Sonntag, 22. September 2013

Zoff mit dem Jobcenter - die Sechste

Widerspruch gegen die beiden Erstattungsbescheide


So .. das ganze WE sinnlos mit Geschreibe verplempert und wie ich die Abteilung für Widersprüche in Plön kenne, vermutlich sinnlos, denn ich habe noch nie erlebt, dass die freiwillig und ohne Klage vorm Sozialgericht was geändert hätten ... ach ja.

Brief ans Gericht ist schon im Kasten und das hier kommt morgen alles bei der ARGE Preetz in den Briefkasten und per mail an meine Fallmanagerin ist es schon unterwegs.

Stöhn ... und die Schwarzen haben ein viel zu gutes Wahlergebnis .. nicht so nett wie das von Raab gestern Abend ... als dass viel Hoffnung besteht, dass sich was ändert in diesem Land.

Son Mist
Renate

Die Textritter GbR
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

22.09.13

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön


Widerspruch gegen die beiden Erstattungsbescheide vom 16.09.2013 für den Bewilligungszeitraum vom 1.10.12 – 31.3.13

Nr. BG 13106BG0000064, einzeln an jeden von uns gerichtet mit außerdem unseren entsprechenden Kundennummern

Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das Sozialgericht Kiel wurde darüber von uns bereits unterrichtet

Sehr geehrte Damen und Herren

gegen die beiden o. a. Erstattungsbescheide sowie die angedrohte Aufrechnung mit unseren laufenden Leistungen legen wir hiermit Widerspruch ein.

Diese Erstattung ist so nicht richtig, weil beim dafür zugrunde gelegten Änderungsbescheid diverse Berechnungsfehler zu unseren Ungunsten gemacht wurden.

Dazu gehört nur auch die Streichung der Raumkosten für unser Büro mit vollkommen falsch gemachten Angaben über unser Gespräch mit Herrn Naeve am 30.5.2013. Es wurden aber noch mehr Fehler gemacht.

Warum die Neuberechnung so lange dauert, ist uns sowieso unklar. Es ist fast 4 Monate her, dass wir Herrn Nxxxxx damals die Angaben gemacht haben und die Änderungen wurden von uns nicht durchgeführt, sondern von ihm und wir waren alles andere als einverstanden damit.

Im Widerspruchsbescheid gegen den Änderungsbescheid haben wir das genau erklärt.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, und zwar so lange, bis das alles endgültig geklärt ist, gegebenenfalls auch vor dem Sozialgericht, falls nötig.

Wir machen Sie außerdem darauf aufmerksam, dass nach dem Gespräch mit Herrn Nxxxx und den uns in unserer Eingliederungsvereinbarung gemachten Auflagen wir ganz sicher nicht damit einverstanden sein werden, dass in Zukunft irgend eine Nachforderung sofort und ohne mit uns von uns selbst zu zahlende Raten verrechnet wird, weil diese Eingliederungsvereinbarung ausschließt, dass wir garantieren können, über einen gesamten Abrechnungszeitraum von ja jedes Mal 6 Monaten gleichmäßig hohe Einkünfte zu haben.

Wir haben auch dieses Thema einmal beim Sozialgericht angesprochen, auch wenn wir vermuten, das es sich so nicht wird klären lassen. Ohne Sicherheiten und Möglichkeiten, uns Rücklagen bilden zu können oder ohne zu fragen auch einen neuen PC anzuschaffen tut es uns leid, aber unter solchen Umständen zuzustimmen, dass uns automatisch Geld abgezogen wird, obwohl wir gar nicht wissen können, ob wir ohne Krankheit und defekte Geräte und dann kein Geld als Rücklage über so einen langen Zeitraum kommen, zumal Sie auch noch anschließend wieder Monate brauchen, um überhaupt zu berechnen, wenn man Ihnen so eine Abrechnung eingereicht hat, damit sind wir nicht einverstanden.

Auf so etwas werden wir uns auch grundsätzlich nicht einlassen und machen Sie darauf aufmerksam, dass wir selbst bei einer irgendwann vielleicht berechtigten Rückforderung ganz sicher keine automatische Aufrechnung dulden werden, solange man uns die Bildung von Rücklagen für nötige Reparaturen oder Neuanschaffungen und eventuelle Krankheiten und so weiter nicht gestattet.

Mit freundlichen Grüßen

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