Montag, 17. November 2014

Schreiben ans Jobcenter wegen der Mietkosten

Basierend zum Teil auf den Ideen eines unserer Blog-Leser


Danke nochmal, Rhab .. Deine Ideen haben mich sehr inspiriert und ich habe viel davon mit in unseren Vorschlag ans Jobcenter indirent hinein genommen.

Also lest mal selbst. Siehe unten.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz

17.11.14


Jobcenter Kreis Plön
Leistungsabteilung Behler Weg 23

24306 Plön

Nr. BG 13106 BG 0000064
Unser Gesprächstermin am 14.11.14 im Jobcenter Preetz
Das uns an diesem Tag mitgegebene Schreiben ohne ersichtliches Datum bezüglich der Senkung unserer Unterkunftskosten
Mündliche Erläuterung, dass wir ausziehen sollen, obwohl hier andere Mieter, die definitiv mehr Mietkosten verursachen, nur aufgrund von niedriger angesetzten Abschlagszahlungen für die Nebenkosten mit Erlaubnis von Jobcenter oder Sozialamt wieder einziehen dürfen und Erklärung darüber, warum das so möglich wäre
Unsere Idee zur Anpassung unserer Unterkunftskosten, und zwar ab 01.04.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

was wir jetzt schreiben, richtet sich gegen keinen der Jobcenter-Mitarbeiter persönlich, da wir davon ausgehen, dass sowohl die Mitarbeiter des Jobcenters als auch die des örtlichen Sozialamtes, die zur Zeit gegenüber den aufstockenden Rentnern und anderen nicht neu zugezogenen Sozialhilfeepfängern hier genauso handeln, nach irgendwelchen Vorschriften handeln, auf die sie selbst keinen Einfluss haben.

Das uns mitgegebene Schreiben ohne Datum endet damit, dass es kein Verwaltungsakt sei und man nur gegen Verwaltungsakte Widerspruch einlegen könnte.

Deshalb ist dies hier auch nicht als Widerspruch, auf dessen Grundlage wir vor dem Sozialgericht Kiel klagen könnten, sondern als Vorschlag zu betrachten.

Wir möchten zunächst damit beginnen Sie zu fragen, ob man es eigentlich als schlüssiges Konzept betrachten kann, dass die Bruttokaltmiete, die im Kreis Plön von den Jobcentern und Sozialämtern anerkannt wird, sich offensichtlich nach der Summe der Kaltmiete plus der derzeit vom Vermieter willkürlich festgelegten kalten Nebenkosten ohne Heizkosten richtet. In den drei Wohnblocks, die von einem neuen Vermieter aufgekauft wurden und wovon wir in dem mittleren davon wohnen, sind den alten Mietern schon vor Jahren die kalten Nebenkosten einmal an den damaligen tatsächlichen Verbrauch angepasst worden. Den gleichen alten Mietern wurde auch die Kaltmiete um 20 % herauf gesetzt, womit aber die meisten davon dennoch weniger Kaltmiete bezahlen als die neu eingezogenen Mieter. Diese alten Mieter bezahlen genauso wie die neu zugezogenen die kalten Nebenkosten aufgeteilt nach dem Quadratmeterpreis der von ihnen gemieteten Wohnung. Die Abschlagszahlungen der alten Mieter sind so bemessen, dass es am Ende eines Jahres nur zu geringen Nachforderungen an kalten Nebenkosten kommt. In Bezug auf die Heizkosten haben wir es mit einer defekten überalterten Heizung zu tun und wissen nicht, was im nächsten Jahr auf uns zukommen wird. Das betrifft hier aber alle Mieter, die alten und die neuen. Bei den neuen Mietern, die laut Mietvertrag nur einen Bruchteil der tatsächlichen kalten Nebenkosten als Abschlag bezahlen, wird jede Mietpartei dem Sozialamt oder Jobcenter am Ende eines Jahres eine Riesensumme an Nachforderungen schicken müssen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Das ist in unseren Augen kein schlüssiges Konzept und stellt auch eine Ungleichbehandlung der Hilfeempfänger im Kreis Plön dar und wir bitten jetzt zunächst einmal die zuständige Stelle bei Ihnen selbst darum, das doch einmal anzusprechen und gegebenenfalls auch ohne dass jemand deshalb vor dem Sozialgericht klagen muss, darauf hinzuwirken, dass solche Ungerechtigkeiten hier wieder abgeschafft werden.

...

Für uns persönlich möchten wir zunächst einmal auf den Punkt zu sprechen kommen, dass in unserem Fall Tatsachen, die zur Anwendung einer möglichen Härtefallregelung führen könnten, nicht bekannt seien.

Dann möchten wir Ihnen diese Tatsachen, die in unseren Augen sehr wohl dem Fallmanagement bei Ihnen bekannt sind und eine davon auch der Leistungsabteilung, in Form von drei Punkten nennen.

Frau Hafemann war bezüglich gesundheitlicher Einschränkungen bereits beim Gesundheitsamt und ist dort ergänzend zu den Untersuchungen des Hausarztes und einiger Fachärzte noch einmal gründlich untersucht worden. Die mündliche Aussage dort war, dass im Bescheid, den das Jobcenter erhalten wird, sehr wohl stehen wird, dass es gravierende gesundheitliche Probleme bei Frau Hafemann gibt.

