Dienstag, 22. Juli 2014

Die neue Pferdeschleuse

Wenig Arbeit, große Wirkung


Wir haben gestern auf der Apfelweide für die Pferde eine Schleuse gebaut. War ganz einfach. Drei Steckpfähle mit etwas Abstand vor dem eigentlichen Tor aufgestellt .. zwei Torfedern mit Griffen ran und dazwischen halt genug Platz für ein Pferd.

Heute haben wir das mal ausprobiert. Jürgen führt die Pferde jetzt zwar einzeln hin und zurück, aber das Problem der Gefahr, dass eins weg rennt, wenn ein anderes raus geholt wird, ist jetzt komplett vorbei. Man kann die Tiere sicher hin und zurück bringen, zumindest Jürgen, den die Pferde ja alle akzeptieren, auch wenn sie aufgeregt sind.

Das ist sehr schön. Wenn ich die Knipse mal wieder mit im Stall habe, werde ich Bilder davon machen. Es war ganz einfach, wir hätten das ruhig schon früher machen sollen, denn ohne die Schleuse war das Hin- und vor allen Dingen das Zurückbringen oft eine reine Angstpartie.

LG
Renate

Wenn der Vermieter grundlos mahnt

Noch mehr interessante Fundstücke


Z. B. zu grundlosen Mahnungen, nicht eingehaltenen rechtlichen Grundsätzen und vielem mehr ... sogar in Bezug auf Tierhaltung, die keinen stört.

In unserem Mietvertrag steht drin, dass hier Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist, das man nur bei dem Ersatz von Hund und Katze Bescheid sagen sollte und einem das nur verboten werden darf, wenn man damit andere Mieter beeinträchtigen würde.

LG Renate 


Daraus:

Grundlos mit Kündigung gedroht: Vermieter trägt die Kosten

07.07.2013, 14:35 Uhr | dpa-tmn 


Droht ein Vermieter vorschnell mit der Kündigung, kann das teuer für ihn werden. Denn wenn die Androhung unberechtigt war, muss er für die Anwaltskosten der Mieter aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 12 C 1/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. 

 In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter einem Mieter wegen eines angeblichen Mietrückstandes eine Mahnung geschickt. Das Schreiben enthielt den Hinweis "bevorstehende fristlose Kündigung". Die Mieter schalteten einen Anwalt ein und wollten nach Abschluss des Verfahrens die Kosten für den Rechtsbeistand von ihrem Vermieter ersetzt bekommen.

Vermieter hat Pflichten verletzt

Die Richter gaben den Mietern Recht: Der Vermieter habe seine Pflichten verletzt, weil er mit einer fristlosen Kündigung gedroht habe. Einen Grund habe es dafür nicht gegeben, denn der Mieter war nicht im Rückstand.

Mehr im Link.
...
http://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/finanzknappheit_wer-die-miete-nicht-zahlt-fliegt-raus/#c281232

Daraus:


Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Eine Einsprache durch die Mieter ist erfolgversprechend, wenn eine missbräuchliche Kündigung vorliegt. Das Bundesgericht hat in folgenden Fällen Missbrauch festgestellt:
  • wenn der Vermieter in seiner Abmahnung unter Frist­ansetzung vom Mieter eine weit höhere Summe fordert, als dieser ihm schuldet;
  • wenn die Kündigung sich auf einen sehr unbedeutenden Zahlungsrückstand stützt;
  • wenn der rückständige Mietzins kurze Zeit (ein bis zwei Tage) nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen wird – allerdings nur wenn der Mieter stets pünktlich bezahlt hat;
  • wenn der Vermieter grundlos viele Monate zuwartet, bis er den Mietvertrag kündigt. 
.....
http://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/finanzknappheit_wer-die-miete-nicht-zahlt-fliegt-raus/#c281232


Wie reagieren, wenn eine Kündigung wegen Zahlungsverzug eingetroffen ist?

