Mittwoch, 30. Mai 2018

Infos zu den Anzeigen in unseren Blogs

 Folgendes haben wir gemacht:

Ich kopier das einfach mal hier rein. Google fragt ja wegen Cookies, das ist automatisch auf unseren Blogs drauf. Wir haben hier jetzt personalisierte Werbung deaktiviert. Wer hier Werbung von Google sieht, wird also nicht persönlich mit dem Zeug verfolgt, sondern findet nur noch nicht personalisierte Werbung, die man anklicken kann, wenn einen das interessiert, die einen aber nicht persönlich bis in die Steinzeit verfolgt. Ich denke mal, damit machen wir hier dann nichts falsch. Die folgenden Einstellungen sind jetzt auf diesem und allen anderen Blogs von Jürgen und mir drauf:

...
 
Gewünschte Anzeigentypen auswählen
Personalisierte Werbung
Google darf Nutzern im EWR personalisierte Werbung präsentieren.
Weitere Informationen
Nicht personalisierte Werbung
Google präsentiert Ihren Nutzern im EWR nur nicht personalisierte Werbung.
Weitere Informationen
Was geschieht als Nächstes?
Nutzer im EWR erhalten keine personalisierte Werbung. Gegebenenfalls müssen Sie von den Nutzern die Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu diesem Zweck einholen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google.
...
Unten war die Erklärung, nach der wir das dann so eingestellt haben.
 
LG
Renate und Jürgen
.....

Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung

Einhaltung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung

Optionen für die Anzeigenbereitstellung auswählen und Nutzereinwilligung einholen
Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren, sofern gesetzlich erforderlich, sowie für das Erfassen, Weitergeben und Verwenden personenbezogener Daten für personalisierte Werbung einholen. Die Richtlinie spiegelt die Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wider.
Google bietet die unten beschriebenen Optionen zur Auslieferung von Werbung an Nutzer im EWR, um Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet.
Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an.

Vorgehensweise

  1. Melden Sie sich in Ihrem AdSense-Konto an.
  2. Klicken Sie auf Anzeigen zulassen und blockieren und dann Content und dann Alle eigenen Websites und dann EU-Nutzereinwilligung. Die Seite "EU-Nutzereinwilligung" wird angezeigt. Aktualisieren Sie die Einstellungen in den Abschnitten auf dieser Seite wie unten beschrieben.
Diese Einstellungen gelten nur für AdSense für Contentseiten. Die Einstellungen für AdSense für Suchergebnisseiten finden Sie unter Einstellungen für personalisierte Anzeigen in den Publisher-Anzeigen-Tags von Google.

Anzeigentypen auswählen

Sie können all Ihren Nutzern im EWR nicht personalisierte Anzeigen präsentieren, indem Sie die nachstehende Einstellung "Nicht personalisierte Anzeigen" verwenden. Wenn Sie Ihren Nutzern jedoch anbieten möchten, zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen zu wählen, entscheiden Sie sich für "Personalisierte Anzeigen" und folgen Sie der Anleitung zum Ausliefern nicht personalisierter Anzeigen auf Anforderung.

Personalisierte Anzeigen

Google kann Ihren Nutzern im EWR weiterhin sowohl personalisierte als auch nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
Personalisierte Anzeigen erreichen Nutzer auf Grundlage ihrer Interessen, demografischen Merkmale und anderer Kriterien. Da Anzeigentechnologie-Anbieter personenbezogene Daten von Nutzern erfassen, empfangen und für personalisierte Anzeigen verwenden dürfen, müssen Sie alle entsprechenden Anbieter ausdrücklich angeben, wenn Sie die Nutzereinwilligung einholen, um personenbezogene Daten zu erfassen, weiterzugeben und für personalisierte Anzeigen zu verwenden.

Nicht personalisierte Anzeigen

Google präsentiert Ihren Nutzern im EWR ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen.
Bei nicht personalisierten Anzeigen werden Kontextinformationen herangezogen und nicht das bisherige Verhalten eines Nutzers. Für solche Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Anzeigen eingesetzt, aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.
Wenn Sie personalisierte Anzeigen bereits deaktiviert haben, sollten Sie an dieser Stelle dennoch die Option Nicht personalisierte Anzeigen auswählen, damit nur diese Form von Anzeigen eingeblendet wird. Google wendet immer die restriktiveren Einstellungen an.

Anzeigentechnologie-Anbieter auswählen (für personalisierte Anzeigen)

Zur Einhaltung der aktualisierten Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google können Sie die gewünschten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen. Diese haben uns darüber informiert, dass sie der DSGVO entsprechen sowie unsere Datennutzungsrichtlinien einhalten, um die Daten der Publisher zu schützen.
Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie andere Werbenetzwerke und Anbieter) dürfen die Daten Ihrer Nutzer verwenden, um personalisierte Anzeigen einzublenden und Messwerte zu erfassen.
  1. Sie können sich für eine Vorauswahl entscheiden oder die Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen:
    • Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
    • Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
  2. Geben Sie gegenüber den Nutzern deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie die Einwilligung der Nutzer gemäß der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung ein. Bei diesem Vorgang können Sie die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder die Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website führen, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zur Einhaltung der Google-Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung einen Link zu den von den einzelnen Anbietern gemachten Angaben hinzufügen. Die Aktivitäten der Anbieter müssen daraus klar hervorgehen. Sie finden die entsprechenden URLs in den verfügbaren CSV-Dateien, entweder für Ihre benutzerdefinierte Liste oder für die Liste häufig verwendeter Anbieter.

Einholen von Einwilligungen einrichten

Sie können ein eigenes Dialogfeld zur Einwilligung erstellen, um Ihre Nutzer im EWR mittels einer Benachrichtigung um ihre Zustimmung zu bitten. Weitere Informationen zur Weitergabe von Einwilligungssignalen an AdSense
Weitere Informationen zur Einhaltung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung finden Sie in der DSGVO-Problembehandlung.

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