Herr Gilberg ist ebenfalls nicht gesund und hat darüber auch schon mehrfach mit dem Fallmanagement gesprochen und dort beim letzten Gespräch den Rat bekommen, sich auch amtsärztlich untersuchen zu lassen, um das festzuhalten. Einen Antrag, dass er darum bittet, so eine Untersuchung durchzuführen, hat Herr Gilberg bereits gestellt.

Wir werden auf lange Sicht hier beide binnen kürzester Zeit auch auf den Fahrstuhl angewiesen sein und weisen bereits jetzt darauf hin, dass als neue Wohnung für uns auch nur eine mit Fahrstuhl oder im Erdgeschoss in Frage käme, weil jeder von uns zunehmend Probleme mit dem Treppensteigen bekommt.

Der dritte Aspekt, warum der Zwang zum Umzug für uns eine Tatsache darstellt, bei der eine Härtefallregelung denkbar wäre ist die, dass wir freiberuflich arbeiten, und zwar gemeinsam als Team in genau dieser Wohnung hier mit einem Computersystem, das in eine Regalwand integriert ist, die wir bei unserem Einzug hier im Jahr 2008 aus einer sehr großen Regalwand aus unserer davor bewohnten Wohnung zusammengestellt haben. Das lässt sich nicht zerlegen und wieder neu aufbauen.

Andere Teile dieser Regelwand, unser Bett, Wohnzimmerschrank und Schlafzimmerschrank übrigens auch nicht. Unsere Möbel waren schon damals über 20 Jahre alt und sind schon bei dem damaligen Umzug überwiegend kaputt hier angekommen und ließen sich nicht mehr zusammenstecken, sondern wir mussten das meistens verschrauben.

Im Keller gibt es hier Münzwaschmaschinen und die Einbauküche haben wir vom Vormieter übernehmen können. Wenn wir umziehen, haben wir weder eine eigene Küche noch eine Waschmaschine, die funktioniert.

Für unsere beiden Computer gibt es außer zwei uralten Schreibtischstühlen keine Büromöbel mehr und dass es nicht an jedem Ort im Kreis Plön DSL gibt, das schnell genug wäre, damit wir unsere Arbeit weiter ausüben können, wissen wir aus Erfahrung genau. Hier ist das DSL schnell genug für unseren Online-Job, der der einzige Job ist, den wir in Jahren haben finden können, denn wir sind beide alt und nicht mehr gesund. Den können wir ausüben und brauchen diesen Job, um überleben zu können, und zwar auch später noch, wenn wir im Rentenalter sind.

Wollen Sie uns das wirklich kaputt machen, wo Sie doch das Jobcenter sind, das Menschen eigentlich helfen sollte, arbeiten zu können?

Wir haben bereits mehrfach den Vorschlag gemacht, wenn es unser Vermieter schaffen sollte, mit der Mietkostenerhöhung durchkommen, was er ja nun einmal geschafft hat, uns doch die Möglichkeit einzuräumen, die übersteigenden Mietkosten, die über den angemessenen privaten Wohnkosten liegen, über die Anlage EKS als weitere Raumkosten absetzen zu dürfen.

Wir kommen ja meistens bei der abschließenden EKS doch zu Verdienstspannen, die hoch genug sind, Kosten absetzen zu können.

Was würden Sie davon halten, wenn wir ab dem 01.04.15 Raumkosten in Form von Fixkosten in Höhe von 60 Euro Bruttokaltmiete plus 20 Euro Heizkostenpauschale angeben dürfen, die wir dann von unserem Verdienst wieder absetzen können und selbst an den Vermieter überweisen?

Wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir das nur anbieten können, wenn Nebenkostennachzahlungen nicht auch noch zu unseren Lasten gehen, denn das sind Zahlen, die so unsicher sind, das sie uns wieder in die Situation bringen könnten, bei Nichtgelingen der Zahlung vom Vermieter zwangsgeräumt zu werden, und das dann zu Recht anders als beim letzten Mal.

Ihrer Antwort sehen wir gespannt entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

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Das unten gehört noch dazu .. haben wir schon vorher fertig gemacht gehabt.

 
Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

15.11.2014


Jobcenter Kreis Plön
Herrn Niemeyer oder Vertretung
Lütjenburger Str. 9 – 10

24306 Plön

Kundennr. 267A173681
Nr. BG 13100BG0000064
Bitte um amtsärztliche Untersuchung wegen meines Rückenleidens und anderer Beschwerden

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

wir haben ja beim letzten Termin über meine gesundheitlichen Probleme gesprochen und von Ihnen kam der Vorschlag, dass ich genauso wie meine Frau doch einfach amtsärztlich feststellen lassen sollte, wie eingeschränkt ich eigentlich durch meine Scheuermannsche Krankheit, die ich schon seit meiner Jugendzeit habe, und auch andere altersbedingte zusätzliche Probleme bin.

Das jetzt einmal genau feststellen zu lassen, ist für mich wichtig, und zwar sowohl in Bezug auf meine Vermittelbarkeit als auch eine mögliche körperliche Belastbarkeit bei einem eventuellen Umzug, bei dem ich mir genauso wie meine Frau nicht mehr zutraue, schwere Möbel und dergleichen transportieren zu können.

Ich bitte Sie deshalb, alles für so eine amtsärztliche Untersuchung für mich in die Wege zu leiten. Danke.

Mit freundlichen Grüßen




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