Sie sollten genau überprüfen, ob der Vermieter bei der Kündigung sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – macht er da nämlich einen Fehler, ist die Kündigung ungültig. Darauf kommt es an:
  • Der Vermieter muss mit der vorausgegan­genen schriftlichen Mahnung eine 30-tägi­ge Frist zur Zahlung der Mietzinsausstände sowie eine Kündigungsandrohung ausgesprochen haben. Diese Zahlungsaufforderung muss klar und deutlich abgefasst sein und darf nur fällige Mietzinse betreffen.
  • Erst wenn die mit der Zahlungsaufforderung gewährte 30-tägige Frist abgelaufen ist, darf der Vermieter kündigen.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter muss ein vom Kanton bewilligtes Formular verwenden. Dieses orientiert den Mieter über seine Rechte.
  • Ehepaare: Beide müssen Kündigung und Mahnung separat erhalten, auch wenn nur eine Person den Vertrag unterschrieben hat.
  • Bei anderen Wohngemeinschaften reicht die Zustellung eines Formulars, auf dem sämtliche Mieter aufgeführt sind.

Welche Termine müssen bei der Kündigung eingehalten werden?

Die Kündigung muss vor Beginn einer 30-tägigen Kündigungsfrist beim Mieter eingetroffen sein (Briefkasten, Postfach, persönliche Überbringung). Meist erfolgt sie per Einschreibebrief. Kann der Postbote den Brief nicht aushändigen, gilt die Kündigung als empfangen, sobald es dem Mieter möglich und zumutbar war, sie auf der Post entgegenzunehmen. In der Regel ist dies der erste Tag der auf der Abholungs­einladung angegebenen siebentägigen Frist. Beispiel: Der Vermieter schickt eine Kündigung per Ende September am 29. August mit Einschreibebrief ab. Ist der Mieter am 31. Au­gust abwesend und kann er die Sendung erst am 1. September abholen, ist die Kündigung zwar verspätet – aber nicht ungültig. Sie verschiebt sich dann einfach automatisch auf den nächstmöglichen Termin, das heisst in diesem Fall ­Ende Oktober. Achtung: An Samstagen werden eingeschriebene Briefe nur an Postfachadressen zugestellt.
.....
Daraus:


Rechte des Bewohners

Mieter dürfen sich in Wohnung frei entfalten


Haustiere, Instrumente, Zigarretten - solange man seine Mitmieter nicht belästigt kann man machen was man will.
...

Aussage gegen Aussage

Aussage gegen Aussage muss nicht heißen, man hat schon verloren


Eben rief nochmal die Polizei an wegen der Atacke gegen meinen Mann mit den Drohungen hier im Treppenhaus.

Jürgen ist immer noch der Meinung, es hätte doch alles keinen Sinn, weil ja Aussage gegen Aussage bedeuten würde, dass er nichts beweisen könne, denn ich habe ja nur den Lärm gehört, aber nicht genau verstanden, was da gebrüllt wurde.

Das stimmt so aber nicht ganz, denn ich habe gefunden, dass es auch auf die übrigen Faktoren ankommt.

Ich kann bestätigen, dass gebrüllt wurde, und das nicht freundlich. Auch das ist eine Aussage, die schonmal zählt.


Ich verlinke mal ein paar Sachen zum Thema Aussage gegen Aussage.


Daraus:

"Entgegen landläufiger Meinung ist das Gericht jedoch nicht schon deshalb daran gehindert, einem Zeugen Glauben zu schenken, weil Aussage gegen Aussage steht. Vielmehr muss das Gericht sorgfältig prüfen, inwieweit eine Aussage im Einklang mit anderen Umständen des Falles steht, welche das Gericht festgestellt hat. Ohnehin können andere Beweismittel, aber auch bloße Beweisanzeichen (Indizien) für das Ergebnis der Beweiswürdigung maßgeblich sein. Im Strafprozess hat der Richter den Grundsatz "in dubio pro reo" (übersetzt: im Zweifel für den Angeklagten) zu beachten. Kann er sich angesichts widersprüchlicher Zeugenaussagen keine sichere Überzeugung von der Schuld des Angeklagten verschaffen, hat der Richter ihn freizusprechen. Auch im Strafprozess gilt freilich, dass das Gericht die Aussagen der Zeugen unter allen Gesichtspunkten würdigen muss."


