Sonntag, 22. September 2013

Zoff mit dem Jobcenter - die Fünfte

Nun der Widerspruch gegen den Änderungsbescheid


Ich mache heute nichts anderes, dabei hätte ich jede Menge gute Aufträge zu bearbeiten, es ist zum K ......, aber Jobcenter life. Sobald man was verdient, geht es los, dass die Bescheide, die man kriegt, fehlerhaft sind. Das war früher ja auch schon immer so.

LG Renate

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Die Textritter GbR
Eheleute Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

22.09.13

Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 17.09.2013 für den Bewilligungszeitrum vom 1.10.12 – 31.3.13

Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung für Erstattungen daraus, das Sozialgericht Kiel wurde darüber von uns bereits unterrichtet

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesem Änderungsbescheid widersprechen wir. Es sind dort Fehler bei der Berechnung unserer Betriebskosten, beim Abzug unserer Kfz-Haftpflicht-Versicherung und bei der Festsetzung der uns zustehenden Freibeträge sowie auch einer Pauschale gemacht worden. Das ist zu ändern Nähere Erläuterungen, was das ist, in Folge.

Fehler bei den Betriebskosten:

Wie wir Ihren beiden Erstattungsbescheide entnehmen konnten, behaupten Sie, wir hätten uns bei unserem Gespräch mit Herrn Nxxxxx damit einverstanden erklärt, dass unsere Betriebskosten um die von uns angegebenen Raumkosten gekürzt werden dürften.

Wir erklären hiermit beide einvernehmlich, dass wenn da etwas gegengezeichnet wurde, wir nicht von Herrn Nxxxxxx darüber aufgeklärt worden sind, dass dies einer Einverständniserklärung entsprechen würde, sondern lediglich bedeutet, dass wir ihm gegengezeichnet haben, dass er auf unserem Beleg etwas geändert hat.

Was er da geändert hat, entsprach aber nicht unserer Meinung, auch nicht unserem freien Willen und erst recht nicht der Absprache mit Frau Kxxxxx von der Leistungsabteilung sowie auch einer Vertretung in Lütjenburg, bei der wir wegen der Einkommensvoreinschätzung Ende März 2013 gewesen sind, weil Herr Nxxxxx krank war.

Ob man uns Handykosten streichen darf, wissen wir nicht. Die waren aber nicht sehr hoch. Wir haben das Handy nur, weil wir einen Kunden haben, der zuweilen darauf anruft und wenn es sehr wichtig ist, wir auch mal zurückrufen können, was nur sehr selten der Fall ist, was man sicher auch an der Höhe der angegeben Kosten sehen kann. Privat brauchen wir kein Handy.

Wir wollten gerne wissen, damit wir besser rechnen können, wie viel die Leistungsabteilung denn von den Telefon- und DSL-Kosten für privat abzieht. Herr Nxxxxxx sagte, das sind 50 %, das ist in Ordnung, das macht das Finanzamt auch so.

Bei den Stromkosten sind wir mit den 25 % davon auch einverstanden und wollten nur von ihm wissen, ob denn das so anerkannt werden würde, weil uns das Frau Kxxxxx vorher noch nicht hatte sagen können.

Nicht einverstanden sind wir mit den Mietkosten für den Büroraum.

Dass wir nur die Hälfte dieses Raums abgesetzt haben, hat einen Grund, der in einem Gespräch mit Ihrer Frau Kxxxx zu Beginn unserer Tätigkeit als Freiberufler liegt. Unsere beiden Arbeitsplätze befinden sich in einem Regalsystem, das hier fest eingebaut ist und auch nicht in einen anderen Raum übertragen werden könnte. Es gibt hier in dieser Wohnung drei Zimmer. Eins ist unser Privatraum, eins ist das ehemalige Zimmer unserer am 29.9.11 verstorbenen Mutter, in dem sich noch heute das Esszimmer befindet, was wir einmal so eingerichtet haben, weil sie zuletzt so schwer krank war.

Dieses Zimmer ist 10 qm groß und würde als Büro auch reichen. Wir hatten deshalb Frau Kxxxx gefragt, ob das Jobcenter, um dadurch Raumkosten sparen zu können, uns dann bezahlen würde, unser Büro dort einzurichten. Das würde heißen, das Jobcenter bezahlt 2 neue Schreibtische, diverse Regale für die Aktenordner, eine kleinere Sitzecke für eventuelle Kundenkontakte, denn die jetzige würde da nicht rein passen, und die gesamte Neuverkabelung unserer technischen Anlagen.

Frau Kxxxxx hat gemeint, das muss nicht sein und wir haben gemeint, es würde uns genügen, trotzdem nur diese Raumfläche abzusetzen.

Herr Nxxx hat uns nun erklärt, dass nur ganze Räume abgesetzt werden dürfen.

