Sonntag, 14. April 2013

Unsere Bundestags-Wahlprogramm-Wünsche an alle Parteien


Wunsch Nr. 8

Die Thematik Familie, Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft erstmal genau überdenken und an die Realität anpassen!

Was ich dazu zu sagen habe, wäre folgendes:
 Vor der Einführung von Hartz IV gab es bereits die sogenannte Haushaltsgemeinschaft von seiten der Sozialämter, die schon damals nichts mit den gesetzlichen Unterhaltsbestimmungen innerhalb von Familien zu tun hatte und grundsätzlich die Menschen bestraften, die bereit waren, andere Menschen in ihrer Wohnung auch mit wohnen zu lassen, selbst wenn dies aus verständlichen Gründen wie z. B. der Pflegebedürftigkeit eines Menschen heraus entstand oder weil es Kinder des Partners waren.

Es sah damals allerdings noch so aus, dass der verminderte Regelsatz für ein Haushaltsmitglied von immerhin jedenfalls 80 % allen Haushaltsmitgliedern zustand, die nicht in Form einer verwandtschaftlichen Beziehung Unterhaltsansprüche an ein Haushaltsmitglied hatten, das nicht zur unmittelbaren Familie gehörte. In diesem Fall musste der Haushaltsvorstand dieses Haushaltsmitglied also nur in Form von Übernahme der sogenannten Generalkosten in Höhe von 20 % des für ein nicht zur Haushaltsgemeinschaft gehörendes Mitglied der Wohngemeinschaft unterstützen.

Es war aber damals schon an der Tagesordnung, dass z. B. ein Untermietvertrag nicht anerkannt wurde, wenn so ein Mitglied einer Wohngemeinschaft in irgendeiner Form mit auch nur dem Partner oder einem Kind der Haushaltsgemeinschaft eines Sozialhilfeempfängers verwandt war nur dann anerkannt wurde, wenn die Kosten für die Untervermietung für das Sozialamt günstiger waren. Waren sie das nicht, dann wurde der Untermietvertrag abgelehnt und der Mensch, der jemand bei sich mit wohnen ließ, durfte für diesen Freundschaftsdienst auch bereits damals zuzahlen.

Noch komplizierter wurde alles dann durch die Einführung von Hartz IV und die Bedarfsgemeinschaft. Seit dieser Zeit gibt es den Wust von Bestimmungen, wo Menschen, die eine Wohngemeinschaft bilden, unter Umständen zwar eine Bedarfsgemeinschaft vor dem Jobcenter bilden müssen, alte und behinderte Menschen aber zur Haushaltsgemeinschaft gehören und sollten diese wie bei Behinderten fast immer der Fall Sozialhilfeansprüche haben, dann muss auch in diesem Fall der Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft die Generalkosten bezahlen und der Sozialhilfeempfänger erhält lediglich 80 % des Regelsatzes, obwohl ein gesunder Mensch über 25, selbst wenn er zu den Blutsverwandten zählt, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, sondern nur Partner, Kinder, aber auch alte Menschen mit ergänzenden Sozialhilfeansprüchen sowie Behinderte, wenn sie Sozialhilfeansprüche haben.

Es stört dabei niemand, dass so offensichtlich das Grundgesetz gebrochen wird, in dem eindeutig festgehalten ist, dass niemand aufgrund einer Behinderung oder sonstigen Eigenschaft ... in diesem Fall z. B. auch Alter ...vor dem Gesetz ungleich behandelt werden darf.

Das war eine Weile nicht so, wurde aber geändert, nachdem Alte und Behinderte mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hatten, weil sie sich dagegen wehrten, schlechter als erwachsene Hartz-IV-Empfänger behandelt zu werden.

Es hat sich bisher auch niemand Gedanken darüber gemacht, dass auch die erwachsene Altersgruppe der 18- bis 25-jährigen Jugendlichen finanziell schlechter gestellt wird, denn auch das dürfte verfassungswidrig sein.

Ein weiteres Thema ist die Familienversicherung in der Krankenkasse für Partner und Kinder, die nur bei einer Familie gegeben ist.

Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft ein Paar zusammenlebt, eventuell auch mit vorhandenen Kindern, dann kann es passieren, dass ein Partner weder Geld vom Jobcenter bekommt, aber dennoch nicht das Recht hat, wie ein Ehepartner in der Krankenversicherung des versicherungspflichtigen Lebensgefährten mitversichert zu sein. Über das Jobcenter ist dieser Mensch aber auch nicht versichert.

Weiterhin werden Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften gegenüber anderen Mitgliedern einer Haushaltsgemeinschaft grundsätzlich finanziell schlechter gestellt.

Es wird nach wie vor pauschal behauptet, die sogenannten Generalkosten seien ja abgedeckt, weil nur der Haushaltsvorstand einen höheren Satz Geld erhalten würde .. ein über 25 Jahre altes Einzelmitglied einer Haushaltsgemeinschaft bekommt 100 %, obwohl es auch in dem Haushalt wohnt.

Kinder werden besonders schlecht gestellt, ehrliche Partner aber ebenfalls schlechter und erhalten nur 90 % vom Regelsatz.

Es war schon früher so, dass wirklich gut verdienende Familienmitglieder andere Familienmitglieder finanziell haben unterhalten müssen .. nur Partner ohne Trauschein mussten das generell nicht .. das mag gerecht oder ungerecht gewesen sein .. heute ist vieles aber noch viel ungerechter geworden.

Dieses Thema, liebe Politiker, gehört auf den Tisch ... denn Rechte und Pflichten sollten, wenn denn schon etwas gleich gemacht werden soll, wirklich gleich gemacht werden, oder etwa nicht?

Mein Vorschlag wäre ... Unterhaltspflicht auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, aber wenn, dann nur in der Höhe, die auch für wohlhabende Familienmitglieder gelten und soweit ich mich erinnere, lagen die früher einmal bei 100.000 Euro Einkommen im Jahr und könnten inzwischen sogar höher liegen.

Was haltet Ihr von dieser kreativen Idee?

Ansonsten 100 % Regelsatz für jeden .. und auch der Regelsatz ist definitiv viel zu niedrig, als dass ein Mensch davon wirklich leben könnte, aber das wäre jedenfalls ein Anfang.

LG
Renate

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