Daraus:

"

Abgrenzung von Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit

Glaubwürdigkeit bezieht sich auf eine Person und ist daher ein Persönlichkeitsmerkmal. Glaubhaftigkeit hingegen bezieht sich auf eine Aussage; sie ist ein Aussagemerkmal.
Nach neuerer Auffassung der Aussagepsychologie kommt es auf die Glaubhaftigkeit einer Aussage und nicht so sehr auf die Glaubwürdigkeit einer Person an. Auch Personen, die allgemein als unglaubwürdig gelten, beispielsweise Betrüger, können glaubhafte Aussagen machen, während Persönlichkeiten mit einwandfreiem Leumund wie Richter oder Pfarrer im Einzelfall lügen – und erst recht sich irren – können.
Glaubwürdigkeit als Personenmerkmal ist jedoch erheblich, wenn Banden, Seilschaften oder besonders verbundene Interessenträger verwickelt und Zeugenabsprachen zu befürchten sind.
Die Glaubhaftigkeit im weiteren Sinne ist das Ergebnis der Beurteilung, ob die auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Aussagen zutreffen. Vier potenzielle Fehlerquellen müssen berücksichtigt werden: Die Wahrnehmung des Sachverhalts, die Speicherung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bewusstseinslage, die Wiedergabequalität (Aussagetüchtigkeit) und der Wahrheitsgehalt der Aussage in sich (Glaubhaftigkeit im engeren Sinne).[5]
Die Glaubhaftigkeit im engeren Sinne wird im Regelfall durch den Richter festgestellt; dazu bedient er sich eines Sachverständigen und geht folgendermaßen vor: Es wird zunächst davon ausgegangen, die Aussage sei unwahr (Nullhypothese).[6] Diese Hypothese wird anhand folgender Positivindizien überprüft:[6]
  • konkrete, anschauliche Schilderung
  • Detailreichtum und Zugeben von Erinnerungslücken
  • Schilderung abgebrochener Handlungsketten und von Unverstandenem
  • Selbstkorrekturen und Belastungen
  • Originalität
  • Innere Stimmigkeit (Logische Konsistenz)
  • Sachverhaltstypische Details.
Eine bewusste Lüge ist aus dem gespeicherten Allgemeinwissen konstruiert. Die Lügensignale ergeben sich aus dem Umkehrschluss der Realitätskriterien:[7]
  • Verlegenheit und Zurückhaltung der Aussagen und in der Körpersprache
  • Sprachliche Kriterien wie der Freudsche Versprecher
  • Unterwürfigkeit oder deren Gegenteil
  • Übertreibung der Bestimmtheit der Aussage
  • Vorwegverteidigungs- und Entrüstungssymptom
  • Kargheit, Abstraktheit und Detailarmut
  • Glatte Darstellung (ohne Komplikationen)
  • Strukturbrüche.
"
 LG Renate

Haben den Halter der Deutschen Dogge ermittelt

Der wohnt ganz in der Nähe


Wir konnten jetzt dem Ordnungsamt mitteilen, wie der Halter der Deutschen Dogge heißt, die neulich versucht hat, Boomer totzubeißen und die ich ja gerade noch so am Halsband erwischt habe.

Der wohnt in der Sudetenstraße ganz in unserer Nähe.

Ich werde berichten, was das Ordnungsamt nun tun wird, habe denen nun heute erstmal geschrieben, wer der Mann ist und wo er wohnt.

