Donnerstag, 10. Mai 2018

Fotorecht nach dem 25. Mai 18 (DSVGO)

- Also im privaten Rahmen scheint sich nichts Wichtiges zu ändern -

Hab da einen erklärenden Text zu gefunden.

Verlinke den mal für alle, die das auch interessiert.

 https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

Oben mal der Link zu dem Text, über den ich gerade zum Thema Fotorecht nach Beginn der DSVGO, die ja ab dem 25. Mai 18 in Kraft tritt, gestoßen bin.

 Ich glaube für Menschen, die in sozialen Netzwerken ganz privat fotografieren und diese Bilder auch zeigen, weil sie Spaß an diesem Hobby haben, gar nichts Gravierendes ändert, wenn ich diesen Text oben richtig verstehe.

Selbst für die Profis scheint es nicht so schlimm auszusehen wie viele denken.

Keinesfalls aber für uns einfache Hobby-Fotografen, die gern Fotos machen und auch darüber schreiben, ohne daran nun wirtschaftliche Interessen zu knüpfen.





LG
Renate


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