Dienstag, 18. November 2014

Über die Ungleichbehandlung von Hilfesuchenden bei Mietkosten

Eine interessante PDF von Bundesrechnungshof


Einfach mal reinlesen .... bei uns sieht das nach dem, was wir erleben, sogar innerhalb des Kreises so aus und nicht nur in Bezug auf irgendwelche Vorgaben, die von den Kommunen offensichtlich noch nie ernst genommen worden sind.


Es gibt inzwischen übrigens auch unzählige Urteile, wo Sozialgerichte gesagt haben, dass bestimmte Jobcenter oder Sozialämter kein schlüssiges Konzept zur Berechnung der kalten Betriebskosten hatten und es ändern müssen.

Wie bei uns die Obergrenzen berechnet wurden, geht aus den Zahlen in keiner Weise hervor .. aber sollten die über die Abschlagszahlungen berechnet worden sein, die Hilfeempfänger bezahlen, wundert es mich nicht, wenn sowas dabei herausgekommen ist.

Es ist bei uns ja das erste Jahr, dass überhaupt die Bruttokaltmiete Anwendung findet, vorher war das bei uns ganz anders und nur die Kaltmiete war als Grundlage da ... das war ja gerecht, aber was wir jetzt erleben, ist doch der reine Hohn.

LG Renate

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