Freitag, 12. September 2014

Nicht gezahlte Mietsicherheit ist kein Grund zur fristlosen Kündigung

Interessant, vor allen Dingen, wenn mehr als 3 Kaltmieten an Mietsicherheit verlangt werden


Jemand, den wir gut kennen, verlangt in einer Vermieteranzeige mehr als 3 Kaltmieten Mietsicherheit. Ich habe deshalb mal gesucht, ob das inwzischen womöglich erlaubt sein könnte und dabei herausgefunden, dass es nichtmal ein Grund zur fristlosen Kündigung ist, wenn die Mietsicherheit trotz Vereinbarung nicht bezahlt wird. Der Vermieter kann sie dann nur einklagen.

Und mehr als 3 Kaltmieten darf er keinesfalls verlangen.

Wenn man so einen Mietvertrag unterschreibt und die zu hohe Mietsicherheit nicht bezahlt, kann einem genau genommen später nichts passieren, denn die kann ein Vermieter ja in dieser Höhe gar nicht einklagen, sondern nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Lest mal selbst in Wikipedia:


LG
Renate

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