LG
Renate

Montag, 21. Juli 2014

Fruchtiger Sommersalat mit Rostbratwurst und Baguettes

Was Leichtes bei der Hitze


Es ist hier immer noch so warm. Ich habe uns heute deshalb nur einige Rostbratwürste in der Pfanne gebraten, dazu jedem 2 Baguette-Brötchen aufgebacken und einen ganz leichten Sommersalat gemacht. Der ging so:

1 Flasche Dressing Sylter Art von Aldi mit etwas Olivenöl mischen. Da hinein habe ich 6 klein geschnittene Zwetschgen getan, eine größere Portion halbierte kernlose grüne Weintrauben, einen gewürfelten Apfel und eine klein geschnittene rote Paprikaschote.

Guten Appetit
Renate

Der Bilderbuchsommer 2014

Bisher war dieser Sommer perfekt

Schon seit dem Frühling haben wir 2014 einfach perfektes Wetter. Es ist überwiegend sonnig und warm, aber gibt zwischendurch Regen in einer geradezu optimalen Menge. Mal kurz und heftig und genug für das Gras, die Blumen und Wälder, aber keinen Dauerregen mit Kälte und Dunkelheit.


Schon Anfang April haben Jürgen und ich bei den Pferden wie hier oft draußen in der Sonne sitzen können, die Stunden im Stall genießen und mit Boomer im Schwentinental schöne Spaziergänge machen können.









Boomer, der ja nicht wasserscheu ist und das Stöckchen holen liebt, war im April sogar schon in der Schwentine schwimmen.









Auch als mein Sohn Marius und Ende April wieder einmal nach langer Zeit besuchen kam, war das Wetter schön.


Die untere Weide trocknene aufgrund des herrlichen Frühlings und Sommers super ab und wird von den Hoppas nun schon seit Anfang Mai regelmäßig stundenweise zum Grasen genutzt.









Wechselweise genießen unsere Pferde nun den Weidegang auf der unteren und ab und zu auch auf der Apfelweide links im Bild, die ihnen auch zum stundenweisen Grasen zur Verfügung steht .. sie müssen dort nur extra hin gebracht werden, was nicht immer täglich klappt.









Anders als in Süddeutschland hatten wir in Holstein auch nicht zu wenig Regen, sondern gerade genug, dass hier immer alles frisch und grün geblieben ist, wie Ihr auf den Fotos sehen könnt.








Auch in der Zeit der Kieler Woche war es in diesem Jahr nicht so regnerisch wie meistens. Die Phase rund um den Siebenschläfer herum, die immer in die Kieler Woche fällt, war eher warm und sonnig als regnerisch, und so ist der Sommer bisher auch geblieben .. Regen mal ja, aber nie viel und nur genug, damit die Natur nicht leidet.








Unser Bauer hat inzwischen schon zum zweiten Mal schönes Heu machen können und es auch wunderbar trocken in die dafür vorgesehene Lagerhalle für den nächsten Winter bringen können.

So schön wie dieses Jahr sind die Sommer in Holstein nicht immer, sondern eher selten. Wir genießen es auf jeden Fall.




Chiwa und Prima, unser Hufrehe-Sommergast Camilla und das neue Einstellpferd Aron sind inzwischen zu einer kleinen harmonischen Pferdefamilie zusammengewachsen.










So hilft dieser Sommer uns über so manches Problem hinweg .. die immer bestehenden Geldsorgen ... die Sorge, was unter dem neuen Käufer unserer Wohnblocks hier aus unserem Zuhause werden könnte ... unsere fiese Sommergrippe, die uns ohne so schönes Wetter sicher mehr hätte zusetzen können .. den Mangel an Zuwendung durch unsere Kinder.

Wir genießen einfach die schönen Tage und freuen uns am Sonnenschein.




Auch auf dem Friedhof wächst alles super, obwohl ich nur alle paar Wochen zu meiner Mutter vorbei schaue, um das Grab von Unkraut zu befreien.

