Montag, 24. Juli 2017

War mal wieder bei Serenity Horses stöbern

Hab ein schönes Video übers Reiten mit oder ohne Sattel gefunden



Das findet Ihr wie immer unter dem Link zum Pferde-Blog.

Viel Spaß beim Zuschauen.


LG
Renate

Wie sich die Natur verändert - heute zwei Teile auf einmal

Die Teile 25 und 26 aus dem Hufrehe-Blog









LG
Renate

Was zu Essen für fast kein Geld

Ideen, wenn Ihr mal völlig pleite seid













Guten Appetit
Renate

Wieder ein Text an meine verstorbene Mama

Ich verlinke mal aus dem Geschichten-Blog




LG
Renate

Die nächsten Preiserhöhungen bei Billiglebensmitteln

- Und das soll angeblich immer noch die Mini-Regelsatzerhöhung auffangen ??? -


Siehe Armuts-Blog, was schon wieder teurer geworden ist.


LG
Renate
 

Sonntag, 23. Juli 2017

Noch zwei hilfreiche Links in Bezug auf Stalking

Einordnung der Tätertypen .. Empfehlungen der Vorgehensweise und mehr



Das oben sind Empfehlungen des Bundesregierung.


Der Link ist auch gut .. ist vom Justizministerium, wo es um die neuen Änderungen beim Stalking geht, das ja seit ein paar Monaten viel leichter bestraft werden kann, auch wenn man als Opfer nicht sofort in die Knie geht.

 „Stalking-Opfer werden besser geschützt. Denn in Zukunft gilt: Wer stalkt, muss schneller mit einer Verurteilung rechnen. Schon wenn die Tat geeignet ist, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen, können die Täter bestraft werden. Konkret: Stalking wird bereits dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Eins ist klar: Stalking kann Leben zerstören. Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung – das gilt umso mehr, je länger die Nachstellung anhält. Daher darf es nicht sein, dass man z.B. erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann. Denn: Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker.“
Bundesminister Heiko Maas



Nachstellungen

§ 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 354) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert.
 LG
Renate
 

Was Polizei und Justiz bei Stalking zu tun empfehlen

Mal schauen, was man da alles findet



In dem Link wird genau beschrieben, wie man das mit der einstweiligen Anordnung übers Familiengericht am besten machen sollte.

...

Das unten empiehlt die Polizei zu tun:


 Was die Polizei neben konsequentem immer wieder Anzeigen und Beantragung des Gewaltschutzverfahrens auch empfiehlt, ist konsequent alles festhalten und jeden Menschen zu informieren, der einem nahe steht wie Familie, Freunde, Nachbarn, Bekannte und mehr.


Hier ähnliche Tipps von der Kripo Bayern.

Hier noch was zum Thema Staling-Forschung


LG
Renate


Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind?

    Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:
    • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
    • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
    • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
    • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
    • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
    • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
    • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
    • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
    • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
    • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
    • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.