Das ist kein Problem. Dieser Raum, wo unser Büro sich befindet, ist unser Arbeitsraum. Er misst 4 – 4,80 m, das sind dann 19,.2 m² von unserer Gesamtwohnfläche, die wir beruflich nutzen.

Wir sind nicht damit einverstanden, dass uns hier im Nachhinein trotz gegenteiliger Absprache mit Frau Kxxxx von der Leistungsabteilung, die uns als Ansprechpartnerin genannt wurde, etwas gestrichen wurde, wo wir auch hätten das Doppelte absetzen können, nur weil wir so nett waren, nur den halben Raum anzugeben wie abgemacht.

Ob Sie nun doppelt so viele Raumkosten eintragen, ist uns egal … mit gar keinen Raumkosten und nur den Stromkosten sind wir nicht einverstanden und würden deshalb auch vom Sozialgericht klagen, wenn die Leistungsabteilung das nicht einsehen möchte.

Ob man Kontoführungsgebühren absetzen kann oder nicht, konnten wir nicht feststellen. Dieses Konto wird nicht nur für die Firma, sondern alles genutzt und wegen der 10 Euro im Monat möchten wir uns nicht streiten es sei denn, die Angelegenheit ginge vor Gericht, dann könnte das Sozialgericht das gleich mit klären.

Man konnte die Kontoführungsgebühren dort eintragen, also haben wir sie eingetragen, denn es entstehen uns ja welche und ohne Konto wäre eine Firma wie unsere, wo das Geld nur online kommt, gar nicht machbar.

Fehler bei unseren Freibeträgen:

Sie haben uns auch in diesem Änderungsbescheid nur einen Freibetrag von 100 Euro pro Person eingetragen. Das ist falsch. Bei einem von Ihnen zugrunde gelegten Einkommen von vermeintlich 327,38 Euro, das aufgrund der Fehler bei der Berechnung der Betriebsausgaben bereits falsch berechnet wurde, würden uns vom Rest noch einmal 20 % zustehen, das wären 25,48 Euro, also für jeden von uns noch einmal 12,74 Euro.

Möglicherweise hat Ihre Mitarbeiterin die falsch eingetragen, weil dieser Betrag für jeden von uns in dem Feld auftaucht, in den eigentlich die Pauschale von 15,33 Euro für notwendige Ausgaben gehört, die an anderer Stelle auch nirgends sonst auftaucht, uns aber jedem zusteht.

Fehler bei der Kfz-Haftpflichtversicherung:

Des weiteren haben Sie uns nicht die uns zustehenden Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung eingetragen.

Unser Wagen läuft zwar nicht als Firmenwagen, weil wir überwiegend zu Hause arbeiten. Wir nutzen ihn übrigens durchaus für die Arbeit, aber das lässt sich schlecht berechnen, weil Fotos von unterwegs von uns oft, aber nicht grundsätzlich für die Arbeit genutzt werden, für die wir durchaus oft mit dem Auto fahren. Außerdem hilft uns ein Auto, viele Touren kürzer zu halten und so mehr Zeit für die Arbeit hier zu Hause zu haben. Das Auto ist deshalb sehr nützlich für diese Tätigkeit und bei eigenem Einkommen hat jeder von uns einen Anspruch darauf, die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung abzusetzen. Da wir nur ein Auto haben, wäre das einmal der Fall. Bei wem sie das abziehen oder ob sie es teilen, ist uns egal, aber es gar nicht abzuziehen, ist ein Fehler, den wir zu korrigieren bitten.

Die Unterlagen, wie viel wir für die Kfz-Haftpflicht bezahlen, liegen Ihnen vor, bitte ändern.

Wir haben am 30.5.13 diese Unterlagen persönlich bei Herrn Nxxxx vorgelegt und er hatte 4 Stunden Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, hat allerdings nur 1,5 Stunden davon genutzt, um es wirklich zu tun. Unser damaliger Termin ging von 8 – 12 Uhr, wir wurden aber bereits um 9.30 Uhr nach Hause geschickt.

Wenn Sie das alles berücksichtigen, dürfte es für uns keine Nachzahlungsverpflichtung geben, sondern im Gegenteil, für den Folgezeitraum, den wir erst nach Ende September 13 bearbeiten können, weil das Halbjahr ja noch läuft, vermutlich für diesen Zeitraum, wo wir gekürzte Zahlungen erhalten habe, einen Nachzahlungsanspruch zu unseren Gunsten.

Das hat den Grund, dass wir aufgrund der durch Herrn Nxxxxx festgelegten Verpflichtung, statt zu arbeiten ständig nach anderer Arbeit zu suchen, weniger Zeit zum Arbeiten hatten und so auch weniger verdienen konnten.

Hier geht es aber um den oben genannten Zeitraum und die falschen Berechnungen und falschen Angaben dort.

Mit freundlichen Grüßen

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