzen (…). Wenn Sie nicht motiviert und überbelastet sind, dann bringt es das nicht.“ Harte Worte, die Kallwass nicht hinnehmen wollte. Doch der Preis, den er nun für seine Kritik zahlen soll, ist hoch. „Aus dem 'kritischen Kommilitonen' wird nun wohl der kritische Erwerbslose Kallwass“, heißt es dazu auf seiner Internetseite. Ob der ehemalige BA-Student gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen wird, ist noch nicht bekannt. (ag)

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