Es war immer genug Regen da, damit wir nicht ständig gießen fahren mussten, aber auch genug Sonne, dass alles wunderbar wächst. Gestern sah es alles richtig toll, frisch und üppig bei ihr aus.







Ja ... nun haben wir schon Ende Juli und es war ein schönes Frühjahr und ist ein genauso schöner Sommer geblieben, jedenfalls bisher.

So kann der Sommer bleiben, wenn es nach mir geht.








Wenn Petrus es gut mit uns meint, vielleicht schickt er uns ja auch noch einen so schönen Spätsommer und sogar Herbst.

Wegen der Grippe war ich noch nicht im See schwimmen und würde auch das diesen Sommer noch gern tun sowie viele schöne Spaziergänge mit Boomer und die Zeit bei den Pferden genießen.




Man weiß nie, wie viel Zeit Gott einem noch lässt, deshalb sollte man schöne Zeiten immer in vollen Zügen genießen.
Als mir im Frühling 2011 meine Mutter sagte, sie wünscht sich einen schönen Sommer, weil sie keinen weiteren mehr erleben würde, war ich viel mit ihr in jenem Sommer unterwegs, der genauso wunderschön wie der 2014 war.
Es war ihr letzter Sommer, denn im September starb sie, aber den Sommer 2011 hat sie noch genießen können.

Bis bald
Renate

Sonntag, 20. Juli 2014

Vom Loslassen - Teil 1

Wann Loslassen sein muss und leicht fällt


Immer wieder muss man im Leben loslassen, was man liebt. Das ist so, wenn der Tod beschließt, zwei Menschen oder einen Menschen und ein Tier für immer zu trennen. Es kann auch ein schöner Ort sein, den man loslassen muss, weil man dort nicht mehr bleiben kann. Aber manchmal muss man auch Menschen loslassen, weil eine Beziehung nicht mehr das ist, was sie einmal war. Das kann sehr leicht sein, wenn man selbst diese Person auch nicht mehr liebt, aber wenn das nicht so ist, dann klappt das mit dem Loslassen nicht. Auch ein geliebtes Tier, das einem einfach weggerissen ist, das aber nicht gestorben ist, kann man oft nicht einfach loslassen. Dieses Nichtloslassenkönnen hat etwas mit Hoffnung zu tun, und ich gehöre zu den Menschen, die sehr optimistisch sind und die Hoffnung, dass eine Situation noch besser werden kann als sie ist, selten einfach aufgebe.

Wenn mir der Tod jemand weg genommen hat, dann habe ich immer loslassen können, denn der Tod ist endgültig und es hat keinen Sinn, diesen Menschen oder dieses Tier nicht gehen zu lassen. So musste ich meine Großeltern loslassen, die ich sehr geliebt habe und bei denen ich als Kind aufgewachsen bin.

Sie starben beide, als ich 18 Jahre alt war. Wir hatten eine gute Beziehung, ich konnte sie leicht gehen lassen.

Ganz anders war das bei meinem Vater, an den ich mich nicht wirklich erinnern kann. Er lebt noch und hat sich nie um mich gekümmert und es ist mir nie gelungen, ihn persönlich kennenzulernen. Ich habe ihn nie wirklich losgelassen, denn er lebt noch. Wer weiß, vielleicht lerne ich ihn ja doch noch kennen, auch wenn ich nicht mehr daran glaube und auch nicht mehr aktiv versuche, das zu erreichen, wie ich das früher versucht habe.



Ich habe mich mein Leben lang bis ich 59 Jahre alt war um meine Mutter gekümmert. Wer glaubt, ich könnte heute nicht ohne sie leben und es wäre mir schwer gefallen, sie loszulassen, als sie hat sterben müssen, der irrt sich. Ich konnte sie in dem Gefühl gehen lassen, alles Menschenmögliche für sie getan zu haben, was eine Tochter für ihre Mutter tun kann. Ich ließ sie gehen und kann sie einfach in guter Erinnerung behalten.  Wenn ich wie oft virtuell mir ihr "rede", dann sind das nur Gedanken und Erinnerungen an einen Menschen, den ich über alles geliebt habe, aber kein Festklammern an einem Menschen, der hat gehen müssen.


Ich liebe Hunde, aber ein Hund wird nun einmal nicht so alt wie ein Mensch. Ich habe schon viele Hunde begraben müssen, so den kleinen Waldi, der links neben meiner Freundin Margrit und mir steht.

Ich habe auch unsere Hunde Monti und Cindy sehr geliebt, die unten neben meiner Tochter am Pferd laufen und nicht mehr leben.

Monti starb bei mir, am Cushing Syndrom, einer schlimmen Krankheit.

Cindy habe ich nicht sterben sehen, denn meine Tochter nahm sie mit und ließ sie mich später nicht mehr besuchen. Das nehme ich ihr bis heute übel, denn so konnte ich Cindy, die auch zu mir gehört hat, weil sie in unsere Familie kam, als Vanessa noch zu Hause wohnte, nicht bis zu ihrem Tod begleiten. Das war nicht fair und nahm mir die Möglichkeit, sie in Frieden loslassen zu können.
Rechts der Monti, als er noch gesund war.

Später lebte er eine Weile mit Omas Susi bei mir, als meine Mutter aufgrund ihrer Demenz zu uns zurück zog.

Ich konnte auch Susi, als sie an Krebs starb, ohne Probleme loslassen, denn ich habe mich viel um sie gekümmert, als meine Mutter wegen ihres Alters dazu nicht mehr in der Lage war.






Nach Montis Tod kam unsere Fledermaus zu mir, die kleine helle Hündin links von den beiden auf der linken Seite.

Ich hatte Chérie noch, als ich meinen 2. Mann Jürgen kennenlernte. Wir kauften für sie dann den Boomer dazu.

Leider hat sie nicht mehr lange etwas von ihrem neuen Freund gehabt. Wir mussten sie von ihren Leiden erlösen lassen, der Jürgen und ich, aber auch Chérie konnten wir in Frieden loslassen, denn sie hatte es gut bei uns.

Ebenfalls leichter als ich es lange vermutet habe, ist es mir gefallen, meinen Ex-Mann loszulassen, obwohl ich von 1969 bis 2007 mit ihm zusammen war und wir 36 Jahre lang verheiratet waren.

Es war ein langsamer Prozess, mich nach und nach von ihm zu lösen, obwohl mir schon lange vorher klar war, dass mein Mann mich niemals geliebt haben kann, so wir er mich zeitlebens behandelt hat. Vielleicht lag es daran, dass wir vier gemeinsame Kinder haben, denen ich den Vater nicht habe nehmen wollen .. vielleicht deshalb, weil ich selbst keinen Vater hatte.

Als ich mich von meinem Ex-Mann trennte, fiel die frühere Bindung wie Ketten von mir ab und ich fühlte mich frei und endlich wieder als ich selbst, was ich lange nicht habe sein können, denn zwang mich während unserer gesamten Ehe dazu, mich an ihn anzupassen.

Ich hätte ihn gern in Frieden losgelassen, habe das auch getan, aber er scheint mich zu hassen, was mich ein wenig belastet. Ich vermute, dass er mich nicht wirklich losgelassen hat, obwohl er vorher nie in der Lage war, sich wirklich an mich zu binden.

Mag sein, dass man nur loslassen kann, was man auch wirklich geliebt hat.

Im nächsten Teil werde ich Euch mehr über das Loslassen erzählen, denn ich habe noch nicht über Orte gesprochen, die mir etwas bedeutet haben, über Tiere, die noch leben und über Menschen, die ich sehr liebe, aber sie mich offensichtlich nicht mehr so wie früher einmal.

LG
Renate